W
Mein Konto
Hausbau - Ratgeber
Bauherrenhilfe
- Bauherrenhilfe vor Vertragsabschluss
-- Warum einen unabhängigen Baubetreuer?
-- Vertragsgrundlagen
-- Bausumme
-- Zahlungsplan zur Kostenkontrolle
-- Pflichten des Bauherren vor Vertragsabschluss
-- Unterlagen beim Hausbau vor Vertragsabschluss
- Bauherrenhilfe nach Vertragsabschluss
-- Bauantrag bei Behörden
-- Bau-Genehmigungsverfahren bei Baubehörden
-- Bauspezifische Versicherungen
-- Bauzeitenplan
-- Baubeginn - die Letzten Pflichten der Bauherrschaft
- Bauherrenhilfe während der Bauzeit
- Gewährleistungsansprüche
- Bauabnahme
Baufinanzierung
- Baufinanzierung - Allgemeine Fragen
- Kreditarten
- Kredit-Konditionen
- Bausparen
- Staatliche Förderungen
- Verkehrswert
- Haushaltsrechnung und Bonität
Hausbau Planung
- Haustypen
- Hausbau Vorbereitungsarbeiten
- Das Baugrundstück
- Baugrund beim Hausbau
- Baurecht
- Gebäudeschutz
- Erdarbeiten und Wasserhaltung
- Stützmauern
- Einfriedung
- Untergeschoss
- Kanalisation
- Tragende Elemente
- Nichttragende Innenwände
- Fundation / Fundament
- Deckenkonstruktionen
- Dächer
- Kaminanlagen
- Treppen Rampen Leitern
- Dachbeläge und Spengler
- Fenster
- Sonnen und Wetterschutz
- Aussenputze
- Einbauten, Küchen, Türen
- Bodenbeläge und Unterlagsböden
- Parkett
- Gips, Wand, Decke
Haustechnik und Energie
- Heiztechnik
- Lüftung und Klimatechnik
- Sanitärtechnik
- Elektrotechnik
- Erneuerbare Energie
Whirlpools / Jacuzzi
Hausbau Magazin
- Baufinanzierung trotz Krise?
- Das Blockhaus
- Moderne Dämmstoffe im Vergleich
- Erker Vor- und Nachteile
- Glasflächen beim Hausbau
- Günstig ein Haus Bauen
- Mediterraner Hausbaustil
- Mehrgenerationenhaus
- Moderne Architektur
- Gartengestaltung leicht gemacht
- Traditioneller Ziegelbau
- Villa als höchster Traum
- Im Eigenheim Ruhestand geniessen
- Altbau sanieren
- Kauf einer Holzgarage
- Immobilienmakler
- Arbeitshandschuhe für den Winter
- Zuhause verschönern
- Outdoor-Plissees
- Schlafzimmer planen
- Terrassenüberdachung
- Wohngebäudeversicherung
- Zaunarten und Eigenschaften
- Hauseingang gestalten
- Der perfekte Grundriss
- Sparsamer heizen im Altbau
- Einfamilienhaus smart finanzieren
- Planung einer PV-Anlage
- Neues Haus
- Immobilienfinanzierung
- Installation einer Photovoltaikanlage
- Asbest erkennen und entfernen
- Sauna im Fokus - Wellness zuhause
- Erfolgreich vermieten
- Die perfekte Winterbekleidung
- Das Niedrigenergiehaus
- Der April und seine Stürme
- Architektonische Vielfalt
- Ökologisch und nachhaltig bauen
- Das perfekte Schlafzimmer
- Nachhaltige Energieversorgung
- Zukunftsorientiert bauen
- Nachhaltigkeit beim Hausbau
- Tiny Houses
- Wärmepumpen als nachhaltige Heizvariante
- Maßgeschneiderten Kleiderschrank
- Der richtige Baukredit
- Ratgeber für erfolgreichen Hausbau
- Haus als Altersvorsorge
Do-it-yourself Anleitungen
- Verlegeanleitung für Bodenbeläge und Parkett
- Bodenbeläge und Parkett reinigen und pflegen
- Malerarbeiten am Haus
- Garten Tipps
- Umzug und Reinigung

ᐅ Bauamt will Ortsbesichtigung.


