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ᐅ Bauamt will Ortsbesichtigung.


Erstellt am: 03.04.2017 13:19

saar2and 04.04.2017 22:14
Was soll man hier noch sagen?
So einen Schwachsinn seitens des TE habe ich selten gelesen. Das ist ja schon Mobbing das hier zu lesen.

Escroda 04.04.2017 22:21
Steven schrieb:
Ich hatte einen Deal mit dem Bauamt
Was heißt das? Nichts schriftliches?
Steven schrieb:
es wird die Ortsbesichtigung gefordert.
Gefordert oder vorgeschlagen?
Steven schrieb:
Durch mein heutiges Gespräch erfuhr ich, dass da offenbar mit den Akten etwas nicht stimmt.
Das ist deine Interpretation. Heutzutage kommen selbst beim Amt Computer zum Einsatz, mit denen zumindest alle wichtigen Termine mit Erläuterung erfasst werden. Selbst wenn die Papierakte verschwunden sein sollte, was ich für unwahrscheinlich halte, so sind die Vorgänge (Antragstellung, Genehmigung, Baubeginn, Bauabnahme,...) bezüglich eines Grundstückes nachvollziehbar.
Steven schrieb:
Eine Bitte meine schriftliche Begründung und einen Vorschlag (ohne Ortsbesichtigung) ab zu warten, wurde abgelehnt und der offizielle Weg (was immer das auch ist) angekündigt.
Hattest Du bisher nicht erwähnt, dass Du einen Gegenvorschlag gemacht hast, der abgelehnt wurde. Schade, aber vielleicht hast Du die Geduld der Mitarbeiter bereits überstrapaziert.
Steven schrieb:
Im Notfall kommt die Einhausung halt weg.
Was Dir die Ortsbesichtigung mit großer Wahrscheinlichkeit nicht ersparen wird.

HilfeHilfe 05.04.2017 07:09
geiler Thread ! Bin gespannt wie das ausgeht

montessalet 05.04.2017 07:18
Wenn ich mir vorstelle, künftig einen Nachbarn wie den TE zu haben, muss ich mir ernsthaft überlegen, nach Deutschland auszuwandern...... Wer nach einer schweren Krankheit (weiterhin gute Besserung) ein solches Verhalten an den Tag legt, hat wohl NICHTS, aber auch wirklich GAR NICHTS im Leben begriffen. Ich bin hier raus...

HilfeHilfe 05.04.2017 08:50
wie ich es richtig verstanden habe hat der TE mal Polizist versucht zu spielen und versucht jetzt seine (gefühlten) rechte einzufordern.

Er solltet sich fragen warum er diesen Job nicht mehr ausübt. Sorry aber Gesetzte sind dazu da eingehalten zu werden

Steven 05.04.2017 08:55
Escroda schrieb:
Was heißt das? Nichts schriftliches?

Gefordert oder vorgeschlagen?


Was Dir die Ortsbesichtigung mit großer Wahrscheinlichkeit nicht ersparen wird.

Hallo Escroda

schriftliches gab es nichts. Die Entfernung der Einhausung wurde mündlich zugesichert.
Die Ortsbesichtigung wird gefordert.
Die Antragstellung, Genehmigung, Baubeginn und Bauabnahme ist bereits vor längerer Zeit erfolgt. Es geht lediglich um die Einhausung.
Den Gegenvorschlag habe ich gestern morgen telefonisch gemacht. er wurde abgelehnt. Voraussetzung für alles ist, der Aussage des Bauamtes, eine Ortsbesichtigung.
Wenn die Einhausung beseitigt ist, sehe ich eine Ortsbesichtigung als noch weniger Notwendig an. Es liegt dann schlicht kein Grund mehr vor.

Steven
einhausungantragstellunggenehmigungbauabnahme