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ᐅ Bauamt will Ortsbesichtigung.


Erstellt am: 03.04.2017 13:19

Steven 03.04.2017 13:19
Hallo

ich habe hinter meiner Garage (die auch als Terrasse dient) eine Remise (ca. 6m x 4,5m). Die Garage ist auf Höhe des Kellers. Das Grundstück hat leichte Hanglage. Diese Remise dient als Lagerraum für Gartengeräte und gleichzeitig als Treppe von der Terrasse in den Garten (Höhenunterschied ca 170cm.)
Die Remise habe ich, da die Treppe noch mit Granit versehen wird, komplett mit einem Lattenbau, der mit einer großen Gewebeplane überzogen ist, zum Schutz vor dem Wetter überbaut.
Da gab es letztes Jahr vom Bauamt die Anordnung, diese "Einhausung" zu entfernen. Ich konnte im persönlichen Gespräch eine "Gnadenfrist" bis zum Sommer 2016 erwirken.
Jetzt kommt es, wie es kommen muss: Schwere Krankheit und danach Beruflich überlastet. Lange Rede kurzer Sinn: die Einhausung (für mich ist das ein Wetterschutz) ist immer noch da und ich benötige einfach noch 3-4 Monate, bis der Granit geliefert wird (China ist weit) und die Treppe komplett fertig ist.
Letzte Woche bekomme ich ein Schreiben vom Bauamt, dass ich mit meinem Bau immer noch nicht fertig wäre und die Baugenehmigung nicht mehr gültig wäre. Die Remise ist vor ca. 4 Jahren abgenommen worden.
Außerdem will man am Freitag zur Ortsbesichtigung und zur Besprechung des weiteren Vorgehens vorbei kommen.
Da ich große Probleme mit dem Betreten durch eine Behörde habe (Art. 13GG) werde ich eine Ortsbesichtigung verneinen.
Was kann kommen?
Eine Ordnungsverfügung, dass die Einhausung bis zu einem nahen bestimmten Termin abgebaut werden muss. Damit rechne ich. Das kann aber nach Aktenlage erfolgen.
Jetzt benötige ich noch 3 - 4 Monate. Ich denke, ein Sofortvollzug wird nicht erfolgen.
Wie gehe ich vor?
Für Tipps von Wissenden bin ich dankbar.

Steven

DG 03.04.2017 13:31
Steven schrieb:

Außerdem will man am Freitag zur Ortsbesichtigung und zur Besprechung des weiteren Vorgehens vorbei kommen.
Da ich große Probleme mit dem Betreten durch eine Behörde habe (Art. 13GG) werde ich eine Ortsbesichtigung verneinen.
Was kann kommen?

Beim dann folgenden Termin die Polizei/Ordnungsamt. Kosten zu Deinen Lasten.
Eine Ordnungsverfügung, dass die Einhausung bis zu einem nahen bestimmten Termin abgebaut werden muss. Damit rechne ich. Das kann aber nach Aktenlage erfolgen.
Jetzt benötige ich noch 3 - 4 Monate. Ich denke, ein Sofortvollzug wird nicht erfolgen.
Wie gehe ich vor?
Für Tipps von Wissenden bin ich dankbar.

Steven

Grundsätzlich kann das Amt den Abriss einfordern und wenn Du Dich weigerst, das Ganze auch gegen Deinen Willen und auf Deine Kosten durchführen lassen. Solltest Du einer Ortsbegehung tatsächlich widersprechen, räume ich dieser Lösung auch gewisse Chancen ein.

Art.13GG - kleiner hast Du es wohl gerade nicht, hmm?

Einfachste Lösung ist, dass Du Deine Krankheit nachweist und damit einen weiteren Aufschub erwirkst. Wenn Du denn doof kommst, würde ich mich über gar nichts wundern. Den längeren Heben hat hier offensichtlich das Amt.

MfG
Dirk Grafe

Steven 03.04.2017 13:44
Dirk Grafe schrieb:


Art.13GG - kleiner hast Du es wohl gerade nicht, hmm?


MfG
Dirk Grafe

Hallo dirk

der Artikel passt schon.
Sollte sich jede Behörde buchstabengetreu dran halten. Die Ausnahmen sind bis ins kleinste Detail schriftlich fixiert und genau zu begründen.
Mir ist nicht genau klar, weshalb die sich wegen einem temporären Wetterschutz so aufregen. Das Teil besteht aus 3 Balken, einige Dachlatten und einer Gewebefolie und stellt im Gegensatz zu meinem Haus einen wahren Schandfleck da. Es ist offensichtlich, dass das Teil von mir wieder entfernt wird.
Ich benötige halt noch etwas zeit.
Klar werden die wild, wenn ich sie nicht auf mein Grundstück lasse. Leider geht da aus grundsätzlichen Erwägungen kein Weg dran vorbei.
Gut, höchstwahrscheinlich wird eine zeitnahe Ordnungsverfügung eintrudeln. Wie viel zeit kann ich schinden? Vorsprache im Bauamt, Widerspruch, Anwalt?

Steven

Evolith 03.04.2017 13:48
Habt ihr dort ne Kokain-Plantage am laufen oder warum ist es so ein Drama, wenn das Amt vorbei kommt? Wenn die bestimmte Sachen nicht sehen sollen, dann Pflanze doch schnell ein paar hohe Sträucher und Büsche, wenn das geht.

Steven 03.04.2017 14:03
Hallo Evolith

noch mal: wir haben ein Grundgesetz. In Artikel 13 ist dort die Unverletzlichkeit der Wohnung (wozu auch das befriedete Besitztum gehört) fest geschrieben. Dies sollte jede Behörde selbstverständlich beherzigen. Ich sehe leider, dass dieses unveränderliche Recht sehr leichtsinnig gebrochen und auch aufgegeben wird. Dies sehe ich als sehr bedenklich an.
Ich werde nicht lapidar auf dieses Grundrecht verzichten. Es gibt klare Regeln. die müssen IMMER berücksichtigt werden.

Steven

Alex85 03.04.2017 14:36
Geh zu einem Anwalt und lasse dir erläutern, was dich deine unkooperative Haltung bescheren kann.
Sowas unsinniges. Du listest hier Argumente für deinen Verzug auf, die in normalem Ton auch dem normalen Gegenüber vermittelt werden können. Dazu die Beauftragung für den Granit dabei - da wird schon was raus kommen, was nicht mit Zwangsmaßnahmen verbunden ist.
Wer immer nur mit gehobenen Ellenbogen los rennt, eckt eben an - oder bleibt stecken.

Vergiss nicht, du willst was von denen und nicht andersrum. Ich würde das im weiteren Vorgehen berücksichtigen. Rechtsmittel sind teuer.
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