W
Mein Konto
Hausbau - Ratgeber
Bauherrenhilfe
- Bauherrenhilfe vor Vertragsabschluss
-- Warum einen unabhängigen Baubetreuer?
-- Vertragsgrundlagen
-- Bausumme
-- Zahlungsplan zur Kostenkontrolle
-- Pflichten des Bauherren vor Vertragsabschluss
-- Unterlagen beim Hausbau vor Vertragsabschluss
- Bauherrenhilfe nach Vertragsabschluss
-- Bauantrag bei Behörden
-- Bau-Genehmigungsverfahren bei Baubehörden
-- Bauspezifische Versicherungen
-- Bauzeitenplan
-- Baubeginn - die Letzten Pflichten der Bauherrschaft
- Bauherrenhilfe während der Bauzeit
- Gewährleistungsansprüche
- Bauabnahme
Baufinanzierung
- Baufinanzierung - Allgemeine Fragen
- Kreditarten
- Kredit-Konditionen
- Bausparen
- Staatliche Förderungen
- Verkehrswert
- Haushaltsrechnung und Bonität
Hausbau Planung
- Haustypen
- Hausbau Vorbereitungsarbeiten
- Das Baugrundstück
- Baugrund beim Hausbau
- Baurecht
- Gebäudeschutz
- Erdarbeiten und Wasserhaltung
- Stützmauern
- Einfriedung
- Untergeschoss
- Kanalisation
- Tragende Elemente
- Nichttragende Innenwände
- Fundation / Fundament
- Deckenkonstruktionen
- Dächer
- Kaminanlagen
- Treppen Rampen Leitern
- Dachbeläge und Spengler
- Fenster
- Sonnen und Wetterschutz
- Aussenputze
- Einbauten, Küchen, Türen
- Bodenbeläge und Unterlagsböden
- Parkett
- Gips, Wand, Decke
Haustechnik und Energie
- Heiztechnik
- Lüftung und Klimatechnik
- Sanitärtechnik
- Elektrotechnik
- Erneuerbare Energie
Whirlpools / Jacuzzi
Hausbau Magazin
- Baufinanzierung trotz Krise?
- Das Blockhaus
- Moderne Dämmstoffe im Vergleich
- Erker Vor- und Nachteile
- Glasflächen beim Hausbau
- Günstig ein Haus Bauen
- Mediterraner Hausbaustil
- Mehrgenerationenhaus
- Moderne Architektur
- Gartengestaltung leicht gemacht
- Traditioneller Ziegelbau
- Villa als höchster Traum
- Im Eigenheim Ruhestand geniessen
- Altbau sanieren
- Kauf einer Holzgarage
- Immobilienmakler
- Arbeitshandschuhe für den Winter
- Zuhause verschönern
- Outdoor-Plissees
- Schlafzimmer planen
- Terrassenüberdachung
- Wohngebäudeversicherung
- Zaunarten und Eigenschaften
- Hauseingang gestalten
- Der perfekte Grundriss
- Sparsamer heizen im Altbau
- Einfamilienhaus smart finanzieren
- Planung einer PV-Anlage
- Neues Haus
- Immobilienfinanzierung
- Installation einer Photovoltaikanlage
- Asbest erkennen und entfernen
- Sauna im Fokus - Wellness zuhause
- Erfolgreich vermieten
- Die perfekte Winterbekleidung
- Das Niedrigenergiehaus
- Der April und seine Stürme
- Architektonische Vielfalt
- Ökologisch und nachhaltig bauen
- Das perfekte Schlafzimmer
- Nachhaltige Energieversorgung
- Zukunftsorientiert bauen
- Nachhaltigkeit beim Hausbau
- Tiny Houses
- Wärmepumpen als nachhaltige Heizvariante
- Maßgeschneiderten Kleiderschrank
- Der richtige Baukredit
- Ratgeber für erfolgreichen Hausbau
- Haus als Altersvorsorge
Do-it-yourself Anleitungen
- Verlegeanleitung für Bodenbeläge und Parkett
- Bodenbeläge und Parkett reinigen und pflegen
- Malerarbeiten am Haus
- Garten Tipps
- Umzug und Reinigung

ᐅ Fehlplanung Bayern - Gefälle zu Haus und Garage hin - statt weg


Erstellt am: 27.10.16 18:17

Payday29.10.16 11:07
Dirk Grafe schrieb:
So wie ich das sehe ist die Garage in der Höhe bezogen auf das Ursprungsgelände ausgereizt, wobei ich mich in Bayern aus dem Stegreif nicht vollumfänglich auskenne.

