Alte Wasserleitung / Steuerkabel im Boden

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E

Emetic

Hallo ihr Lieben,

wir haben vor, ein Grundstück direkt von einer Gemeinde zu kaufen.
Dieses befindet sich in einem Neubaugebiet, das gerade erschlossen wird.
Bei den Erschließungsarbeiten wurden nun alte Leitungen im Boden gefunden, außer "unserem" sind auch noch weitere Grundstücke betroffen.
Der genaue Wortlaut laut Kaufvertrag ist:

Das Grundstück wird in einer Tiefe von 140 bis 180 cm von einer stillgelegten Wasserversorgungsleitung DN 250 und auf einer Tiefe von 0,80 bis 100 cm von einem funktionslosen Steuerkabel gekreuzt.
Die genaue Lage der Leitungen geht aus dem beiliegenden Lageplan hervor. Bei Bedarf können die Leitungen durch den Grundstückseigentümer entfernt werden; die Rohrenden der Wasserleitung sind ordnungsgemäß zu verschließen.

Laut Lageplan laufen die Leitungen schräg durch das Grundstück, auch an der Stelle wo unser Haus einmal stehen soll. Einen Keller haben wir aber aus Kostengründen nicht geplant.

Seht ihr das problematisch, oder wird uns das in der Praxis eher weniger betreffen?

Vielen Dank schon mal
 
E

Emetic

Laut Kaufvertrag ist das Grundbuch lastenfrei.
Es wird ja explizit im Vertrag erwähnt, dass wir die Leitungen jederzeit entfernen können, wenn wir wollen. Wären sie im Grundbuch eingetragen, wäre das ja nicht so einfach, oder?
 
M

MayrCh

Es wird ja explizit im Vertrag erwähnt, dass wir die Leitungen jederzeit entfernen können, wenn wir wollen.
Ja, auf eigene Kosten halt. Ohne dingliche Sicherung habt ihr gegenüber dem Leitungseigentümer jedoch einen Beseitigungsanspruch, falls euch das Ding einschränkt. Die Kosten hat dann der Leitungseigentümer zu tragen.
 
E

Emetic

Das Grundbuchblatt bekommen wir nächste Woche bei unserem nächsten Termin.

Eine dingliche Sicherung müsste ja dann in Abteilung II eingetragen sein oder?
Ist hier also nichts eingetragen, kann ich die Leitungen auf Kosten des Eigentümers entfernen lassen, oder wie ist das zu verstehen?

Ich befürchte aber dass ich mit dem Grundstückskaufvertrag auch die Leitungen erwerbe, zumindest ist nirgends ein anderer Eigentümer benannt.
 
Zuletzt aktualisiert 01.06.2025
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