Vertragsentwurf für Architekt - Bitte um Durchsicht

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beerserk

Hallo liebe Forums-Gemeinde,

wir wollen ein Haus vom Architekten entwerfen lassen und diesen als Bauleiter anstellen. Als Vertrag/Auftrag liegt uns das Angebot vor, welches dann nach Unterschrift unsererseits als Vertrag gelten soll. Unsere Frage lautet nun kann man das Angebot so unterschreiben oder fehlen noch wichtige Dinge. Die Bezahlung erfolgt nach Leistungserbringung

Vielen Dank für eure Antworten


gemäß Ihrer Anfrage und der getroffenen Absprachen erhalten Sie anbei

das Angebot für
Architektenleistungen und die Leistungen Statik und Energieeinsparverordnung :
1. Bauplanung, Statik und Wärmeschutznachweis
zur Errichtung eines Einfamilienwohnhauses
in Massivbauweise mit versetzten Baukörpern und Garage eingeschossig mit ausgebautem
Dachgeschoss und Walmdach und einer Gründung auf Bodenplatte
zu Ihrem Bauvorhaben in :
XXXX

mit nachfolgendem Leistungsumfang in Anlehnung an die
Leistungsphasen 1-4 sowie anteilig Leistungsphase 5 gem. Honorarordnung

1.
Grundlagenermittlung und Entwurfsplanung für den Neubau eines
Einfamilienwohnhauses
– gehobene gestalterische Anforderung – Erdgeschoss und Dachgeschoss
- Grundrissdarstellungen mit Detailvermassung zur Bauausführung
- Optimierung des Baukörpers bezogen auf die Grundstücksgegebenheiten
- Ansichtendarstellung
- Objektspezifische Berechnungen

2. Erstellung des kompletten Bauantrages als
Genehmigungsplanung gemäß gültiger
Landesbauordnung ( Bauordnung LSA) für Genehmigungsfreistellungsverfahren und vollständiger
Lageplanbearbeitung (der Lageplan ist bauseits zur Verfügung zu stellen ! )

3. Erstellung der ausführungsrelevanten
Detail– und Ausführungsplanung ohne Haustechnik

4. Erstellung des
Standsicherheitsnachweises (Statik) für das Objekt

5.
Wärmeschutznachweis nach gültiger Energieeinsparverordnung für das Bauvorhaben mit
energieeffizienter Optimierung der Bauteilwerte und Gebäudeenergiepaß

6.
Garagenplanung mit Zeichnungssatz und Statik

7. Kostenaufstellung und Baukonstruktionsmappe zur Finanzierung vorab

Für den aufgeführten Leistungsumfang sowie die komplette Koordinierung mit dem Bauamt
biete ich Ihnen nachfolgenden Betrag
als Festhonorar an : XXX

und für die Bauleiung folgendes


gemäß Ihrer Anfrage und der getroffenen Absprachen erhalten Sie anbei
das Angebot für – Baubetreuung / Baubegleitung :
1. Baubetreuungsleistung zur Errichtung eines Einfamilienwohnhauses mit
Nebengebäuden in eingeschossiger Massivbauweise – Leistungsphase 5-9
in Anlehnung an HOAIzu Ihrem Bauvorhaben in : XXX


1.Ausschreibungsbetreuung für das zu errichtende Objekt, d.h. Zusammenstellung von
gewerksbezogenen einfachen Ausschreibungstexten unter Berücksichtigung von konstruktiv
geforderten Einzeldetails und Ausführungsvorgaben gemäß Planung und Statik

2.Mitwirkung bei der Vergabe der Einzelaufträge im Ergebnis der fachlichen Wertung der
Angebote , Erstellung der Bau-Vertragsvorgaben

3. Konsultationen mit der Bauherrschaft bei der Objekterrichtung vor Ort

4. Erstellung von notwendigen, die Baukonstruktion betreffenden Ausführungsdetails, als Zuarbeit
für die ausführenden Unternehmen

5. Koordinierung und Optimierung der Bauabläufe nach Bauzeitenplan zwischen den
Einzelgewerken mit fachlicher Konsultation mit den Ausführenden vor Ort

6. Betreuung der fachlichen Ausführung nach gültigen Fachregeln bzw. dem aktuellen Stand der
Technik

7. Ausstellung einer Fachbauleiterbescheinigung zur Gebäudeabnahme nach Fertigstellung des
Baukörpers

8. Ausstellung von Bautenstandsberichten/ - bestätigungen nach Abforderung durch das
finanzierende Kreditinstitut

9. Koordinierung Gebäudeabsteckung mit dem Tiefbauunternehmer (Grenzsteine sind vorhanden
und frei)
 
Zuletzt bearbeitet:
B

Bauexperte

Hallo,

Unsere Frage lautet nun kann man das Angebot so unterschreiben oder fehlen noch wichtige Dinge. Die Bezahlung erfolgt nach Leistungserbringung
Deine Aufstellung seriös und nachvollziehbar zu überprüfen kostet einiges an Zeit und Mühe; Rechtsanwälte, die Verbraucherzentrale oder auch bspw. ich haben Nichts zu verschenken. Schätze; die hier lesenden User auch nicht :confused:

Liebe Grüsse, Bauexperte
 
B

beerserk

Mir ging es ja auch nicht um eine detaillierte Einzelprüfung sondern eher ob es grobe Auffälligkeiten gibt oder ob wesentliche Standardvertragsteile/-leistungen fehlen. Ich hätte gedacht dem Experten fällt sowas bei einmal durchlesen auf.
 
B

Bauexperte

Hallo,

Mir ging es ja auch nicht um eine detaillierte Einzelprüfung sondern eher ob es grobe Auffälligkeiten gibt oder ob wesentliche Standardvertragsteile/-leistungen fehlen. Ich hätte gedacht dem Experten fällt sowas bei einmal durchlesen auf.
Das, was Du hier eingestellt hast - zusätzlich ohne Preise - entspricht dem normalen Standardangebot "ohne" Spezifizierung was Umfang oder Zeit betrifft. Sich damit auseinanderzusetzen - wo ist eine Ergänzung sinnvoll/wo nicht - ist nicht im querlesen getan!

Liebe Grüsse, Bauexperte
 
B

beerserk

Das dieses Angebot dem Standard entspricht ist schonmal ein wertvolle Information.
Vielen Dank.
 
Zuletzt aktualisiert 29.04.2024
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