Baulast trotz Widmung möglich?

5,00 Stern(e) 5 Votes
D

DG

Ohne Pläne, Eigentuemerstruktur u Luftbilder kann man hier noch 5 Wochen diskutieren. Mit Plänen ist das weitere Vorgehen in 5 Minuten erklärt.

Mit freundlichen Grüßen
Dirk Geafe
 
sirhc

sirhc

Ich weiß, du willst immer Pläne, Bilder, Anhänge - das mit Widmung belegte Grundstück soll nicht bebaut werden, es ist Nichtmal Bauland, es geht lediglich um den Grenzabstand auf dem Bauland, welches mit der Widmung nichts zu tun hat.

Eigentümerstruktur? Ich in der Eigentümer des einen Grundstückes und überlege, Eigentümer des Anderen zu werden.
 
L

laemat

Google doch bitte mal Freistellung (AEG) vor der Entwidmung kannst du Fläche wahrscheinlich nicht kaufen
 
D

DG

Ich weiß, du willst immer Pläne, Bilder, Anhänge - das mit Widmung belegte Grundstück soll nicht bebaut werden, es ist Nichtmal Bauland, es geht lediglich um den Grenzabstand auf dem Bauland, welches mit der Widmung nichts zu tun hat.

Eigentümerstruktur? Ich in der Eigentümer des einen Grundstückes und überlege, Eigentümer des Anderen zu werden.
Du verstehst das Problem im mehrfacher Hinsicht nicht. Zu Grundstücken in öffentlicher Hand bestehen zB andere Regelungen bzgl. der Abstandsflächen als zu privaten Grundstücken.

Das Bauamt hat eine Bauvoranfrage abgelehnt bzw. nicht angenommen, mit der Begründung Grenzabstand unterschritten, da ich (noch) nicht Eigentümer des Gartenlandes bin.
Das ist so wie es da steht nicht korrekt. Entweder hast Du die Aussage des Bauamts nicht korrekt widergegeben oder aber Dir ist beim Bauamt Unsinn erzählt worden. Auf jeden Fall ist das keine gute Basis für einen etwaigen Grundstückserwerb, der Dir uU keinen oder nicht den gewünschten Nutzen bringt.

Ich müsste demnach erst kaufen, um eine Aussage vom Bauamt zu bekommen, die dann am Ende mit "nö wir genehmigen keine Unterschreitung des Grenzabstandes, da ja eine Widmung draufliegt" ausfällt.
Was nur beweist, dass die (Nicht-)Eintragung der Baulast offensichtlich nicht vom jeweiligen Eigentümer des Grundstücks abhängt. Wenn Dein Bau grundsätzlich genehmigungsfähig ist, dann kannst Du die Baulast auch auf dem fremden Grundstück eintragen. Wenn das (warum auch immer) nicht geht, nützt Dir der Erwerb des Grundstücks auch nichts.

Wenn Du dazu aber verlässliche Informationen haben willst, führt kein Weg daran vorbei, entweder hier Pläne hochzuladen oder mir zuzuschicken oder aber einen öffentlich bestellten Vermessungsingenieur und/oder Architekten vor Ort aufzusuchen. Das Gartenland solltest Du also auf jeden Fall erst nach eindringlicher Beratung erwerben.

MfG
Dirk Grafe
 
sirhc

sirhc

Also Bahn = öffentliche Hand? Welche Abstandsflächen gelten denn?

Ich traue mir schon zu, die erhaltene Aussage korrekt wiederzugeben- vielleicht wurde mir Unsinn erzählt, das kann ich als Laie nicht ausschließen.

Ich meinte ich muss erst erwerben, bevor das Bauamt bereit zu sein scheint eine Anfrage zu beantworten- sonst wird mit der Begründung abgelehnt, dass ich den Abstand zum Nachbarn (dem Gartenland) nicht einhalte.

Die Fläche ist nicht mehr Eigentum der Bahn, aber immer noch mit der Widmung versehen.

Genaueres kann bzw will ich momentan nicht preisgeben, vielleicht zu einem späteren Zeitpunkt.

Grüße
 
Zuletzt aktualisiert 07.07.2025
Im Forum Bauland / Baurecht / Baugenehmigung / Verträge gibt es 3143 Themen mit insgesamt 42576 Beiträgen


Ähnliche Themen zu Baulast trotz Widmung möglich?
Nr.ErgebnisBeiträge
1Grundstück trennen und Bauland generieren? Wo anfragen? 14
2Bauland um Gartenland erweitern - Auswirkungen auf Baufenster - Seite 220
3Baulandumwandlung Feldgrundstück, Widerspruch, Bauamt, Baugesetze - Seite 212
4an Grundstück grenzendes Grünland erwerben? 15
5Probleme Bauamt - Mangelhaftes Grundstück gekauft 56
6Baulast nachträglich auf das eigene Grundstück eintragen? 13
7Kein Bau, da keine Baulast - Seite 362
8Bodenrichtwert und Grundstück an Hanglage 11
9Überlassung von Grundstück innerhalb der Familie - Seite 211
10Außenbereich/Überschwemmungsgebiet zu Bauland? (Niedersachsen) 20
11Notarieller Kaufvertrag - Keine Garantie für Bauland - Seite 229
12Nachbar will Haus höher setzten!! Was tun? - Seite 317
13Erstkontakt und Vorstellung unserer Pläne 10
14Dieses Grundstück kaufen? Eure Meinung bitte... 18
15Welche Fragen an das Bauamt stellen? - Seite 319
16Langes schmales Grundstück 170-190 qm 50
17Einfamilienhaus 160m2 mit Keller, 500m2 Grundstück 108
18L-förmiges Haus auf trapezförmigem Grundstück 34
19Grundstück kauf finanzieren oder lieber lassen? - Seite 260
20Grundriss-Grundstück Einfamilienhaus, leichte Hanglage ca. 175m² - Seite 267

Oben