Bauleistungsbeschreibung für Etagenwohnung so in Ordnung?

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M

Mina 1983

Danke für die Einschätzung. Der Boden wird teurer, wir wollen Fliesen in Holzoptik verlegen lassen.
Guer Punkt mit den Steckdosen und an die Hausautomatisierung müssen wir auch denken die wir nutzen wollen.
 
WilderSueden

WilderSueden

Sehe jetzt auch erstmal nichts wildes. 40€ für Fliesen ist ok, aber absolut nicht üppig. 80€ für Parkett inklusive Verlegung ist ein bisschen die Katze im Sack, solange ihr nicht wisst, was da für die Verlegung und Vorbereitung abgerechnet wird. Nehmen wir mal 20-30€/qm an, dann habt ihr da nur noch ein Budget von 50-60€. Steckdosen in der Küche würde ich absolut nicht unterschätzen, wir haben 9 zur freien Verfügung (nach einem Jahr kann ich auch sagen, dass das sehr gut in unseren Küchengrundriss passt), 1 für die Arbeitsbeleuchtung (hinterm Schrank und schaltbar) und dann halt noch Kühlschrank, Spülmaschine, Ofen, Dampfgarer, Herd. An der Stelle fehlen mir auch die entsprechend einzeln abgesicherten Anschlüsse für die Großverbraucher. Insbesondere der Induktionsherd braucht deutlich mehr als eine Schuko-Steckdose liefern kann.
 
11ant

11ant

Ich habe vorher noch keine Baubeschreibung gesehen, für mich hört sich das alles detailliert und gut an.
Ach so, Du wolltest also nur wissen, ob Du für Dein Geld einen Gegenwert oder billigen Mist bekommst ? - in diesem Sinne können wir Dir Entwarnung geben: die Beschreibung liest sich durchschnittlich, ohne Hui und ohne auauau. Schlicht wie tausend andere.
Ob aber etwas fehlt , ich noch etwas nachfragen sollte oder ähnliches kann ich leider nicht beurteilen. Daher hier meine Frage.
Absolut fehlt da insofern nichts, wie es keine Norm gibt, was (mindestens) wie genau beschrieben werden muß - insofern gibt es keinen klaren Vollständigkeitsmaßstab. Ob und was relativ fehlt, kannst nur Du beurteilen, der Maßstab dafür sind Deine Erwartungen. Dafür wird allerdings unumgänglich sein, daß Du Dich mit dem Thema auseinandersetzst. Was verstehst Du überhaupt von Eigentumswohnungen: ist Dir eine Wohneigentumsgemeinschaft bewußt, sowie Gemeinschaftseigentum, Nutzungsrechte, Hausgeld und so weiter ?
Ich will keine Extrawurst gebraten haben.
Vielleicht ja doch:
Der Boden wird teurer, wir wollen Fliesen in Holzoptik verlegen lassen.
Da ist die Frage, was läßt man Euch dabei überhaupt entscheiden. Worst Case nur eine Auswahl aus einer Musterpalette des Bauträgers. Wichtig ist dabei auch: was Du heute kannst besorgen, das verschiebe nicht auf morgen. Soll heißen: vor der Unterschrift unter den Kaufvertrag verhandelst Du souverän mit dem Bauträger. Sobald das Gebäude fertiggestellt und übergeben ist, ist das alles mit dem Haus verbunden und Du fragst bei Eingriffen in die Gebäudesubstanz die Eigentümerversammlung.

Viele Eigentumswohnungs-Newbies haben die naive Vorstellung, eine Wohnung könne man kaufen wie ein Haus, danach verfüge man frei darüber und mit dem einmaligen Kaufpreis sei alles erledigt. Pustekuchen. Man kauft keine Wohnung, sondern ein Sondernutzungsrecht; die WEG muß verwaltet werden und das kostet (und wird umgelegt, wie man es als Mieter kennt).
 
M

Mina 1983

Mit Wohneigentumsgemeinschaft sowie Gemeinschaftseigentum, Nutzungsrechte, Hausgeld und so weiter haben wir uns schon beschäftigt und auch die Kosten die es verursacht.
Die Teilungserklärung will ich mir auch bezüglich des Gartens und dem Sondernutzungsrecht ansehen. Denn es stimmt schon alles was ich mit dem Bauträger aushandle und fixiere muss ich später nicht mit den Anderen absprechen.
Das Thema Boden ist besprochen und wird schriftlich fixiert
Wir besorgen uns Fliesen von woher wir möchten und er beauftragt den Fliesenleger. Die Kosten werden dann mit den 8000€ fürs Parkett verrechnet.
 
H

hanse987

Ich hab mir das Thema Multimedia mal durchgelesen. Du bekommst halt im Flur deinen Internetanschluss. In einem Multimedia Verteiler oder an die Wand genagelt?

In die Räume soll es eine Vorbereitung für einen „Internetanschluss“ geben, aber Umsetzung unbekannt? Kabelverlegung und Netzwerkdosenanschluss musst du selbst machen oder zusätzlich beauftragen.
 
Zuletzt aktualisiert 04.08.2025
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