W
Mein Konto
Hausbau - Ratgeber
Bauherrenhilfe
- Bauherrenhilfe vor Vertragsabschluss
-- Warum einen unabhängigen Baubetreuer?
-- Vertragsgrundlagen
-- Bausumme
-- Zahlungsplan zur Kostenkontrolle
-- Pflichten des Bauherren vor Vertragsabschluss
-- Unterlagen beim Hausbau vor Vertragsabschluss
- Bauherrenhilfe nach Vertragsabschluss
-- Bauantrag bei Behörden
-- Bau-Genehmigungsverfahren bei Baubehörden
-- Bauspezifische Versicherungen
-- Bauzeitenplan
-- Baubeginn - die Letzten Pflichten der Bauherrschaft
- Bauherrenhilfe während der Bauzeit
- Gewährleistungsansprüche
- Bauabnahme
Baufinanzierung
- Baufinanzierung - Allgemeine Fragen
- Kreditarten
- Kredit-Konditionen
- Bausparen
- Staatliche Förderungen
- Verkehrswert
- Haushaltsrechnung und Bonität
Hausbau Planung
- Haustypen
- Hausbau Vorbereitungsarbeiten
- Das Baugrundstück
- Baugrund beim Hausbau
- Baurecht
- Gebäudeschutz
- Erdarbeiten und Wasserhaltung
- Stützmauern
- Einfriedung
- Untergeschoss
- Kanalisation
- Tragende Elemente
- Nichttragende Innenwände
- Fundation / Fundament
- Deckenkonstruktionen
- Dächer
- Kaminanlagen
- Treppen Rampen Leitern
- Dachbeläge und Spengler
- Fenster
- Sonnen und Wetterschutz
- Aussenputze
- Einbauten, Küchen, Türen
- Bodenbeläge und Unterlagsböden
- Parkett
- Gips, Wand, Decke
Haustechnik und Energie
- Heiztechnik
- Lüftung und Klimatechnik
- Sanitärtechnik
- Elektrotechnik
- Erneuerbare Energie
Whirlpools / Jacuzzi
Hausbau Magazin
- Baufinanzierung trotz Krise?
- Das Blockhaus
- Moderne Dämmstoffe im Vergleich
- Erker Vor- und Nachteile
- Glasflächen beim Hausbau
- Günstig ein Haus Bauen
- Mediterraner Hausbaustil
- Mehrgenerationenhaus
- Moderne Architektur
- Gartengestaltung leicht gemacht
- Traditioneller Ziegelbau
- Villa als höchster Traum
- Im Eigenheim Ruhestand geniessen
- Altbau sanieren
- Kauf einer Holzgarage
- Immobilienmakler
- Arbeitshandschuhe für den Winter
- Zuhause verschönern
- Outdoor-Plissees
- Schlafzimmer planen
- Terrassenüberdachung
- Wohngebäudeversicherung
- Zaunarten und Eigenschaften
- Hauseingang gestalten
- Der perfekte Grundriss
- Sparsamer heizen im Altbau
- Einfamilienhaus smart finanzieren
- Planung einer PV-Anlage
- Neues Haus
- Immobilienfinanzierung
- Installation einer Photovoltaikanlage
- Asbest erkennen und entfernen
- Sauna im Fokus - Wellness zuhause
- Erfolgreich vermieten
- Die perfekte Winterbekleidung
- Das Niedrigenergiehaus
- Der April und seine Stürme
- Architektonische Vielfalt
- Ökologisch und nachhaltig bauen
- Das perfekte Schlafzimmer
- Nachhaltige Energieversorgung
- Zukunftsorientiert bauen
- Nachhaltigkeit beim Hausbau
- Tiny Houses
- Wärmepumpen als nachhaltige Heizvariante
- Maßgeschneiderten Kleiderschrank
- Der richtige Baukredit
- Ratgeber für erfolgreichen Hausbau
- Haus als Altersvorsorge
Do-it-yourself Anleitungen
- Verlegeanleitung für Bodenbeläge und Parkett
- Bodenbeläge und Parkett reinigen und pflegen
- Malerarbeiten am Haus
- Garten Tipps
- Umzug und Reinigung

ᐅ Bauamt will Ortsbesichtigung.


Erstellt am: 03.04.2017 13:19

Alex85 03.04.2017 19:33
Caspar2020 schrieb:
Manchmal entwickeln Beamte nämlich nen gewissen Ehrgeiz...

