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ᐅ Bauamt will Ortsbesichtigung.


Erstellt am: 03.04.17 13:19

Mike2904.04.17 19:54
Och, auf meine Rechte bin ich sehr wohl bedacht. Ich kann allerdings auch abwägen, ob das auf Rechte pochen mir hilfreich ist oder nicht. Wenn ich Vorteile davon habe, kann ich durchaus auch meine Rechte für den Zweck hinten anstellen. Nur aus Prinzip darauf zu bestehen, bringt nun mal meiner Meinung nach nichts. Wenn du daraus gleich einen generellen Verzicht auf seine Rechte machen willst, viel Spass dabei. Und ja, ich habe nichts zu verbergen.
Ich würde allerdings nun von dir erwarten, dass du dich an alle Gesetze und Pflichten hältst!? Also Tempo genau einhalten, nie bei Gelb Gas gibst, um noch über die Ampel zu kommen usw.. Denn wer auf Rechte aus Prinzip pocht und besteht, der sollte so ehrlich sein, sich auch an alle Pflichten zu halten.
Mike2904.04.17 19:59
Steven schrieb:
Zweifelsohne wird der Verwaltungsakt kommen. Den lasse ich selbstverständlich von einem Fachanwalt für Baurecht prüfen. Wenn alles einwandfrei ist, werde ich das Bauamt auf mein Grundstück lassen. Vorher jedoch nicht.
Dann wird es allerdings wohl nichts mehr zu prüfen geben, denn ich und viele andere hier auch, gehe davon aus, dass die Entscheidung nach Aktenlage kommen wird. Und dann wirst du wahrscheinlich die Einhausung ohne Besichtigung abreissen müssen.

Ich bin dann raus hier, Unbelehrbare, die eigentlich nur Zustimmung wollen und andere Meinungen abwiegeln, sollte man machen lassen.
Steven04.04.17 20:06
RobsonMKK schrieb:
Heißt wohl selektives lesen dein Problem
Hallo RobsonMKK

sobald das Bauamt mir schreibt, worauf sie sich berufen, damit sie mein Grundstück gegen meinen Willen betreten werden, kann ich prüfen, ob dieses erzwungene Betretungsrecht legal ist oder nicht. Darauf warte ich.
Traurig ist, dass gefühlte 80% der hier anwesenden darauf verzichten würden, um das Bauamt nicht sauer zu machen. Sollte es nicht so sein, dass das Bauamt erst mal überprüft und mitteilt, warum und unter welchen gesetzlichen Voraussetzungen sie eine Zwangsmaßnahme vornehmen möchte? Sie sind in einer Bringpflicht. Dann kann von mir genau geprüft werden. Dies ist der Rechtsstaatliche Akt. Und darauf sollten viel mehr achten. Dieses ducken vor der Obrigkeit bringt uns wenig ein, ja es wird weiterhin unsere Freiheiten einschränken. Dies ist nicht gut. Und durch Duckmäusertum wird das weiter unterstützt.

Steven
RobsonMKK04.04.17 20:16
Keiner spricht von ducken, aber davon einen sinnvollen Dialog zu suchen.
Ich stelle mir gerade vor, wie du bis an die Zähne bewaffnet an deiner Grenze stehst...
Mike2904.04.17 20:30
Einmal muss ich noch: Die erzwingen derzeit gar nichts! Du legst es so aus! Die haben lediglich einen Termin angesetzt, wo sie die Baustelle besichtigen möchten um dann das weitere Vorgehen, gegebenenfalls MIT DIR, abstimmen zu können.Derzeit erzwingen sie das Betretungsrecht auch gar nicht, nur du siehst es so.
Du bist derjenige, der aus der ganzen Sache einen rechtlichen Staatsakt macht, nicht das Bauamt! Du willst gleich mit RA usw. gegenhalten, die wollen nur prüfen/anschauen.

Und hier verzichtet niemand auf irgendwas! Jeder hier würde nur das Beste tun, um seinen Willen (hier deine Verlängerung der Frist) zu erhalten, das ist ein generelles Verwehren des Betretens mit RA-geprüfe garantiert nicht.

Denkst du eigentlich auch daran, dass du in der Bringpflicht bist? Du musst begründen weshalb du nicht fertig wurdest und du die Frist nicht eingehalten hast. Wen ndu so vor denen auftrittst, wie du es hier erscheinen lässt, dann werden die sich sagen, es geht halt auch anders. Dann kommt die Verfügung zum Abriss und gut ist für das Bauamt.

Wen das Bauamt einfach verfügt hätte, dass du abreissen musst, ohne Besichtigung oder Rücksprache, würdest du jetzt hier herumjammern über das böse Bauamt. Dann würde hier stehen: Wenn die sich nur vorher mal gemeldet hätten, ich hätte denen alles begründen können. Böses Bauamt.

Wie gesagt, ich glaube dir auch nicht, dass du dich an ALLE Gesetze hältst, die für DICH zutreffen!
Steven04.04.17 21:19
Hallo

wie schön ihr hier eure Angst vor Restriktive Behandlung durch Behörden umschreibt. Keiner hat natürlich Angst, aber fast jeder wird sich dem Bauamt beugen, auch wenn keine gesetzliche Grundlage zu ersehen ist. Ist ja nur vernünftig.
Leute, ich habe im Anfangsthread die Situation dargelegt und gefragt, ob mir jemand einen Tipp geben kann, wie ich die Entfernung der Einhausung noch 4 Monate rauszögern kann. Gut, 1 bis 2 gute Ratschläge waren darunter. Der Rest: naja, siehe oben.

Steven
bauamtgesetzepflichteneinhausungbetretungsrechtfrist