Baukostenüberschreitung bei Garagenbau, Wie ist die Rechtslage?

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J

jens_weller

Habe ihn damit schon konfrontiert. Bisher erhielt ich nur die Antwort dass der Betrag auf einem statistischen Wert beruht.

Wenn der Architekt aber eine Garage plant und dafür die Kosten schätzt kann er ja nicht von einem statistischen Wert ausgehen was eine Garage in der Größe durschnittlich kostet. Sondern muss ja die Schätzung genau für diese geplante Garage abgeben.

Welche Rechte ich hinsichtlich dessen habe werde ich aber wahrscheinlich nicht vom Architekten erfahren. Darum habe ich mich ja an dieses Forum gewand.
 
E

E.Curb

Hallo,

naja, das ist schwierig. Hast Du denn etwas schriftliches in der Hand ? Oder hat der Architekt Dir nur mal so ne Summe gesagt ?
Wie weit war die Planung fortgeschritten, als die Kostenschätzung erfolgte ? Gab es schon Pläne 1:100 mit Ansicht, Schnitt usw. ?
Oder nur eine Strichskizze mit groben Maßen ?

Gruß
 
J

jens_weller

Hast Du denn etwas schriftliches in der Hand ?
Ich habe die Kostenaufstellung des gesamten Hauses schriftlich. Hier ist ebenfalls die geschätzten Kosten der Garage aufgelistet. Es gab Pläne zu diesem Zeitpunkt mit 1:100 mit Ansichten. Pläne mit Schnitte und Details gab es sicher noch nicht. Aber das sollte ja keine Rolle spielen.
 
E

E.Curb

Moin,

handelt es sich denn nun wirklich um eine Kostenschätzung vom Architekten, wie er sie nach HOAI durchzuführen hat, oder ist es einfach nur eine Auflistung von Kosten, die für Eigenleistung vom Festpreis abgezogen werden ?
Das ist ein Unterschied

Gruß
 
Zuletzt aktualisiert 24.07.2025
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