Das träfe dann ja hier auf beide Seiten zu und hat somit großen Unterhaltungswert.
Lasst die Spiele beginnen!

Aber der letzte, ernstgemeinte Tipp: "Normal reden" schließt "Grundgesetz zitieren" aus.

Steven 03.04.2017 19:44
Hallo

hier ist nichts strittig. Die Remise steht und ist von der Baubehörde abgenommen.
Die Einhausung wurde letztes Jahr reklamiert und ich sollte sie bis Mitte des Jahres beseitigen. Habe ich nicht gemacht. Wozu eine Besichtigung? Danach werden die Tatsachen genau so feststehen, wie ohne.
Ich werde sicherlich die Auflage bekommen, die Einhausung bis zu einem gewissen Termin zu entfernen. Meine Frage beruht lediglich darauf, wie kann ich im Notfall diese Zeit um einige Monate in die Zukunft verschieben.
Ratschläge wie: ich bin Beamter, und wenn mir einer quer kommt, dem zeige ich, wo der Hammer hängt.
Ich sah mich als Beamter als Dienstleister.

Stefan

aero2016 03.04.2017 19:46
Das Bestehen auf die Einhaltung des GG ist hier ohnehin völlig unnötig- das Amt wird sich zum jetzigen Zeitpunkt nicht Zutritt zum Grundstück verschaffen, wenn Du das untersagst.
Die kennen das GG ja auch.

Baurecht ist nicht mein Gebiet, aber es dürfte entsprechende Verordnungen geben, die dem Amt die Möglichkeit geben sich Zutritt zu verschaffen, trotz GG. Wenn du den Zutritt nicht freiwillig gewährst, sie aber trotzdem darauf wollen, werden sie das rechtmäßig durchsetzen. Das dauert vielleicht nur ein paar Tage länger, aber sicher keine vier Monate. Geholfen ist Dir dann nicht, im Gegenteil -die Sachbearbeiter werden sich das merken...

Evolith 03.04.2017 19:47
Dir haben doch alle gesagt wie. Lass die Beamten zu dir kommen, rede mit ihnen. Zeig dass es in deinem Interesse ist das Teil zu entfernen es aber wegen Krankheit und Co nicht konntest. Bitte lieb um etwas Aufschub bis zum Sommer.
Mehr kannst du nicht machen. Und eine Verweigerung wird es dir definitiv nicht leichter machen.

aero2016 03.04.2017 19:49
Steven schrieb:
Ich sah mich als Beamter als Dienstleister.

Stefan
1. Dienstleistung ist nicht Aufgabe eines Beamten sondern hoheitliche Tätigkeiten. Dazu gehört die Einhaltung von Gesetzen durchzusetzen

2. jetzt hast Du Dich vertan. Vielleicht hat der Graf doch recht?

andimann 03.04.2017 20:09
Moin,

Das hier stimmt sicherlich:
Steven schrieb:
Es gibt klare Regeln. die müssen IMMER berücksichtigt werden.

Aber warum genau hast du dann die klare Regel, dass deine Einhausung bis Mitte des letzten Jahres entfernt werden soll, nicht berücksichtigt?

Derzeit bist du derjenige, der Dreck am Stecken hat und nicht das Bauamt!

Also würde ich mal lieber kleine Brötchen backen, den Leuten vom Bauamt noch freundlich einen Kaffee anbieten und ihnen vor Ort die Situation lieb und nett erklären. Wenn du dazu noch die Bestellung und den Liefertermin für dein Material vorweisen kannst, wird sich da vermutlich eine brauchbare Lösung finden.
Ist dir vielleicht schon mal der Gedanke gekommen, dass die deswegen einen Ortstermin machen weil die dir entgegenkommen wollen?
Vielleicht wollen die einfach mal nur sehen, ob davon irgendeine Brandgefahr ausgeht, dem Nachbar die Sicht versteht wird usw? Die wollen weder in deine Wohnung, noch deine Pornosammlung sehen. Und deine Drogenplantagen und verbuddelte Leichen solltest du ohnehin so gut verstecken, dass man die nicht gleich sieht. Also alles easy!

Die könnten auch nach Aktenlage entscheiden, dir eine letzte Frist setzen und dann den Bagger losschicken, der dir das Teil einfach platt macht. Ist das für dich hilfreicher?

Leute gibt's...

Andreas
bauamteinhausung