W
Mein Konto
Hausbau - Ratgeber
Bauherrenhilfe
- Bauherrenhilfe vor Vertragsabschluss
-- Warum einen unabhängigen Baubetreuer?
-- Vertragsgrundlagen
-- Bausumme
-- Zahlungsplan zur Kostenkontrolle
-- Pflichten des Bauherren vor Vertragsabschluss
-- Unterlagen beim Hausbau vor Vertragsabschluss
- Bauherrenhilfe nach Vertragsabschluss
-- Bauantrag bei Behörden
-- Bau-Genehmigungsverfahren bei Baubehörden
-- Bauspezifische Versicherungen
-- Bauzeitenplan
-- Baubeginn - die Letzten Pflichten der Bauherrschaft
- Bauherrenhilfe während der Bauzeit
- Gewährleistungsansprüche
- Bauabnahme
Baufinanzierung
- Baufinanzierung - Allgemeine Fragen
- Kreditarten
- Kredit-Konditionen
- Bausparen
- Staatliche Förderungen
- Verkehrswert
- Haushaltsrechnung und Bonität
Hausbau Planung
- Haustypen
- Hausbau Vorbereitungsarbeiten
- Das Baugrundstück
- Baugrund beim Hausbau
- Baurecht
- Gebäudeschutz
- Erdarbeiten und Wasserhaltung
- Stützmauern
- Einfriedung
- Untergeschoss
- Kanalisation
- Tragende Elemente
- Nichttragende Innenwände
- Fundation / Fundament
- Deckenkonstruktionen
- Dächer
- Kaminanlagen
- Treppen Rampen Leitern
- Dachbeläge und Spengler
- Fenster
- Sonnen und Wetterschutz
- Aussenputze
- Einbauten, Küchen, Türen
- Bodenbeläge und Unterlagsböden
- Parkett
- Gips, Wand, Decke
Haustechnik und Energie
- Heiztechnik
- Lüftung und Klimatechnik
- Sanitärtechnik
- Elektrotechnik
- Erneuerbare Energie
Whirlpools / Jacuzzi
Hausbau Magazin
- Baufinanzierung trotz Krise?
- Das Blockhaus
- Moderne Dämmstoffe im Vergleich
- Erker Vor- und Nachteile
- Glasflächen beim Hausbau
- Günstig ein Haus Bauen
- Mediterraner Hausbaustil
- Mehrgenerationenhaus
- Moderne Architektur
- Gartengestaltung leicht gemacht
- Traditioneller Ziegelbau
- Villa als höchster Traum
- Im Eigenheim Ruhestand geniessen
- Altbau sanieren
- Kauf einer Holzgarage
- Immobilienmakler
- Arbeitshandschuhe für den Winter
- Zuhause verschönern
- Outdoor-Plissees
- Schlafzimmer planen
- Terrassenüberdachung
- Wohngebäudeversicherung
- Zaunarten und Eigenschaften
- Hauseingang gestalten
- Der perfekte Grundriss
- Sparsamer heizen im Altbau
- Einfamilienhaus smart finanzieren
- Planung einer PV-Anlage
- Neues Haus
- Immobilienfinanzierung
- Installation einer Photovoltaikanlage
- Asbest erkennen und entfernen
- Sauna im Fokus - Wellness zuhause
- Erfolgreich vermieten
- Die perfekte Winterbekleidung
- Das Niedrigenergiehaus
- Der April und seine Stürme
- Architektonische Vielfalt
- Ökologisch und nachhaltig bauen
- Das perfekte Schlafzimmer
- Nachhaltige Energieversorgung
- Zukunftsorientiert bauen
- Nachhaltigkeit beim Hausbau
- Tiny Houses
- Wärmepumpen als nachhaltige Heizvariante
- Maßgeschneiderten Kleiderschrank
- Der richtige Baukredit
- Ratgeber für erfolgreichen Hausbau
- Haus als Altersvorsorge
Do-it-yourself Anleitungen
- Verlegeanleitung für Bodenbeläge und Parkett
- Bodenbeläge und Parkett reinigen und pflegen
- Malerarbeiten am Haus
- Garten Tipps
- Umzug und Reinigung

ᐅ Bauamt will Ortsbesichtigung.


Erstellt am: 03.04.2017 13:19

toxicmolotof 03.04.2017 14:38
Und dann gibt's da noch andere Gesetze, Verordnungen und Gerichtsurteile, die das Bauamt nicht bemühen muss, wenn man es in einem Vor-Ort-Termin im Interesse aller Beteiligten regeln kann.

