Fragen/vernachlässigtes Grundstück/Wiese, Baumaßnahmen eruieren

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P

Panama17

Hallo zusammen,

wir interessieren uns sehr für ein Grundstück bei uns in der Nähe. Es handelt sich um eine Baulücke in einem allgemeinen Wohngebiet.
Ich habe einige Fragen dazu:

Das Grundstück 21m und 31m lang. Auf der Breite von 21m gibt es laut Verkäufer ein Gefälle von ca. 1m. Können dadurch Probleme beim Bau auftreten oder kann man ein solches Gefälle problemlos ausgleichen? Wir möchten ein freistehendes Einfamilienhaus mit Keller bauen.

Auf dem Grundstück stand mal ein Wohnhaus mit Keller, das wurde aber schon vor Jahren komplett abgerissen, jetzt ist es nur noch eine grüne Wiese. Können da unerwartete Probleme auftreten? Worauf müssen wir achten?

Wie können wir heraus bekommen, ob an der Straße irgendwelche Baumaßnahmen (Kanal, Straßenbelag etc.) geplant sind und ob dadurch evtl. Kosten auf uns zu kommen können?

Ich freue mich über Tipps von euch!
 
Der Da

Der Da

Um deine Fragen zu beantworten wirst du zuerst ein Bodengutachten erstellen lassen müssen. 1 m sollte kein Problem darstellen, vor allem wenn mit Keller gebaut werden soll.
Aber was man untersuchen sollte, wenn da ein altes Haus stand: haben die den Bauschutt einfach verbuddelt? wurde wieder ordentlich verdichtet? Ab welcher tiefe beginnt tragender Grund, Grundwasser?
Damit kannst die Preistreiber bei dem Grundstück ermitteln. Oder zumindest eingrenzen.

Mit den Kosten von der Gemeinde musst du immer rechnen. Dafür unbedingt Geld in der Hinterhand halten.
Du kannst bei der Gemeinde nachfragen, was aber nicht immer zum Erfolg führt.
Wir mussten eine Rechnung von 1962 noch begleichen, von der uns keiner was gesagt hatte. Da lag ein damals nicht bezahlter Wasseranschluss auf dem Grundstück, von dem wir zwar gehört hatten, aber keiner auf dem Amt was belastbares sagen konnte/bzw wollte. Nach dem aufbuddeln kamen auch die Papiere im Amt wieder zum Vorschein: Resultat: 11 000 € Rechnung.

Wir haben diese Kröte geschluckt, da unser Grundstück sehr günstig war, und weit unter den damals gehandelten Preisen lag.
 
D

Doc.Schnaggls

Hallo,

da Ihr mit Keller bauen wollt, dürfte das geringe Gefälle von 1 m auf die Grundstücksbreite von 21 m kein Problem darstellen.

Wäre eben nur möglich, dass der Keller auf einer Hausseite ein bisschen mehr aus dem Boden steht als auf der anderen Seite...

Ein abgerissenes Haus ist vom Grundsatz her kein Problem. Ihr solltet hier nur sichergehen, dass der Boden nicht belastet ist - beispielsweise durch einen undichten Öltank oder andere Schadstoffe des alten Hauses.

Eventuelle Anliegerkosten kann Euch die zuständige Stadt- oder Gemeindeverwaltung mitteilen. Dort würde ich auch nachfragen, ob es einen Bebauungsplan gibt oder beispielsweise §34 Baugesetzbuch zum Tragen kommt.

Grüße,

Dirk
 
P

Panama17

Hallo Dirk,
vielen Dank! Ich hatte schon gehofft, dass 1m Unterschied nicht viel ausmacht. Ich finde das nicht schlimm, wenn der Keller an der einen Seite etwas rausguckt. Ich denke, an der Seite könnte man dann im Keller/Souterrain große Fenster einplanen, so dass wir auf jeden Fall einen sehr gut nutzbaren Kellerraum (Büro/Gästezimmer) bekommen können.

Sagt ein Bodengutachten etwas über eine mögliche Schadstoffbelastung aus oder geht es da nur um Wasser/Tragfähigkeit des Bodens?

Einen Bebauungsplan gibt es, den hab ich auch vorliegen. Daher weiß ich auch, dass es ein allgemeines Wohngebiet ist, und außer offener Bauweise und Ein- oder Zweifamilienhaus ist nicht viel vorgeschrieben . Es sind zwei Vollgeschosse möglich, Dachform ist egal, das Baufenster ist 14m tief, also das passt alles.
Aber im Bebauungsplan steht ja nichts zu möglichen Straßenbaumaßnahmen, deswegen hab ich danach gefragt.
 
