Ausführungspläne geändert ohne Absprache!!

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Zuletzt aktualisiert 25.04.2024
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guckuck2

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Myrna_Loy

Vollkommen illusorisch
Wenn, kann man die Fensteröffnung ändern und die Trennwand erneuern, sofern nicht tragend.
Das meinte ich mit Rückbau. Und wenn es eine tragende Wand ist, dann müssen die sich etwas einfallen lassen. Ich kann nicht ohne ein schriftliches „go“ vom Auftraggeber als Architekt Raumzuschnitte und Fassadengliederungen ändern. Ganz klar nein.
 
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DaniMartinez

Vollkommen illusorisch
Wenn, kann man die Fensteröffnung ändern und die Trennwand erneuern, sofern nicht tragend.



Kommt man nicht hin für was? Quantifizieren mal den Schaden.
Und berichte gerne, was das Planungsbüro an Kompensationsvorschlägen anbietet …
Werde euch auf dem Laufenden halten was als Antwort kommt! Mit reicht nicht meinte ich die 1.000€ für einen möglichen Rückbau! Das wird etwas mehr werden… ‍♂
 
11ant

11ant

Wir bauen mit einem Planungsbüro zusammen und wir haben mit dem Architekten des Büros den Bauantrag zusammen abgesegnet, unterzeichnet und eingereicht! Die Baugenehmigung haben wir anschließend erhalten! Soweit alles normal!
Also die Genehmigung kam an Euch. Daraus lese ich, Ihr seid die Bauherren, keine Käufer eines Bauträgerhauses. Was ist dann damit gemeint, daß Ihr mit dem Planungsbüro "zusammen" baut - welche Aktien haben die in der Sache drin ?
Jetzt ist uns beim Aufmaß des Kellergeschosses aufgefallen, dass die eigentlich gleich groß geplanten Kinderzimmer (laut Bauantrag jeweils 17qm) unterschiedlich groß sind (das eine Kinderzimmer 20qm, das andere 15qm)!
Unser Bauleiter konnte sich das auch erst nicht erklären! Er hat mir dann die Ausführungspläne geschickt!
Änderungen zwischen den Entwurfs- und den Bauantragsplänen hätten Euch mitzuteilen gehört. Änderungen nach den Bauantragsplänen hätten Tekturen bedurft.
Auf diesen Plänen hat der Architekt den Abstand zwischen zwei Fenstern im Kellergeschoss geändert (verkleinert), so dass es zu diesem Größenunterschied gekommen ist!
Grund ist gewesen, dass Fenster im KG sonst nicht mit denen im EG in einer Flucht gewesen wären!
Ich vollziehe nicht nach, weshalb die Änderung der Fensterlage zu einer Änderung der Raumgrößen geführt hat (und warte also auf Deine Planzeichnungen). Normalerweise sind es die Bauherren, die "während der Fahrt" noch die Fenster verschieben. Was einen Architekten dabei reiten könnte, erschließt sich mir nicht. Vom Urheberrecht allein sehe ich das nicht gedeckt.
 
Y

ypg

Danke ☺ aber ich glaub mit 1.000€ kommt man nicht ganz hin!
Das macht man so: man einigt sich! …weil der Rückbau für das BU zwar machbar ist, aber letztendlich Du fast nur Nachteile hast bezüglich Zeit. Das BU wird nicht für Deine Bereitschaftszinsen aufkommen, noch für andere Kolateralschäden.

Ein vollständiger Rückbau ist nicht verhältnismäßig. Man einigt sich und versucht, ein Gimmick beim GU rauszuschlagen.
Wenn Ihr trotz Angebot prozessieren wollt: auch ein Richter würde das Missverhältnis zwischen beiden Zimmern nicht sehen und auf gesunden Menschenverstand plädieren.
Ich würde, wenn die Wand zu entfernen ist, diese trotz der Fenster vermitteln. Zb könnte man in beiden oder dem größeren Zimmer für das andere Zimmer einen Einbauschrank einmessen. Den Tischler zahlt der GU!
Nicht falsch verstehen: ich denke auch, dass die eigenständige Planung ein Unding ist.
Zeig mal den Geschossentwurf: vielleicht können wir bei der Wand und den beiden Räumen eine Idee sehen, die Du (noch) nicht siehst.
 
Zuletzt aktualisiert 25.04.2024
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