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ᐅ Bauamt will Ortsbesichtigung.


Erstellt am: 03.04.2017 13:19

Steven 05.04.2017 08:57
HilfeHilfe schrieb:
TE mal Polizist versucht zu spielen

Hallo HilfeHilfe

das hast du falsch verstanden. ich war Polizist.
Versuche es mit Lesen und Verstehen. Dann sollte man erst schreiben.

Steven

HilfeHilfe 05.04.2017 09:20
Steven schrieb:
Hallo HilfeHilfe

das hast du falsch verstanden. ich war Polizist.
Versuche es mit Lesen und Verstehen. Dann sollte man erst schreiben.

Steven

tja noch schlimmer, deine arrogante Art tut sein übriges. Hoffe das das Amt mit deinen Ex-Kollegen auftauchen

aero2016 05.04.2017 21:30
Dirk Grafe schrieb:
Es ist letztlich müßig darüber zu diskutieren, aber der Regelungscharakter ist selbstverständlich gegeben, da ihm ja eine Frist gesetzt wurde, bis zu der er die Einhausung hätte entfernen müssen. Dies hat er nicht geleistet, die Frist ist verstrichen, ergo ist der alte/bestehende Verwaltungsakt noch nicht final abgeschlossen.
Sofern es einen Bescheid mit Frist gegeben hätte, der festlegt, dass das Teil entfernt werden muss, wäre das ein VA, ja. Das bloße Schreiben,
dass sie eine Ortsbesichtigung wollen, ist keiner. Und deswegen kann man gegen das Schreiben z.B. auch keine Rechtsmittel einlegen. Das sähe auch jeder Verwaltungsrichter so. Und das kannst Du mir ausnahmsweise mal ganz entspannt glauben, ich bin da sowas von gut im Bilde... das kannst Du Dir gar nicht vorstellen...

Lernt man das nicht im Referendariat?

DG 06.04.2017 09:51
Deine Süffisanz in allen Ehren, aber selbst dem TE ahnt bereits im ET, dass da etwas auf ihn zu rollt, dass er nicht abwenden,
sondern allenfalls etwas Zeit herausschinden kann; O-Ton, alles aus dem ET:

"Da gab es letztes Jahr vom Bauamt die Anordnung, diese "Einhausung" zu entfernen. Ich konnte im persönlichen Gespräch eine "Gnadenfrist" bis zum Sommer 2016 erwirken." [...]

"Letzte Woche bekomme ich ein Schreiben vom Bauamt, dass ich mit meinem Bau immer noch nicht fertig wäre und die Baugenehmigung nicht mehr gültig wäre." [...]

"Jetzt benötige ich noch 3 - 4 Monate."

Wenn man etwas praktische Berufserfahrung hat, dann ist es von dort kein weiter Weg, um dem entsprechenden Beitrag von zu folgen, der seine Vermutung ziemlich klar formuliert hat. Das Verhalten des TE passt zumindest dazu.

Was der TE bekommen hat, ist ergo keine Einladung zum "Kaffeekränzchen unter der Einhausung", die man unwiderruflich ablehnt, sondern eine freundliche Terminierung für einen Ortstermin - sollte der Termin nicht zustande kommen, liegt es allein in der Hand des Sachbearbeiters, wann das nächste Schreiben mit gleichem Inhalt und ergänzt durch die entsprechenden Kriterien, die Du hier nicht erfüllt sehen willst, rausgeht.

Setzen wir voraus, dass Du tatsächlich so gut im Bilde bist, wie Du vorgibst, solltest Du wissen, dass man dazu nur ein paar Knopfdrucke benötigt.

Dirk Grafe

aero2016 06.04.2017 10:23
das ist richtig, und das habe ich auch nicht anders geschrieben.
Einen Gefallen tut er sich mit seinem Verhalten nicht.

DG 06.04.2017 13:31
aero2016 schrieb:
das ist richtig, und das habe ich auch nicht anders geschrieben.
Einen Gefallen tut er sich mit seinem Verhalten nicht.

Dann frage ich mich, warum man sich hier dümmliche Sprüche zur Ausbildung im Referendariat anhören muss? Damit tust Du Dir ebensowenig einen Gefallen, weil das vollkommen überflüssiges Geschwätz ist. Sein Verhalten resp. seine Einstellung ist im ET eindeutig zu erkennen und dennoch wird er es nicht verhindern, dass das Bauamt auf sein Grundstück kommt - wenn das Bauamt das so will.

Das geht nur per Verwaltungsakt - also was soll die hohle Diskussion, ob der nun formal bereits vorliegt oder in 1 Minute erstellt werden kann und in die Hauspost geht, wenn dem Sachbearbeiter die Geduld ausgeht?!

Unfassbar.
Dirk Grafe

P.S.: Antwort kannst Du Dir sparen, meine ignore-Liste erhält Zuwachs.
bauamteinhausung