Bebauungsplan von 1998 - Festsetzung der Traufhöhe auf max. 3,00m

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O

ostsee

Hallo,

wir überlegen ein Grundstück zu kaufen. Im zugehörigen Bebauungsplan von 1998 steht folgender Absatz:

Die Traufhöhe wird auf max. 3.00m über dem Bezugspunkt festgesetzt. Die Firsthöhe von Garagen, Carports und Nebenanlagen wird auf max. 4.50m über dem Bezugspunkt festgesetzt. Bezugspunkt ist die Höhe der Straßenoberkante vor der Mitte der straßenseitigen Gebäudeseite. Bei ansteigendem oder abfallendem Gelände kann die Traufhöhe um das Maß des natürlichlichen Geländeverlaufs erhöht bzw. vermindert werden.
Die Dachneigung der Hauptgebäude wird aufh 35°-45° festgesetzt.

Gibt es aus eurer Erfahrung die Möglichgkeit die Traufhöhe in Abstimmung mit dem Bauamt zu erhöhen? Die Dächer waren 1998 weit weniger dick als heute und wir würden gerne das Erdgeschoss mit einer lichten Raumhöhe von 2.8-3.0m bauen lassen.

Das Gelände ist einigermaßen eben, also Straße und Grundstück sind in etwa auf einer Höhe.

Wenn ich die Schnittzeichnung von unserem jetzigen Haus nehme, dann liegt die Bodenplatte etwa 15cm über dem Gelände, dann kommt 16cm Estrich und 2-3cm Bodenbelag. Dann eine Raumhöhe von 2.59m und eine 22cm dicke Betondecke. Darauf dann die Dachkonstruktion, die senkrecht von der Außenmauer nach oben gemessen ca. 80cm beträgt. Damit komme ich auf eine Traufhöhe von 3.73m.
Also weit weg von den vorgeschriebenen 3,0m.

Und eingraben wollten wir unser Haus natürlich auch nicht.

Für jeden Tipp bin ich dankbar :)
 
E

Escroda

Da es weder im Bauplanungs- noch im Bauordnungsrecht eine Definition der Traufhöhe gibt, muss der Bebauungsplan eine Definition liefern. Hier würde mich der genaue Wortlaut interessieren. Ist es hier tatsächlich der oft verwendete Schnittpunkt der Außenwand mit der Dachhaut?
Fehlt die Definition im Bebauungsplan, ist mindestens diese Festsetzung, wenn nicht sogar der gesamte Bebauungsplan anfechtbar.
Bei einem 20 Jahre alten Bebauungsplan wird es ja nicht mehr viele unbebaute Grundstücke geben. Wie sieht es denn in der Nachbarschaft aus? Haben sich alle an die Festsetzung(en) gehalten?
 
O

ostsee

Alle Grundstücke sind bebaut und alle haben sich wohl einigermaßen an die Traufhöhe gehalten.
1.5 Geschossigkeit und Satteldach ist vorgeschrieben.
Die Dächer sind aber im Vergleich mit den heute üblichen aber sehr dünn und das Gelände fällt ab, so dass es wohl auch ein wenig Ermessensspielraum beim Bezugspunkt gegeben hat.

Die Traufhöhe ist nicht weiter definiert.

Wie läuft eine Anfechtung des Bebauungsplan grundsätzlich ab? Ich möchte gerne langwierige Diskussionen vermeiden und so pragmatisch wie möglich vorgehen.
 
Nordlys

Nordlys

Zuständig ist das Kreisbauamt Eutin. Das Amt ist bekannt dafür, sehr genau zu sein. Nur Chance, wenn positive Stellungnahme des Neustädter Stadtbauamtes. Jedoch ist die nicht zu erwarten. Denn warum sollte man mit so einer Ausnahme in einem bestehenden Baugebiet Streit provozieren? Warum soll 3 m bei 1,5 Geschosser nicht gehen? Warum waren Dächer 1998 anders als 2019? Unser Dach von 2017 ist nicht anders als eines von 1998. Da ist nichts dicker. Es gibt keine Sachargumente technischer Art, die drei Meter unmöglich machen. Das Haus, dass wir 2017 gebaut haben im Landkreis OH, wo Du auch wohnst, hat weniger als drei Meter Traufhöhe. Karsten
 
kaho674

kaho674

Die 3m Raumhöhe und mehr erreichst Du ganz leicht, indem Du einen Bungalow baust und bis unters Dach offen lässt. Man fragt sich nur, wozu der Terz? Willst Du nen Chor gründen und brauchst die Akustik?
 
Y

ypg

Die Dächer waren 1998 weit weniger dick als heute
Die Dicke spielt bei der Traufhöhe eine geringe Rolle, schließlich geht es um die Schnittstelle. Das Dach ist nach oben anscheinend mit einer Firsthöhe nicht beschränkt.

und wir würden gerne das Erdgeschoss mit einer lichten Raumhöhe von 2.8-3.0m bauen lassen.
Völlig überzogen. Wenn man nicht mit 2,50 leben will, nimmt man 2,75 oder so.
Bei genannten Maßen bekommt ja jeder Raum, der eine Wand unter 2,80 Länge hat, die Wirkung einer Zelle - die sind auch eher schmal, dafür hoch...
 
Zuletzt aktualisiert 01.09.2024
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