was ist denn die ursprungsgelände Höhe? wenn ich vorm kauf schnell noch 50laster erde draufkippen lasse habe ich eine höhere ursprungshöhe? wenn wir wirklich unsere ursprungshöhe nehmen müßten für unser Carport, könnten wir dadrin nichteinmal drin stehen. wir hätten auch gerne 3meter für die dachhöhe, haben aber nur 275cm. das ist dann schon ziemlich wenig, wenn man noch 30-40cm höher muss damit das Grundstück gerade wird. zieht man nun noch 40cm für Dach+Holzkonstruktion ab, noch mal 20cm für Gefälle über 9meter Länge kann man nicht mehr drunter stehen, geschweige denn ein suv drunter parken. lächerliche Gesetze...
RockyB201629.10.16 14:55
Ich habe den 1. Entwurf rausgezogen und siehe da: hier wurde es anders geplant, als dann der Plan war! Ich kann es nicht fassen! Also Architektenfehler!? Denn im ersten Plan hätten wir jetzt kein Gefälle zur Garage oder zum Haus hin. Jetzt muss ich das nur noch dem Bauamt beibringen, ohne, dass es schon wieder einen neuen Plan braucht.

Ostansicht eines Hauses als architektonische Zeichnung mit Dach und Höhenangaben


Technische Zeichnung einer Haus-Sektion mit Satteldach, Höhenangaben und Gelände.
R0Li8430.10.16 18:38
In den letzten Fotos habt ihr doch auch das Haus niedriger als das ursprüngliche Grundstücksniveau, oder habe ich was übersehen?

Wenn die Baugrube schon steht müsstet Ihr diese vermutlich nochmals auffüllen was definitiv Geld kostet (geht in der Regel nicht mit dem Aushub, da sich dieser nicht bzw. nur schlecht verdichten lässt - außer Ihr habt Kiesboden). Zudem müsst Ihr bedenken, dass evtl. vorhandene Terrassen etc... ebenfalls aufgeschüttet werden müssten.

Was spricht denn gegen das Gefälle? Mit einer Rinne vor der Garage und evtl. vor der Haustüre (oder in deren Nähe) sollte das Problem gelöst sein. Kommt definitiv günstiger, als wenn man hier eine Tektur einreicht - zumal keiner hier den Bebauungsplan kennt und sagen kann, ob die Tektur durchgeht.
DG30.10.16 21:49
Payday schrieb:
was ist denn die ursprungsgelände Höhe?

In der Regel die vorhandene Höhe vor der nächsten/kommenden/legal beantragten Baumaßnahme. Ausnahmen bestätigen die Regel.
wenn ich vorm kauf schnell noch 50laster erde draufkippen lasse habe ich eine höhere ursprungshöhe?

Gegenfrage: wer würde Dir vor dem Kauf eine solche Maßnahme genehmigen? Niemand. Also weder das Bauamt, noch der Eigentümer. Und wozu willst Du Erde aufschütten auf einem Grundstück, das Du noch nicht gekauft hast, ergo noch nicht deines ist?
lächerliche Gesetze...

Keineswegs.

Es ist selbstverständlich möglich, seine Geländehöhe für eine Baumaßnahme zu verändern, allerdings ist das ohne Bauantrag nur in geringem Umfang möglich. Dabei entspringt die Gesetzesgrundlage nicht der Feder eines Beamten mit Clownsnase, sondern den üblichen Verdächtigen (Bauherren), die ich gerne als "Hammerwerfer" bezeichne, i.e. Menschen, die erst machen und sich dann wundern, dass das dem Nachbarn und/oder Bauamt nicht passt.

Dann geht's vor Gericht, ein Richter sagt, dass das Murks ist (was man in aller Regel auch schon vorher hätte erahnen können) und irgendwann wird das dann eine allgemeine Gesetzesnorm. Zudem sind nach meiner persönlichen Einschätzung - was Höhenangaben betrifft - 25% aller Bauanträge in D zumindest fehlerbehaftet. Das ist in den allermeisten Fällen unproblematisch, aber wenn doch, sind schnell 5-stellige Summen fällig.

Ich bin daher nach wie vor der Meinung, dass wenn dieses Forum einen Sinn hat, dann doch den, dass man Laien/Unwissende neutral über solche Stolperfallen informiert.

MfG
Dirk Grafe
RockyB201601.11.16 11:04
Ok. Thema bitte schließen. Danke allen!
Painkiller21.11.16 10:44
Die Reaktion verstehe ich nicht!

Das Thema ist doch interessant warum gibt es keinen endgültigen Lösungsweg von eurer Seite? Habt ihr den Architekt darauf angesprochen? Was war seine Aussage auf die Planung?

PS: Wir haben auch ein Gefälle auf unserer Einfahrt zum Haus hin und ich sehe es als kleineres Problem als der Höhenunterschied zum umliegenden Gelände.
gefällebauamtursprungshöhegrundstückgaragetekturbaumaßnahme