Baulandumwandlung Feldgrundstück, Widerspruch, Bauamt, Baugesetze

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Zuletzt aktualisiert 26.04.2024
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toxicmolotof

Ich frage mich bei solchen Angeboten, die günstig erscheinen und als Feld- Hobby- oder Gartenland verkauft werden, wo der Haken ist.

Warum hat der jetzige Eigentümer das nicht schon zu Bauland "gemacht"? Hat er es vielleicht schon versucht und ist gescheitert? Und wenn er es gar als Feld verkauft, dann kann man ihm später auch Nichtmal was. Ich würde mich auch sehr intensiv vorher mit den oben genannten Behörden auseinandersetzen.
 
kaho674

kaho674

Ich frage mich bei solchen Angeboten, die günstig erscheinen und als Feld- Hobby- oder Gartenland verkauft werden, wo der Haken ist.

Warum hat der jetzige Eigentümer das nicht schon zu Bauland "gemacht"? Hat er es vielleicht schon versucht und ist gescheitert? Und wenn er es gar als Feld verkauft, dann kann man ihm später auch Nichtmal was. Ich würde mich auch sehr intensiv vorher mit den oben genannten Behörden auseinandersetzen.
Mir scheint, da mangelt es noch an Grundlagen: Für jedes Grundstück, / Flurstück in Deutschland gibt es eine vorgeschriebene "Nutzung". So gibt es z.B. Land, welches Bauland ist. Dort darf man bauen (meist nach Bebauungsplan der Gemeinde), außerdem gibt es noch jede Menge anderer Nutzungsarten, welche nicht einfach verändert werden dürfen. Zum Beispiel gibt es Gartenland, Grünland, Acker, Gewässer uvm. Auf diesen Grundstücken darf nicht gebaut werden, sondern das Land darf eben immer nur entsprechend der Vorschrift genutzt werden.

Das ist erst mal die Ausgangssituation. Daher kommt es natürlich, dass Bauland (begehrt) teurer ist als z.B. Acker oder Grünland. Wenn jemand also sein Grünland verkauft, dann will er niemanden über's Ohr hauen, sondern er verkauft halt einfach sein Grünland - Punkt. Ob eine Veränderung der Nutzung möglich sein könnte, weiß dann am ehesten das Bauamt. Wenn die Gemeinde nicht enorm an Zuwanderern interessiert ist, dann geh eher davon aus, dass das nichts wird.
 
T

toxicmolotof

Es mangelt nicht an Grundlagen, aber anscheinend am Leseverständnis. Das Wort "gemacht" stand nicht ohne Grund in Anführungszeichen. Ich weiß auch durchaus einen Flächennutzungsplan zu lesen, auch wenn ich damit beruflich nicht viel zu tun habe.

Warum sollte der Eigentümer das Grundstück jetzt "billig" verkaufen, wenn es jetzt oder demnächst Bauerwartungslang ist/wird, was auch immer. Daher mein Rat, sich mit den entsprechenden Behörden auseinanderzusetzen.

Der TE möchte das Stück Land ja mit dem Hintergrund kaufen dort zu bauen... jetzt stelle ich mir das Gespräch mit dem Verkäufer vor. "Ja, klar kannste darauf bauen, das muss nur genehmigt werden, das geht schon. Aber ich verkaufe es dir als Gartenland weil es eben (noch) kein Bauland ist."

Natürlich kann der TE einfach nur ein Stück Wiese mit Scheune kaufen wollen um da Pferde darauf zu stellen. Aber ich glaube das war nicht sein Wille.
 
T

toxicmolotof

Auch wenn ich eigentlich an das Gute im Menschen glaube, bei Geld und eigentlich Fremden hört dieses Gute leider oft auf.

Man sollte bei allen großen Investitionen einfach vorsichtig sein und alle Eventualitäten zumindest im Hinterkopf behalten und Fallstricke prüfen.
 
K

Kokko

Genau. Ich gehe zum Bauamt. Aber wenn die mir sagen, es "sieht schlecht aus", muss ich mich nicht gutgläubig darauf verlassen, sondern es notfalls durchklagen, falls ich Recht habe. Dann aber mit Tricks oder Begründungen, welche ich mir u.a. hier erhofft habe.

Ich habe mir den Flächennutzungsplan mal besorgt und das wichtige Gebiet herausgeschnitten. Da ich Farbenblind bin, wäre ich euch sehr verbunden, wenn ihr mir erklären könntet, was diese "blauen" fetten Linien zu bedeuten haben und warum meine Gartenfläche weiß gestrichelt ist. Ist das ein "Vorbehaltgebiet für besondere Klimafunktion" (weiß gestrichelt) und "Vorranggebiet Bund" (Blaue fette Linie). Mit Letzterem kann ich nicht viel anfangen.





Ist das im Endeffekt ein sicheres Bau-Ausschlusskriterium, oder könnte man noch irgendwie den Bau begründen, da z.B. die Feuerwehrzufahrt gesichert und Erschließung gesichert ist?
 
Zuletzt aktualisiert 26.04.2024
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