Traufhöhe zu niedrig

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Zuletzt aktualisiert 23.04.2024
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M

maximax

Die als Höchstmaß festgesetzte Traufhöhe orientiert sich an im Wohnungsbau üblichen Geschosshöhen. Sie verhindert extreme Überschreitungen der durchschnittlichen Höhen, ohne den erforderlichen Gestaltungsspielraum unnötig einzuschränken.
Es lebe der staatlich sanktionierte Sozialneid.

Dies beiseite bringen Vorwürfe gegenüber dem TE jetzt überhaupt nichts.

Ist das die gesamte Beschreibung im Bebauungsplan? Die Firsthöhe von 9,5m ist ja noch nebenbei gefallen.

Ein paar Denkanstöße bzw. Diskussionspunkte:
  • Ganz dreist: Steht da irgendwas was ein Mansarddach verbieten würde, z.B. eine maximale Dachneigung oder ein explizites Verbot von Mansarddächern?
  • Und wie wäre es mit einer Krüppelwalmdach, statt einem vollen Walmdach?
  • Und steht da irgendwas zum Thema Dachgauben oder Kreuzgiebeln?
  • Zum Thema Tieferlegung: Ist die per Landesbauordnung verboten oder nicht (in der Berechnung der Traufhöhe)? Und ist das Gelände eben oder nicht? Die Neigung der Einfahrt steht dem ja nichts entgegen. Hat ja niemand gesagt dass die Garage auf gleicher Höhe mit dem EG sein muss.
  • All diese Maßnahmen kosten was. Da stellt sich die Frage ob es das Grundstück her gibt einfach mit größerer Grundfläche zu bauen und ggf. Flächen vom OG in's EG zu verlegen.
Nur zur Begriffsklärung für den TE: Zwei Vollgeschosse sind erreicht wenn die lichte Breite auf 2m Höhe 2/3 der Grundfläche des darunterliegenden Geschosses erreicht (oder so ähnlich), also ein mittleres Dachgeschoss. Und das lässt sich wenn ich mich nicht irre gerade so mit einem Zeltdach bei den genannten Höhen erreichen. Es bedeutet nicht zwei Geschosse ohne Dachschrägen.
 
P

Payday

Also bei uns gab es da keinerlei Befreiungen, keinen einzigen cm. Die Pläne werden Ja auch nicht gemacht, um Papier zu füllen, auch wenn manche Entscheidungen nur schwer verständlich sind.
doch die Vorschriften sind zum teil einfach nur aus Spaß oder Unfähigkeit (oder netter formuliert bezüglich Unwissenheit) gekommen. wir haben in einen Riesen Neubaugebiet gebaut, wo man mit Absicht keinerlei Vorschriften machen wollte. dachten sich bei "kniestock Max 40cm" nichts bei und hat jeden Kunden damit richtig einen vorm Latz gehauen. die wollten das gar nicht, aber es war schon unterschrieben und da Politiker keine Fehler machen konnte man das auch nicht mehr ändern. (andere Vorschriften: 2geschossig erlaubt (man kann ein Haus mt 2 vollen geschossen und eine normale Etage mit kniestock 40cm errichten...), trauhöhe 10,5meter, keine Vorschriften in Farbe, Form usw, Grundflächenzahl großzügig dimensioniert, keine Fußgängerwege (wegen schnee schieben) usw...).
am ende haben die dann halt damit getrickst, das der kniestock so optimistisch wie möglich ausgelegt werden darf. ist trotzdem für die Tonne. wir haben deshalb eine Stadtvilla...
 
Uwe82

Uwe82

Spaß wohl eher nicht, Unfähigkeit ok. Bei uns wurden hangabwärts gerichtete Gauben untersagt, das konnte sich keiner verstehen
 
M

maximax

Bei uns wurden hangabwärts gerichtete Gauben untersagt
Da dachten die Planer wohl das hinterlässt weniger Eindruck in der Landschafts. Und Politikern ist es ja egal ob die Leute aus dem Fenster in ihren hunderttausende Euro teuren Haus auf den Hang schauen oder eine Aussicht und Licht haben.
 
Uwe82

Uwe82

auf den Hang schauen
Oder eher auf den Esstisch desjenigen oberhalb. Was ich damit eigentlich sagen wollte ist, dass man sich von vornherein an dem Bebauungsplan orientieren und sich damit arrangieren muss. Hier ist das Kind leider in den Brunnen gefallen und man muss sich nun damit ohne vorheriges Wissen arrangieren. B-Pläne sind im Allgemeinen da, um für alle zu gelten.

Ein Architekt kann daraus sehr kreative Dinge zaubern. Trotz unseres sehr engen B-Plans (was wir von vornerhein wussten, z.B. eine Traufhöhe von 4m und Satteldach mit 30-40° Neigung oder versetztes Pultdach) kamen doch bisher einigermaßen kreative Objekte in dem Gebiet zustande.
 
M

Maxx18

Es kann schon manchmal dumm laufen. Wir z.B. haben uns eines von acht Grundstücken reserviert, in einem Gebiet ohne Bebauungsplan. Es soll aber so gebaut werden wie die Häuser in der Nachbarschaft, d.h. 1-geschossig mit Satteldach mit ca 45 Grad Neigung. Alles ungefähr und circa. Da hätte der Architekt auch ein Toscana-Stil-Haus hinbekommen, wie wir es gerne hätten, sagte er. Auch eine geringfügige Überschreitung der Grundflächenzahl Grundflächenzahl wäre sicherlich akzeptiert worden. Doch einer der acht Eigentümer wollte unbedingt ein Stadthaus haben mit Zeltdach, das wurde ihm jedoch von der Gemeinde verwehrt. Er wandte sich dann an den Landrat, den er wohl kannte. Dieser muffelte die Gemeinde an, die darüber nicht erfreut war. Daraufhin wurde eiligst ein Bebauungsplan hergestellt. Nun sind alle zuvor möglichen Großzügigkeiten beseitigt, es gibt nun Vorgaben für Trauf- und Firsthöhen, Dachneigung, Grundflächenzahl, Geschossflächenzahl und mehr. Der Eigentümer mit den guten Landratskontakten hat sich etliche Freunde gemacht! Da kommt Freude auf.
Nun ist eine Reservierung noch kein Kauf, das Risiko liegt bei 1500 Euro, die wir im Falle eines Rücktritts vom Kauf verlieren werden. Schauen wir mal, was der Architekt nun vorschlägt.
 
Zuletzt aktualisiert 23.04.2024
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