Wenn du auf dein Recht bestehst, was dein gutes Recht ist, dann wird das Bauamt auch auf sein Recht bestehen und dich zur Einhaltung der ganzen anderen Gesetze ermutigen, im Zweifel mit allen zur Verfügung stehenden Rechtsmitteln.

Nur zu, es ist dein gutes Recht. Ob das allerdings gut und sinnig ist, ich denke nicht. Deine Entscheidung.

lastdrop 03.04.2017 14:42
"Temporär" = 4 Jahre?

Es gibt nur Grundrechte, sondern auch Pflichten.

Sinnvolle Möglichkeiten wurden Dir genannt.

Halte das auch für etwas kindisch ...

DG 03.04.2017 14:47
Steven schrieb:
Hallo dirk

der Artikel passt schon.

Für einen Aprilscherz bist Du etwas spät dran.

Gewöhn' Dich an den Gedanken, dass das Amt auf Dein Grundstück kommt, ob Du willst oder nicht. Je schneller der Gedanke reift, desto günstiger wird es.

MfG
Dirk Grafe

Steven 03.04.2017 14:59
Hallo

selbstverständlich versuche ich, etwas Zeit mit vernünftigen Argumenten zu erhalten.
Wieso hier einige es als kindisch empfinden, wenn von der Behörde gefordert wird, elementare Rechte zu berücksichtigen, ist mir schleierhaft.
Ich habe was zu verbergen - meine Privatsphäre.
Und warum hier nicht nach Aktenlage entschieden werden kann, ist mir auch schleierhaft.
Nun, die Sachlage habe ich erklärt. Für Tipps wäre ich weiterhin dankbar.

Steven

Alex85 03.04.2017 15:06
Du bist vermutlich einer von 100, der eine Entscheidung nach Aktenlage bevorzugt. Ich verstehe den Ortstermin eher als Angebot, den vermeintlich komplexen Sachverhalt am lebenden Objekt darzustellen. In deinem Interesse versteht sich.

Insofern ist mein Rat, einen Anwalt zu konsultieren um das "was wäre wenn" abzuklären. Danach dem Amt die Gründe für die Verzögerung mitteilen und die Behebung im Laufe des Jahres versichern. Aber lass das Grundgesetz stecken, da landest du nur in der Kategorie Alufolienhut. Kanonen auf Spatzen und so.

DG 03.04.2017 15:52
Steven schrieb:

Wieso hier einige es als kindisch empfinden, wenn von der Behörde gefordert wird, elementare Rechte zu berücksichtigen, ist mir schleierhaft.
Ich habe was zu verbergen - meine Privatsphäre.
Und warum hier nicht nach Aktenlage entschieden werden kann, ist mir auch schleierhaft.
Nun, die Sachlage habe ich erklärt. Für Tipps wäre ich weiterhin dankbar.

Steven

Die Sachlage ist völlig klar: das kann nicht nach Aktenlage entscheiden werden, ergo wird per Verwaltungsakt (bei Interesse mal googeln, was das ist) ein Ortstermin angesetzt, den Du auch nach Bewertung/Berücksichtigung Art. 13GG zu dulden hast. Der Eingriff in Deine Privatsphäre ist gering, das berechtigte Interesse des Staates (zB nicht vorhandener Brandschutz, Verletzung von Bau- und Nachbarrecht) wird hier mit Sicherheit höher bewertet. Ergo kommt der Sachbearbeiter auf Dein Grundstück, putzt sich vorher fein die Schuhe, macht 5 Fotos und haut wieder ab. Bei so einer Lappalie mit Art. 13GG rumzufuchteln, passt zum "Rechtsverständnis" der Reichsbürger, wahlweise Aluhut oder verspäteter Aprilscherz - wie schon beschrieben.

Das darf man irgendwann auch mal begreifen oder aber ... es wird teuer. Letztlich Deine Entscheidung.

Das Ganze erinnert mich auch an einen echten Fall aus meiner Referendarzeit, da haben wir mal live einen Vormittag beim Verwaltungsgericht zugeschaut. Da meinte eine zugegeben ältere und schon etwas tüddelige Dame, sie bräuchte nur einen Rechtsanwalt und ihre "Privatsphäre" als Argumentationsgrundlage, um den Bezirksschornsteinfeger nicht an ihren Kamin zu lassen. Der Richter hatte sichtlich Spass, das Ding hat der in weniger als 15 Minuten abgehandelt. Revision/Berufung nicht zugelassen, Kosten zu Lasten der Klägerin, Vielen Dank, Schönen Tag, der nächste Bitte.

MfG
Dirk Grafe
bauamtgesetzegrundstück