Ausführungspläne geändert ohne Absprache!!

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11ant

11ant

Während das vorherige Planungsstadium noch auf Vierteldezimeter "genau" war, wurden in der Ausführungszeichnung reale Maße gemauerter Wände verwendet. Die Wand zwischen den Kinderzimmern war vorher nicht eindeutig bestimmbar, nun ist sie offenbar gemauert worden. Sie ist vermutlich aussteifend, aber nicht tragend, d.h. sie kann versetzt werden. Damit das größere Kinderzimmer bei der weitestmöglichen Rückänderung nicht seine Balkontür verliert, würde ich die neue Wand bis etwa zum Schreibtisch stehen lassen und danach in die Linie der treppenbegrenzenden Wand schwenken. Diese Korrektur sollte für Euch kostenfrei erledigt werden. Mit der verbleibenden kleinen Größenungleichheit werdet Ihr leben müssen. Das finden aber selbst Zwillingskinder garnicht so schlecht. Verstehe ich recht, daß der Entwurf eine Eigenplanung ist, und Ihr diesen einem Planungsbüro nur zum bauantragskonformen Reinzeichnen und anschließender Ausschreibung / Vergabe gegeben habt ?
Das ist schlicht falsch. Verschobenes Fenster, verschobene Innenwand, ist für die Baugenehmigung irrelevant.
Das ist schlicht falsch. Das verschobene Fenster ist nicht relevant, wohl aber verschieben sich mit der Innenwand auch die Raumvolumina für die Heizlastberechnung. Die Statik bleibt bei einer nichttragenden Wand unberührt.
 
G

guckuck2

Das ist schlicht falsch. Das verschobene Fenster ist nicht relevant, wohl aber verschieben sich mit der Innenwand auch die Raumvolumina für die Heizlastberechnung. Die Statik bleibt bei einer nichttragenden Wand unberührt.
Eine Heizlastberechnung im Bauantrag? Interessant.

Vielleicht meinst du ja den Wärmeschutznachweis. Der allerdings schert sich nicht um einzelne Räume, sondern das beheizte Volumen insgesamt. Daran ändert eine verschobene Innenwand rein gar nichts.
 
D

DaniMartinez

Während das vorherige Planungsstadium noch auf Vierteldezimeter "genau" war, wurden in der Ausführungszeichnung reale Maße gemauerter Wände verwendet. Die Wand zwischen den Kinderzimmern war vorher nicht eindeutig bestimmbar, nun ist sie offenbar gemauert worden. Sie ist vermutlich aussteifend, aber nicht tragend, d.h. sie kann versetzt werden. Damit das größere Kinderzimmer bei der weitestmöglichen Rückänderung nicht seine Balkontür verliert, würde ich die neue Wand bis etwa zum Schreibtisch stehen lassen und danach in die Linie der treppenbegrenzenden Wand schwenken. Diese Korrektur sollte für Euch kostenfrei erledigt werden. Mit der verbleibenden kleinen Größenungleichheit werdet Ihr leben müssen. Das finden aber selbst Zwillingskinder garnicht so schlecht. Verstehe ich recht, daß der Entwurf eine Eigenplanung ist, und Ihr diesen einem Planungsbüro nur zum bauantragskonformen Reinzeichnen und anschließender Ausschreibung / Vergabe gegeben habt ?

Das ist schlicht falsch. Das verschobene Fenster ist nicht relevant, wohl aber verschieben sich mit der Innenwand auch die Raumvolumina für die Heizlastberechnung. Die Statik bleibt bei einer nichttragenden Wand unberührt.
Ja genau der erste Entwurf wurde durch eine Architektin aus der Familie gefertigt und alle relevanten Dateien wurden dem Planungsbüro zur Verfügung gestellt und das Planungsbüro mit der weiteren Bearbeitung für Bauantrag, Ausschreibung, Vergabe etc. beauftragt!
Nur wurde vergessen uns über die geänderte Ausführungsplanung zu informieren und uns die Änderungen zu zeigen!
Versteh halt nicht wieso der Architekt des Planungsbüros das Fenster im EG nicht um 55cm nach links verschoben hat?! Das hätte keinerlei Änderungen nach sich gezogen! Und genug Platz ist da immer noch!
Heute nochmal nachgemessen sind es vom Fenster zur Außenwand 95 cm!
 
Zuletzt aktualisiert 16.04.2024
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