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ᐅ Bauamt will Ortsbesichtigung.


Erstellt am: 03.04.17 13:19

Steven09.04.17 13:48
ypg schrieb:
Ich würd mal aufpassen, das Deine Renitenz und unkooperation nicht weiter gereicht und Dir die WBK genommen wird.

Hallo ypg

deine Anspielung auf eine gewisse Art von "Amtshilfe" ist auch nicht zielführend.
Glaubst du wirklich, das Bauamt ruft bei der Waffenbehörde an, beklagt sich über mein "unkooperatives" verhalten und die Waffenbehörde widerruft dann meine Waffenrechtlichen Erlaubnisse? Diese feuchten Träume, die sicherlich noch in einigen Amtsstuben geträumt werden, sollte es nicht geben.

Steven
Nofret09.04.17 14:49
... ja in der Schweiz gibt es in vielen Haushalten Ordonanzwaffen und auch Sturmgewehre - die Munition bezieht man i.a.R. aber am Schiessstand. Der Umgang mit den Waffen wird über ca 20 Jahre regelmässig geübt und ist keine Form der Liebhaberei oder des Lustgewinns ... das verursacht wohl nur Dir feuchte Träume, mir bestimmt nicht.
Steven09.04.17 15:34
Nofret schrieb:
... Ordonanzwaffen und auch Sturmgewehre - die Munition bezieht man i.a.R. aber am Schiessstand.

Hallo Nofret

Vollautomatische Gewehre sind Ordonanzwaffen.
Ich selbst besitze ein Schweizer STG57 (auf Halbauto zurückgebaut). Ist halt ein sehr interessanter Rollenverschluss.
Der Begriff Sturmgewehr wurde zu Ehren Adolf Hitlers kreiert. Die MP43 war ihm dem Namen nach nicht stark genug. Also hat man 1944 die Waffe in StG44 umbenannt.
Und die Munition am Schießstand: kann man machen. Ist natürlich viel teurer. Wenn mein Munitionsbestand unter 5.000 Schuss fällt, order ich nach. Etwas Vorrat wird schon benötigt. Und die Schweizer sind bei dem 6,5 x 55 auch auf Vorrat bedacht. Vor allem, weil sie Surplus Munition sehr günstig aus Armeebeständen kaufen können. Und dies meistens in 500 Stück-Schachteln.

Steven
ypg09.04.17 20:48
Steven schrieb:
Hallo ypg

deine Anspielung auf eine gewisse Art von "Amtshilfe" ist auch nicht zielführend.
Glaubst du wirklich, das Bauamt ruft bei der Waffenbehörde an, beklagt sich über mein "unkooperatives" verhalten und die Waffenbehörde widerruft dann meine Waffenrechtlichen Erlaubnisse? Diese feuchten Träume, die sicherlich noch in einigen Amtsstuben geträumt werden, sollte es nicht geben.

Steven

Ich weiß ja nicht, bei welcher Polizei Du warst, aber Gemeinden arbeiten oftmals zusammen, bei manchen Ämtern absolut notwendig (zb. Jugendbehörde, Führerscheinstelle, Gewerbeaufsichtsamt) Es werden Merkblätter geschrieben und zur Prüfung der Person weiter gereicht. Das ist ganz normal.


Gruß, Yvonne
SteffenBank10.04.17 07:17
Steven schrieb:
...Wenn mein Munitionsbestand unter 5.000 Schuss fällt, order ich nach. Etwas Vorrat wird schon benötigt. ...
Nix gegen das sammeln von Waffen, aber einen Munitionsbestand von über 5000Schuss ist absolut krank. Willst du nen Kleinkrieg anfangen? Was will man mit soviel Munition.
Du willst also mit den Waffen ballern, das hat dann nichts mit "technisch wissenschaftlichen Sammeltätigkeit" zu tun. Sammeln ist das eine, benutzen das andere. Und sei mal ehrlich, würde die Waffenbehörde deine Lagerung der Waffen kontrollieren wollen, die würdest bestimmt reinlassen oder?
Evolith10.04.17 07:23
Ich sag jetzt mal nicht, dass wir in der Garage über 10 000 Schuss liegen haben und mein Opa früher locker das 3fache im Regal im Wohnzimmer. Der Spatzenkrieg wurde mit Leidenschaft geführt.
Was ich damit sagen will: geht doch nicht von Großkalibermuni aus. Patronen für zum Beispiel Luftgewehre lassen sich in hohen Zahlen bequem in kleinen Kartons lagern. Je nach dem wie intensiv das Hobby ausgelebt wird, sind 5000 Schuss an nem Tag auf dem Schießstand mal weg, wenn dann auch noch ein Freund mitgenommen wird.