Baufianzierung ohne Steuererklärung

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Zuletzt aktualisiert 27.04.2024
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T

toxicmolotof

Dennoch ist keine Hausfinanzierung an eine Steuererklärung gekoppelt.

Und somit kann es auch keine Bedingung der Bank sein.
Was ist das denn für eine Argumentation? Natürlich ist in einfach gelagerten Einfamilienhaus-Finanzierungen keine Steuererklärung notwendig aber bei jeder Baufinanzierung für Selbstständige wird die verlangt. Ebenso bei Einkünften aus V+V oder angestellten Geschäftsführern, die gleichzeitig Unternehmenseigner sind oder Einkünfte im Ausland erzielen, die für die Finanzierung relevant sind.
 
S

steffima

Bei uns war keine Steuererklärung notwendig. Wir wurden noch nicht mal danach gefragt - von keiner der Banken, die im engeren Kreise waren. Die Gehaltsnachweise der letzten 3 Monate waren vollkommen ausreichend. Vom Arbeitgeber gibt es eine jährliche Gehaltsbescheinigung, die zumindest Dein jährliches Angestelltengehalt dokumentiert.

Bei Deinen Voraussetzungen gibt es sicherlich auch mehrere Banken, die Dir gerne einen Kredit geben.
 
Umbau-Susi

Umbau-Susi

Selbstständige, Freiberufler, Ich-AGs, im Ausland Berufstätige und Menschen in ähnlichen Konstellationen haben keine andere Möglichkeit ein stabiles Einkommen nachzuweisen. Bei uns wollte man bei beiden bisherigen Finanzierungen die Einkommenssteuerbescheide der letzten 3 Jahre von uns beiden sehen. Damit war es kein Problem.

Einige Banken wollten gern noch weitere Geschäftsunterlagen (EÜR etc.) sehen. Aber diese Banken fielen dann bei uns wegen unangemessener Neugier raus :-) .
Sylvia
 
V

Voki1

Es gibt keine Verpflichtung zur Einreichung irgendwelcher Steuerunterlage bei den Banken. Natürlich haben diese eine tendenzielle Neigung, alles "Bekommbare" auch zu bekommen. ;-) Letztendlich darf jede Bank das verlangen, was sie für ihre Bonitätseinschätzung für erforderlich hält. Rückt man das nicht heraus, dann wird die Bank entscheiden, ob sie den Kredit auch ohne die angeforderten Unterlagen gewähren mag oder ob sie eben eine negative Kreditentscheidung trifft.

Eine Einreichungsverweigerung kann sich regelmäßig nur der leisten, der a) gar keine Steuererklärung erstellen lässt, diese also nicht vorweisen kann oder b) derjenige, der seine persönliche Bonität auch so nachweisen kann.
 
N

nordanney

Selbstständige, Freiberufler, Ich-AGs, im Ausland Berufstätige und Menschen in ähnlichen Konstellationen haben keine andere Möglichkeit ein stabiles Einkommen nachzuweisen. Bei uns wollte man bei beiden bisherigen Finanzierungen die Einkommenssteuerbescheide der letzten 3 Jahre von uns beiden sehen. Damit war es kein Problem.

Einige Banken wollten gern noch weitere Geschäftsunterlagen (EÜR etc.) sehen. Aber diese Banken fielen dann bei uns wegen unangemessener Neugier raus :) .
Sylvia
Das hat nichts mit unangemessener Neugier zu tun, sondern liegt in den Erfordernissen des §18 KWG begründet! Im Zweifel kann die Bank gar nicht anders, wobei es natürlich immer einen gewissen Spielraum gibt (den die Wirtschaftsprüfer bzw. die Bundesbank im Rahmen von Kreditprüfungen festlegt).
Ich möchte in meinem (Bank)Job auch nicht immer alle Unterlagen anschauen und bewerten, die ich hereinnehmen MUSS ;)
 
Zuletzt aktualisiert 27.04.2024
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