[ steuererklärung] in Foren - Beiträgen

Mit Bauantrag wegen Baukindergeld zuwarten

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Einzug 2019 Relevant für das Haushaltseinkommen: steuererklärung 2016 (nicht verheiratet) steuererklärung 2017 (verheiratet & gemeinsam veranlagt) Jetzt blöd gefragt, wenn ich behaupte 2016 mit meiner jetzigen Ehefrau nicht zusammen gewesen zu sein, dann muss ich 2016 nur meine steuererklärung ...

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Oder einfach anrufen und fragen! Ich hab es so verstanden! Denn sonst wäre die 17 und 18 steuererklärung vom Datum ja beliebig austauschbar, außerdem stehen ja da auch die Kinder oder Nicht-Kinder samt Freibeträgen und pipapo drin.

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Es ist eine Kombination aus beidem, glaube ich. Zumindest reime ich es mir so zusammen. Beispiel: steuererklärung 2016 ohne Kind + steuererklärung mit Kind 2017. Baugenehmigung aus 2018 und es wird gebaut. 2019 wird der Antrag aber mit 2 Kindern gestellt, weil die Frau zwischenzeitlich in 2018 ...

[Seite 51]
Das würde ich so nicht unterschreiben. Ne gemeinsame Meldebescheinigung mit gemeinsamer steuererklärung könnte den Familiennbegriff auch genüge tun. Aber Paare die ohne Kind nach dem 01.01.18 gebaut haben, fallen hinten rüber. Da wird es nichts anteilig ...

[Seite 106]
Sieht man über die steuererklärung das ihr Eigentum vermietet? Habe keine Ahnung von sowas. Aber die steuererklärung ist eine Unterlage die herangezogen wird! Kommt ihr mit der Vermietung der Doppelhaushälfte nicht über den Satz? Wird ja auch reingerechnet! Ja total schwierig. Vor allen finanziell ...

[Seite 19]
Grundlage ist hier das zu versteuernde Jahres-Einkommen und nicht das gesamte Jahresbrutto der Familie. Habe die steuererklärung diese Jahr gemacht. Dazwischen liegen bei uns mehr als 20k€. 105k€ zu versteuerndes Jahreseinkommen bei 2 Kindern sind was was auch hier viele nicht ...


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