Dach des Nachbarn ragt auf mein Bauland

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B

Benson

Hallo,

ich habe mir vor Jahren ein Grundstück gekauft, auf dem alte Backsteingebäude stehen. Diese werden nicht zu Wohnzwecken genutzt sondern bisher als Lagerräume. Für das erschlossene Grundstück besteht jedoch auch eine Baugenehmigung und ich plane nun tatsächlich, dort zu bauen, wofür ich Teile der alten Gebäude erst mal abreißen müsste.

Rechts und links von meinem Grundstück sind ebenfalls alte, jedoch bewohnte Häuser. Früher war es hier scheinbar normal, Wand an Wand zu bauen. Dürfte ich entsprechend dem Gesamtbild der Straße auch direkt an die Wand des Nachbarn bauen? Das würde nämlich zum Problem, da das Dach des Nachbarn auf mein Grundstück ragt... Das Dach ist nicht so alt wie das Haus des Nachbarn. Wie das früher mal aussah, weiß ich nicht, jetzt zumindest ragt dieses niedrige Dach in ca. 5 Metern Höhe für ca. 70 cm herüber, was meine Pläne natürlich gefährden könnte .

Wie kann man sich einigen und welche Rechte habe ich überhaupt? Sicher, der Nachbar braucht ein Dach und ich will mich friedlich einigen, aber ich möchte auch meine eigenen Pläne nicht umschmeißen, weil jemand seine Grundstücksgrenzen überschreitet.

Danke für erste Tipps, Benson
 
W

Wastl

Zuerst musst du ja die Baugenehmigung haben die du brauchst wenn du neu bauen möchtest. Nur die stehenden Häuser werden Bestandsschutz haben. Da musst du beantragen z.B. direkt an die Nahcbargebäude zu bauen. Wenn dies nicht genehmigt wird haste eh ein Problem. Wenn du dahin bauen darfst würde ich mich mit meinen Plänen zum Nachbarn begeben und den darauf aufmerksam machen, dass er auf deinem Grundstück gebaut hat. Aus meiner naiven Sicht: er darf das nicht, bzw nur wenn du es ihm genehmigst (bzw er irgendwelche Rechte vertraglich zugesichert bekommen hat - eventuell von den Vorbesitzern?). Deshalb würde ich mit ihm eine Lösung suchen und im Ernstfall auf die Grundstücksgrenzen beharren.
 
T

todde

Gesperrt
Oh, das ist schon eine komische Geschichte.
Wie sieht das Dach denn aus, kann man das eventuell kürzen?
Ich glaube am besten ist einfach mal zu ihm zu gehen und mit ihm über die Sache zu reden. Wie hat er das überhaupt angestellt? Ist das keinem aufgefallen?
 
B

Benson

Wie hat er das überhaupt angestellt? Ist das keinem aufgefallen?
Es handelt sich ja um Bauland/eine zukünftige Baulücke (noch stehen ein paar alte Gebäude auf dem Grundstück), wo links und rechts alte, zum Teil sehr alte Häuser stehen. Denkmalschutz ist kein Thema, aber früher war es halt üblich, direkt auf die Grundstücksgrenze zu bauen. Bei einem normalen, spitz aufragenden Dach hat man dann eben einen Dachüberstand. Ehrlich gesagt weiß ich auch nicht, wie man einen solchen verhindern kann, wenn das Haus direkt auf der Grundstücksgrenze steht ...

Auf der anderen Seite ist es halt mein Grundstück und ich möchte den Platz so gut wie möglich nutzen. Das Grundstück ist knapp 400m² groß und wenn ich nicht möglichst effizient das Haus platzieren kann (weil z.B. jemandes Dach auf mein Grundstück ragt) bleibt vom Garten ja nicht mehr viel übrig.

Eine Frage, die direkt damit zusammenhängt:
Wenn ALLE in dieser Straße Wand an Wand bzw. auf die Grundstücksgrenze gebaut haben, darf ich das dann auch mit meinem Neubau? Und wenn nicht, darf ich wenigstens eine Garage fast direkt an die Nachbarwand bauen?
 
E

E.Curb

Moin,

aber früher war es halt üblich, direkt auf die Grundstücksgrenze zu bauen.
das ist aber heute nicht mehr üblich. Es sei denn, es ist planungsrechtlich erlaubt oder sogar gewollt. Aber normalerweise hast Du bei Neubau eine Abstandsfläche einzuhalten.
Das sicherste ist der Gang zum Bauamt. Die werden Dir die Auskünfte geben können, die Du brauchst

Gruß
 
B

Bauherr1981

Hallo
die alten Gebäude haben einen sogenannten Bestandsschutz. Da kann man also nicht sehr viel daran machen. So ist es zu mindest bei mir gewesen. Ich lebe in BW und da muss man 3 Meter von der Grenze wegbleiben, aber nur bei Neubauten.
Gruß Heiner
 
Zuletzt aktualisiert 23.07.2025
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