Vollgeschoss im Dachgeschoss? Bungalow oder 2-stöckiges Haus?

5,00 Stern(e) 3 Votes
11ant

11ant

Ich habe mir den Bebauungsplan nun angesehen. Die darin erwähnten "extra Anlagen 1.1. bis 1.3" mit Geländeschnitten fand ich nicht, aus denen könnten erklärende Beispiele entnehmbar sein.

Formaljuristisch erscheint mir der Plan angreifbar, da die Formulierung zur Zahl der Vollgeschosse widersprüchlich ist und damit gegen den Bestimmtheitsgrundsatz verstößt. Allerdings hat ihn wohl in 13 Jahren noch niemand angegriffen, wenn er anhaltend gültig ist.

Mit Verstand (und Kenntnis regionaler Gepflogenheiten) gelesen, kann man ableiten, daß die eingeschossigen Häuser wie "Anderthalbgeschosser" aussehen sollen, das Bauamt sich aber nicht daran stört, wenn diese Dachgeschosse rechtlich Vollgeschosse sind (im Sinne von mehr als 3/4 so groß wie das Erdgeschoss); gleiches gilt für Souterraingeschosse (die könnten rechtlich Vollgeschosse sein, wenn sie im Mittel mehr als 1,40 m aus dem Boden herausschauten).

Der Wille des Planaufstellers ist hier offenbar die äußerliche Fränkischkeit der Baukörper (keine oder nur mäßige Kniestöcke, keine Flachdachhäuser mit Staffelgeschossen).

Auch zu den Gauben äußert sich der Plan: die sollen echte Gauben sein, d.h. mit einem Stückchen Dach darunter - also nicht als "Zwerchhäuser" (wie sie heißen, wenn sie direkt aus der Außenwand Hochwachsen).
 
S

Smoothy

Ok, vielen Dank schon mal für eure Hilfe und die Antworten! 75cm Kniestock sind natürlich tatsächlich nicht sehr viel für ein Obergeschoss, daher werden wir unser Vorhaben nun noch mal gründlich überdenken müssen.

Viele Grüße
 
11ant

11ant

75cm Kniestock sind natürlich tatsächlich nicht sehr viel für ein Obergeschoss,
Das ist ganz meine Meinung: ein Kniestock, der einen Drempel nicht vollständig ersetzt, ist Quatsch.

Aber: den Fall haben wir hier nicht zum Erstenmal, das ist wohl die aktuelle Bebauungsplanmode in Franken.

Dieser Bebauungsplan will keine Stadtvillen, keine Bauhäuser, keine Kapitänsgiebel. Aber das ist ja auch angenehm, wenn ein Baugebiet nicht wie Bohnensuppe mit Reis und Himbeeren aussieht, nur weil ein paar Düsseldorfer zwischen Bayern bauen
 
E

Escroda

Formaljuristisch erscheint mir der Plan angreifbar
Ach, Elefant, da gehst Du aber mit den Stadtplanern allzu hart ins Gericht.
da die Formulierung zur Zahl der Vollgeschosse widersprüchlich ist
Das kann ich nicht erkennen. Es sind im gesamten Bebauungsplan zwei Vollgeschosse erlaubt. Und damit die Häuser am Rande des Neubaugebietes talseits durch geschicktes Ausloten der Vollgeschossgrenzen am Ende nicht viergeschossig wirken, sind die Klauseln mit Dachgeschoss und Untergeschoss eingebaut. Da ausdrücklich alle Dachformen erlaubt sind, sind auch Stadtvilla- und bauhausartige Gebäudeformen möglich; der Planer muss allerdings schon ein bisschen kreativ sein.
BayBo 1998 Art. 2 (5)
...über mindestens zwei Drittel ihrer Grundfläche eine Höhe von mindestens 2,30 m haben ...

... Deckenunterkante im Mittel mindestens 1,20 m ...
Wo warst Du?
daher werden wir unser Vorhaben nun noch mal gründlich überdenken müssen.
Dann beschreibe doch mal euer Traumhaus, dann können wir vielleicht eine Meinung abgeben, ob eine Chance auf Genehmigung besteht.
 
E

Escroda

Wenn ich mich nicht verlesen habe, steht dem Flachdach aber eine Mindestdachneigung entgegen, und der Stadtvilla eine Traufhöhe. Das schränkt die "allen" Dachformen praktisch doch wieder ein.
Du hast natürlich Recht; das, was man üblicherweise unter Bauhaus versteht, ist so nicht möglich, und auch eine sogenannte Stadtvilla wird allein schon wegen der Hanglage je nach Betrachtungsrichtung anders wirken. Deshalb meine Formulierung "Stadtvilla- und bauhausartig". Da die Traufhöhe sich aber auf das Straßenniveau bezieht und je nach Geländetopographie des Baugrundstücks ein 20° Pultdach flachdachähnlich wirken kann, sehe ich noch genügend Gestaltungsmöglichkeiten.
 
Zuletzt aktualisiert 23.07.2025
Im Forum Bauland / Baurecht / Baugenehmigung / Verträge gibt es 3145 Themen mit insgesamt 42625 Beiträgen


Ähnliche Themen zu Vollgeschoss im Dachgeschoss? Bungalow oder 2-stöckiges Haus?
Nr.ErgebnisBeiträge
1Fragen Bebauungsplan (Vollgeschosse, Kniestock) 11
2Kniestock erhöhen - Traufhöhe überschreiten? - Seite 322
3Haus mit Kniestock 75cm oder 2 Vollgeschosse bauen? Eure Meinung? 17
4Traufhöhe von 6m bei einer Stadtvilla 11
5Bebauungsplan: Definition Dachgeschoss 11
6Hausentwurf Stadtvilla, 2 Vollgeschosse, Doppelgarage 30
7Bebauungsplan von 1998 - Festsetzung der Traufhöhe auf max. 3,00m 12
8Erlaubte Gebäudehöhe (Kniestock) laut Bebauungsplan? 10
9Große Gauben oder hoher Kniestock? 33
10laut Bebauungsplan 2 Vollgeschosse aber nur 3,8m TH - Seite 217
11Traufhöhe und Dachform bei der Neubauplanung 31
12Baukosten Stadtvilla - Satteldach - Seite 217
13Einfamilienhaus mit 160 m² - Bebauungsplan, Wohnflächenberechnung 19
14Bauen mit einem Kniestock von 50cm? - Seite 229
15Bebauungsplan - erlaubte Dachformen für Zwerchgiebel 15
16Stadtvilla oder klassisches Satteldach-Haus? Vorteile? Kosten? 51
17Traufhöhe zu niedrig - Seite 430
18Bebauungsplan - 1,5 geschossige Bebauung? 16
19Bauplan sieht vor Kniestock unzulässig 16
20Geringe Firsthöhe ergibt niedrigen Kniestock - Seite 355

Oben