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ᐅ Bauamt will Ortsbesichtigung.


Erstellt am: 03.04.2017 13:19

DG 03.04.2017 18:17
Alles klar, Herr Kommissar.

aero2016 03.04.2017 18:51
Dirk Grafe schrieb:
Die Sachlage ist völlig klar: das kann nicht nach Aktenlage entscheiden werden, ergo wird per Verwaltungsakt (bei Interesse mal googeln, was das ist) ein Ortstermin angesetzt, den Du auch nach Bewertung/Ber
Das ist kein Verwaltungsakt. Es fehlt der Regelungscharakter. Es ist lediglich eine Mitteilung, die zur Vorbereitung eines Verwaltungsaktes dient.
Und vermutlich kann der auch nach Aktenlage erlassen werden. Aber vermutlich wäre es dann ein belastender Verwaltungsakt, der
Dir nicht schmecken wird. Ich interpretiere das so, dass das Bauamt Dir hier entgegen kommt und daher
noch mal einen Vor-Ort-Termin einräumt um gemeinsam eine Lösung zu finden. Du wärst besser beraten mit dem Amt zu reden.

Steven 03.04.2017 19:01
Hallo aero2016

ich werde vernünftig mit dem Amt kommunizieren.
Vielleicht geben die mir 4 Monate. Wenn der Verwaltungsakt (Abbau) kurzfristig erfolgt, muss ich irgendwie zeit schinden. Da dachte ich an Widerspruch. Zur Not muss das ein Anwalt regeln. Der friedliche Weg wäre mir lieber.
Eine Besichtigung steht erst mal nicht zur Debatte. Jedenfalls nicht ohne klare gesetzliche Voraussetzungen.
Danke für die Beurteilung.

Steven

RobsonMKK 03.04.2017 19:09
Du hast die Frist verbockt und willst jetzt nicht gerade stehen, damit ist die Voraussetzung doch erfüllt.
Das ist wie oben schon erwähnt, es gibt nicht nur Rechte sondern auch Pflichten.

Aber du wärst mir vermutlich mein allerliebster Nachbar...

Caspar2020 03.04.2017 19:26
Google mal nach "Das BVerwG 07.06.2006 - 4 B 36/06 hat das bauaufsichtliche Betreten einer Wohneinheit nicht als Durchsuchung i. S. d. Art. 13 Abs. 2 GG gewertet und die Zulassung einer entsprechenden Beschwerde abgewiesen".

Ich wünsche dir viel Spaß. Ich glaube bevor du dich mit dem GG vor deine Grundstück setzt würde ich echt, wie schon mehrfach empfohlen, anwaltlichen Rat einholen.

Manchmal entwickeln Beamte nämlich nen gewissen Ehrgeiz...

Nordlys 03.04.2017 19:33
Lieber Themenstarter, als Beamter sag ich Dir, das läuft aus dem Ruder. Für Dich. Sowas lieben wir. Der Bürger baut sch...., steht noch nicht mal dazu, beisst in die ausgestreckte Hand, wird eselig. Dann geht es eben anders, dann wird das eben mal alles ganz ganz genau geprüft. Es gibt ja Katasterpläne und google earth. Mannomann, wie kann man nur so verbohrt sein! Karsten
verwaltungsaktamt