J
jens.knoedel
3x (hatte ich auch geschrieben); keine Vorankündigung, wird mit nächster Rate umgesetztNun aber die Nachfragen:
Wie häufig und mit welcher Vorankündigung kann man die Tilgung munter in der Spanne zwischen 1-5% wechseln?
Was für "Kleingedrucktes"? Auswirkung bei Tilgungswechsel ist ausschließlich eine niedrigere Tilgung und niedrigere Rate oder ausschließlich eine höhere Tilgung und höhere Rate. Das war es auch schon - aber genau das ist ja auch gewollt. Da gibt es "nur" vier oder fünf Zeilen mit der Option. Keine weiteren Bedingungen oder Kleingedrucktes. Keine Bedingungen oder Abhängigkeiten.Die Sondertilgung kann man jedes Jahr nach Lust und Laune wählen und das ohne Auswirkung auf das folgende Jahr. Ist das auch bei der Tilgungsreduktion so? Exakt das meine ich mit "willst du Experte des Kleingedruckten werden?"
Nein, Du vergisst, dass mit niedrigerer Tilgung die Zinszahlung und damit auch die Marge als Summe über die Laufzeit höher ist. Das Risiko ist bereits mit dem Anfangsauslauf eingepreist. Insofern freuen wir uns über Tilgungsreduktionen, da damit auch der Ertrag der Bank steigt! Und das bei unverändertem Risiko. Crazy...Rein rational betrachtet, muss die Bank den zweiten Fall höher bepreisen. Deshalb die theoretische Feststellung: Insofern das Ausmaß der Flexibilität identisch ist (nur eben in die umgekehrte Richtung), muss die Tilgungsaussetzung höher bepreist werden als die Sondertilgung.
Insofern passt auch die Bepreisung, höherer Preis für Sotis, da der Ertrag der Bank garantiert sinkt. Niedrigere Bepreisung für Tilg.wechsel, da der Ertrag der Bank tendenziell steigt (natürlich gibt es auch Tilgungserhöhungen, ab in geringerem Maße).
Wir modellieren unsere Preise aufgrund der Erfahrungen in der Ausnutzung der Optionen. Beide Möglichkeiten (Sondertilgung und Tilgungswechsel) werden in der Realität tatsächlich überbewertet, da der Großteil der Kunden die Optionen bezahlt, aber nicht nutzt.