Ist mir am Handy zu klein, um alles zu lesen.
Aber zur Reservierungsgebühr - Zahlung an Makler - kann ich direkt etwas sagen.
- Formularmäßige Reservierungsgebühren (in den AGBs oder vorformulierten Verträgen) sind lt. BGH unzulässig
- Reservierungsgebühren, die der Kunde nicht zurückbekommen kann, sind unzulässig
- Einzelabsprachen sind möglich, aber mir hohen Auflagen verbunden
- in der Praxis kommen Reservierungsgebühren daher nur noch ganz selten vor
- kommt der Wunsch der Reservierungsgebühr vom Verkäufer/Bauträger, so bedarf es einer notariellen Beurkundung