B

Bauexperte

Hallo,

Das Grundstück 21m und 31m lang. Auf der Breite von 21m gibt es laut Verkäufer ein Gefälle von ca. 1m. Können dadurch Probleme beim Bau auftreten oder kann man ein solches Gefälle problemlos ausgleichen? Wir möchten ein freistehendes Einfamilienhaus mit Keller bauen.
Problemlos ausgleichen sicher; kostenseits "kann" es - auch trotz Keller - eine hübsche Summe unter dem Strich an Mehrkosten ergeben; es kommt darauf an, ob Du ausgleichen mußt oder das Grundstück weiterhin sanft abfallen kann. Liegt das Grundstück in einer Wasserschutzzone, wird es noch teurer, weil dann bspw. kein Recyclingmaterial verwendet werden darf.

Auf dem Grundstück stand mal ein Wohnhaus mit Keller, das wurde aber schon vor Jahren komplett abgerissen, jetzt ist es nur noch eine grüne Wiese. Können da unerwartete Probleme auftreten? Worauf müssen wir achten?
"Eigentlich" nicht, wenn der seinerzeitige Abrissunternehmer sauber gearbeitet und keinen Bauschutt verbuddelt hat. Ob der Boden tragfähig ist oder eher nicht, spielt bei Bau mit Keller nur eine untergeordnete Rolle und hängt entscheidend davon ab, wie tief der ehemalige Abrissunternehmer ausgeschachtet hat.

Wie können wir heraus bekommen, ob an der Straße irgendwelche Baumaßnahmen (Kanal, Straßenbelag etc.) geplant sind und ob dadurch evtl. Kosten auf uns zu kommen können?
Am einfachsten bei der verkaufenden Gemeinde. Wird das Grundstück incl. Erschließungskosten verkauft oder ohne - das sind die beiden entscheidenden Fragen, welche gestellt werden sollten.

Ich finde das nicht schlimm, wenn der Keller an der einen Seite etwas rausguckt. Ich denke, an der Seite könnte man dann im Keller/Souterrain große Fenster einplanen, so dass wir auf jeden Fall einen sehr gut nutzbaren Kellerraum (Büro/Gästezimmer) bekommen können.
Das kommt auf Dein Budget an. Gefährden die Kellerkosten - hier voll ausgebaut in diesem Fall - Dein BV, kommen nicht unerhebliche Gründungsmehrkosten auf Dich zu, mußt Du über die gesamte Fläche ca. 1.00 m ausgleichen.

Sagt ein Bodengutachten etwas über eine mögliche Schadstoffbelastung aus oder geht es da nur um Wasser/Tragfähigkeit des Bodens?
Im Regelfall werden die Bodenverhältnisse hinsichtlich der Tragfähigkeit untersucht. Du kannst das Bodengutachten aber jederzeit um die Ermittlung von Schadstoffbelastungen erweitern. Hier würde ich aber zunächst den seinerzeitigen Abrissunternehmer versuchen ausfindig zu machen. Liegt der Abriss weniger als 10 Jahre zurück, sollte er die Unterlagen noch haben.

... und außer offener Bauweise und Ein- oder Zweifamilienhaus ist nicht viel vorgeschrieben . Es sind zwei Vollgeschosse möglich, Dachform ist egal, das Baufenster ist 14m tief, also das passt alles.
Willst Du das gesamte Baufenster ausnutzen und einen Vollkeller verbauen? Welche Idee hast Du denn zu den Baukosten?

Liebe Grüsse, Bauexperte
 
D

Doc.Schnaggls

Hallo Panama17,

das klingt ja schon mal nicht schlecht.

Bodengutachten kannst Du bestellen, wie Du möchtest - normalerweise wird "nur" Tragfähigkeit und Wassersituation geprüft, Du kannst aber natürlich auch auf Schadstoffe prüfen lassen.

Ein erster Anhaltspunkt wäre schon mal ein Gespräch mit den Nachbarn, die das abgerissene Haus noch kennen. Eventuell kann Dir ja auch der Verkäufer sagen, ob das alte Haus beispielsweise eine Ölheizung hatte und der alte Öltank im dümmsten Fall sogar noch im Boden liegt.

Grüße,

Dirk
 
Zuletzt aktualisiert 28.03.2024
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