Erstellt am: 03.04.2017 13:19

Steven 03.04.2017 16:10
Dirk Grafe schrieb:
(zB nicht vorhandener Brandschutz, Verletzung von Bau- und Nachbarrecht)


MfG
Dirk Grafe

Hallo Dirk

wie ich im Anfangsthread betonte, ist die Remise Baurechtlich abgenommen. Da ist alles OK. Es geht nur noch um die Einhausung. Die wurde schon besichtigt und hat sich nicht verändert. Ich sehe weiterhin keine Begründung, um mein Grundstück zu betreten. Auch eine weitere Ortsbesichtigung wird an dem in den Akten beschriebenen Zustand nichts ändern.

Steven

DG 03.04.2017 16:55
Steven schrieb:

Ich sehe weiterhin keine Begründung, um mein Grundstück zu betreten. Auch eine weitere Ortsbesichtigung wird an dem in den Akten beschriebenen Zustand nichts ändern.

Das sieht das Bauamt offensichtlich anders, Deine Worte aus dem ET:

"Außerdem will man am Freitag zur Ortsbesichtigung und zur Besprechung des weiteren Vorgehens vorbei kommen."

Man will. Und man darf. Art. 13 GG kannst Du Dir an der Stelle komplett schenken. Du kannst natürlich auch mal freundlich beim Bauamt anrufen und Deinen Fall erläutern. Bringt sicher mehr, als mit Art. 13 zu wedeln. X-mal erklärt.

MfG
Dirk Grafe

Steven 03.04.2017 17:10
Dirk Grafe schrieb:




Man will. Und man darf. Art. 13 GG kannst Du Dir an der Stelle komplett schenken.

MfG
Dirk Grafe

Hallo Dirk

wiederum sehe ich dies anders.
Mein Grundstück betritt man nicht ohne meine Zustimmung.
Und wenn doch, dann sollte man eine gute Begründung haben.
"Wir sind das Bauamt, Wiederspruch ist zwecklos" wird da nicht reichen.
Natürlich werde ich freundlich mit dem Bauamt umgehen. Weiterhin werde ich sie darauf hinweisen, dass ich auch von ihnen erwarte, im rahmen des geltenden Rechts zu agieren.

Steven

DG 03.04.2017 17:27
Wenn ich (!) muss, um meine Arbeiten durchzuführen, dann betreten ich oder jeder meiner Berufskollegen Dein Grundstück. Ob Du willst oder nicht, notfalls mit Polizei.

Rechtsquelle: VermKatG NRW, §6.

Hat bis jetzt immer ohne Polizei geklappt, weil sich spätestens dann Einsicht Bahn bricht, wenn glaubhaft verklickert wird, dass der Spaß mit Ordnungsamt/Polizei kostenpflichtig wird. Ist die Frage, wann Dir das klar wird, wobei ich mittlerweile glaube, dass Du eh nur ein Troll bist.

MfG
Dirk Grafe

Caspar2020 03.04.2017 17:29
Naja; bevor ich mit Paragraphen um mich werfe.

GG13 sagt:
Die Wohnung ist unverletzlich.

Soweit ich weiß ist Grundstück!= Wohnung/Haus.

Es gab auch schon Fälle, wo Verwaltungsgerichte entschieden haben, dass das Bauamt recht hat. Ob in Nordrhein‑Westfalen weiß ich von unterwegs nicht

Steven 03.04.2017 17:40
Dirk Grafe schrieb:
dass Du eh nur ein Troll bist.

MfG
Dirk Grafe

Hallo Dirk

wie um alles in der Welt kommst du auf so einen Unsinn.
In meiner Dienstzeit als Polizeivollzugsbeamter wurde mir im Rechtskundeunterricht sehr markant eingetrichtert, dass bei einem Verstoß gegen Art. 13 GG (gegen den ich öfter verstieß) ein sehr guter Grund vorliegen muss, der in der Regel auch später von einem Richter überprüft wurde.
Warum man in der neueren zeit da so lapidar mit umgeht, ist mir nicht geläufig. Die Schöpfer des Grundgesetzes waren intelligente Leute.

Steven
bauamtgrundstück