Bauverzug des Bauträgers - Wer trägt die Mietkosten?

4,50 Stern(e) 6 Votes
A

Anniiii

Hallo zusammen,

wir bauen derzeit ein Reihenhaus mit Bauträger. Vertraglich ist der 1.12.24 als Datum zur Fertigstellung genannt. Der Tag ist verstrichen ohne dass uns konkrete Gründe genannt wurden, im Spätsommer lief es sehr schleppend und wochenlang ist quasi nichts passiert. Wir haben das natürlich angesprochen, wir müssen ja auch planen und unsere Mietwohnung dementsprechend kündigen. Zudem zahlen wir mittlerweile Bereitstellungszinsen. Wir haben übrigens immer versucht, seine Anfragen innerhalb von paar Tagen zu erledigen und bzgl. "Extrawünsche" hat er uns nie mitgeteilt, dass diese ca x Wochen länger brauchen. Das kam erst jetzt hinterher. Dass bei den Extrawünschen Fehler gemacht wurden, war ja irgendwie auch nicht unsere Schuld.. (Leitung angebohrt, Küchenplan falsch gelesen u.ä.).

Wie würdet ihr am besten vorgehen? Schon mal freundlich ansprechen, ob er unsere Miete ab Dezember übernehmen möchte? Er sagt bestimmt "ja gerne. Oder es detailliert auflisten und bei Erhalt der Abschlussrechnung vorlegen und dann direkt abziehen? Letzteres darf man wahrscheinlich nicht einfach so und kommt mir sehr unverschämt vor. Wäre es sinnvoll ein Anwalt zu Rate zu ziehen?

Die Miete kommt übrigens auf ca. 5000€ (kalt) und die Bereitstellungszinsen vielleicht auf 2000€ bis wir hoffentlich bald einziehen können.

Viele Grüße
 
N

nordanney

Zunächst mal die Fertigstellung anmahnen.
Dann alle deine Kosten auf monatlicher Basis nennen und die Zahlung fordern. Freundlich, aber bestimmt.
Und bitte im Vertrag nachschauen, was dort zum Verzug steht.
 
A

Anniiii

Zunächst mal die Fertigstellung anmahnen.
Dann alle deine Kosten auf monatlicher Basis nennen und die Zahlung fordern. Freundlich, aber bestimmt.
Und bitte im Vertrag nachschauen, was dort zum Verzug steht.
Muss man das Anmahnen formal machen? Per Brief? In Emails kommt das mal kurz vor.. Aber halt eher so: "Wenn wir unsere Wohnung diesen Monat kündigen, wäre es passend zum Einzugstermin 1.12. Können Sie uns bestätigen, dass wir kündigen können?" Antwort war dann ebenfalls per Email "Nein, ich gebe Ihnen Bescheid".

Und verstehe ich das richtig, dass ich ihm quasi jeden Monat eine "Rechnung" schicke?
 
wiltshire

wiltshire

Und bitte im Vertrag nachschauen, was dort zum Verzug steht.
Ja, der Vertrag zählt und in aller Regel gibt es da Klauseln, die einen fixen Fertigstellungstermin wieder aufweichen.
Muss man das Anmahnen formal machen?
Ja, das ist von Vorteil um eine Aktenlage zu schaffen. Der Beste Zeitpunkt ist unmittelbar nach einem Gespräch inklusive einer Zusammenfassung des Inhalts - egal wie das Gespräch verlaufen ist. Falls mal jemand über das Ganze urteilen muss, was ich nicht wünsche, zählt die Aktenlage.
"Wenn wir unsere Wohnung diesen Monat kündigen, wäre es passend zum Einzugstermin 1.12. Können Sie uns bestätigen, dass wir kündigen können?"
Verwende besser einen klaren Stil auf Augenhöhe.
 
Y

ypg

Anmahnen bzw. eine Mahnung setzt ein Prozess-Vorgang an, der gerichtsverwertbar sein muss, falls man klagen muss.
Ganz so einfach wird es auch nicht sein: wenn es keine Verzugsklausel gibt (pro Tag 50€ oder so) mit einigem Kleingedruckten, dann brauchst Du Dir nichts erhoffen.
Bereitstellungszinsen sind da eh raus. Dafür gibt es nichts, da die Finanzierung eure persönliche Sache ist. Der kluge Bauherr nimmt Bereitstellungszinsen mit in seine Kalkulation zu den Baunebenkosten mit rein.
Und meine persönliche Meinung: nicht zu früh kündigen. Mit Parallelkosten ist zu rechnen.
 
H

HilfeHilfe

Zunächst mal, welcher Termin für den Einzug wurde euch genannt ? Sprechen wir von 2027 oder in 4 Wochen ?

Das würde ich auch in die Wagschale werfen um nicht vorzeitig was in der Beziehung kaputt zu machen
 
Zuletzt aktualisiert 30.04.2025
Im Forum Bauland / Baurecht / Baugenehmigung / Verträge gibt es 3142 Themen mit insgesamt 42569 Beiträgen


Ähnliche Themen zu Bauverzug des Bauträgers - Wer trägt die Mietkosten?
Nr.ErgebnisBeiträge
1Bauverzug ohne Fertigstellung. Haus wird einfach nicht fertig 21
2Baufinanzierung / Sollzinsbindung / Bereitstellungszinsen 15
3Groß bauen? Oder weiter zur Miete wohnen? 23
4Solaranlage zur Miete - ist das Angebot ok? 10
5Wer fiel auch auf Vertrag mit Vorbehaltsklausel rein? -Suche 13
6Heinz von Heiden Bauleistungsbeschreibung + Vertrag veränderbar 10
7Vertrag Grundstückskauf - Bauverpflichtung innerhalb 2,5 Jahre 18
8Übernahme des Bauernhofs - Vertrag auf meinen Mann 15
9Vertrag mit GU “vorzeitig” abschließen 22

Oben