Baulast auf bereits bestehende Garagen eintragen?

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M

mtbox

Hallo zusammen,

mein Nachbar und ich möchten auf unseren Grundstücken (in NRW) jeweils Carports errichten. Mein Nachbar würde damit die zulässige Länge der Grenzbebauung überschreiten und würde nur eine Baugenehmigung erhalten wenn ich einer Eintragung einer Baulast auf meinem Grundstück zustimme.

Jedoch möchte ich mein Grundstück in dem Bereich des geplanten Carports nicht mit einer Baulast belasten und habe daher vorgeschlagen, dass wir jeweils gegenseitig eine Baulast auf die Bereiche der hinter dem Carport liegenden - bereits bestehenden - Garagen eintragen.

Laut bestellten Vermesser ist das nicht möglich, laut telefonischer Anfrage beim Bauamt der Stadt wäre das hingegen denkbar.
Leider hat das Bauamt sich nicht schriftlich geäußert und gesagt wir sollen einen Antrag einreichen, dann würde entschieden. Wegen diverser Neubaugebiete sind die Mitarbeiter dort aber eh schon überlastet.

Habt ihr noch Tipps für mich oder jemand bereits sogar Erfahrung in einer gleichen Sache? Ich würde mich über Rückmeldungen sehr freuen.

Viele Grüße,
Andre
 
T

toxicmolotof

Nur am Rande und um ein neues Wort in den Raum zu werfen... wenn man sich insgesamt einig ist, warum nicht eine gegenseitige Anbauverpflichtung?

Im Übrigen glaube ich, dass der Vermesser recht hat, denn die Baulast begründet sich m.E. auf den Abstandsflächen des Carports und liegen daher daneben.

Oder neben der Garage... tricky. Vielleicht doch nicht ganz so klar, je nachdem was privilegiert sein soll.

Ich denke die Sache wird irgendwie gut lösbar sein, dazu braucht es aber jemanden der das gescheit aufbereitet und das kostet vermutlich mehr Geld als man ursprünglich investieren wollte.
 
T

toxicmolotof

Zu meiner Erfahrung: wir haben ein Haus gebaut an einer Stelle, wo es eigentlich gar nicht möglich ist.

Ging aber doch, mit städtischem Segen. Und Geld.
 
E

Escroda

Laut bestellten Vermesser ist das nicht möglich, laut telefonischer Anfrage beim Bauamt der Stadt wäre das hingegen denkbar.
Wahrscheinlich haben beide Recht. Eine Baulast kann nicht auf Vorrat eingetragen werden sondern bedarf eines konkreten Anlasses, hier also der Errichtung des Nachbarcarports. Eine Abstandsflächenbaulast zu Deinen Gunsten ist tatsächlich nicht möglich. Es ist daher naheliegend, die Baulast auf den Neubau bezogen einzutragen, IMHO aber nicht zwingend. Grundsätzlich ist es nämlich möglich, Teile von bisher privilegierten Bauwerken durch Baulast aus der Privilegierung herauszunehmen und damit Raum für neue zur Privilegierung geeignete Gebäude zu schaffen, so wie @toxicmolotow es vorgeschlagen hat, z.B. als Anbauverpflichtung.
Die genaue Formulierung besprichst Du am Besten gemeinsam mit deinem Nachbarn trotz der scheinbaren Überlastung persönlich mit dem Sachbearbeiter, der den Carport genehmigen soll.

Ich gebe zu bedenken: Wenn der Bebauungsplan nicht entgegensteht, könnte durch die Anbauverpflichtung dein Nachbar (oder Du) auf die Idee kommen, eine Dachterrasse auf der Garage zu errichten oder die Garage in Wohnraum umzuwandeln oder noch ein Geschoss draufzusetzen, ohne dass der jeweils andere Eigentümer dem zustimmen müsste oder es verhindern könnte.
 
M

mtbox

Vielen Dank für die bisherigen Antworten!
Ich werde mich zum Thema Anbauverpflichtung einmal informieren und auch mit dem Vermesser noch mal sprechen bevor wir zum Bauamt gehen.

Ggf. ist auch eine Baulasteintragung für einen Teil der Garage/ des Carports ausreichend, wenn ich den letzten Ansatz des Anhangs richtig lese (gefunden bei der Architektenkammer NRW).
baulast-auf-bereits-bestehende-garagen-eintragen-256025-1.png
 
Zuletzt aktualisiert 20.07.2025
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