Grundstücksuche/Grundstückskauf

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N

Narunia

Hallo liebe Leute,
Ich bin ganz frisch im Forum und hoffe dass ich hier ein paar Antworten auf meine Frage kriege.

Vorweg mein Mann und ich hatten ein Grundstück reserviert und dass wurde nun einfach letzte Woche vom Besitzer veräußert, so dass wir nach einem halben Jahr Arbeit wieder bei Null anfangen müssen.

Nun hat sich ein anderes Grundstück aufgetan auch mit sehr schöner grüner Lage was aber von der Größe und den Kosten deutlich über unserem geplanten Budget liegt und aber bereits in der Anzeige steht, dass es mit Teilungsoption ist, jetzt meine Frage ist das sinnvoll? Und wie finde ich am einfachsten jemand der sich das Grundstück mit uns teilen würde?
 
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Narunia

Ach herrje ich glaube ich habe das falsche Forum gewählt tut mir leid, wäre vllt besser bei Ideen, Planung und allgemeine Fragen aufgehoben... Sorry
 
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kkk272729

Ich glaube Du hast ein falsches Verständnis zum Teilen eines Grundstücks. Theoretisch werden daraus dann 2 Flurstücke.

D.h. der Grundstückseigentümer verfügt die Teilung, daraufhin wird neu vermessen und beim entsprechenden Amt eingetragen.

Danach kann dann ein Flurstück einzeln erworben werden.

Fraglich natürlich, wer die Kosten der Teilung übernimmt.

Ev. mal Verkäufer kontaktieren, ob bereits ähnliche Anfragen vorliegen oder vorab nur eine "Hälfte" erworben werden kann.
 
D

DG

Hallo @Narunia,

wie schon von @kkk272729 beschrieben, wird Euer Baugrundstück aus dem bestehenden Ursprungsflurstück mittels einer neuen Grundstücksgrenze herausgetrennt. Dieses neue Grundstück könnt Ihr dann erwerben, der Rest verbleibt beim bisherigen Eigentümer. Das geht immer, d.h., es ist nicht notwendig, dass man noch weitere Interessenten sucht.

Wer die Kosten für die Vermessung trägt, ist frei verhandelbar, wird idR im Kaufvertrag fixiert.

Wenn es sich um ein größeres Grundstück handelt, das in mehrere Parzellen aufgeteilt werden soll, ist es kostentechnisch sinnvoll, die Aufteilung komplett vorzunehmen, allerdings ist das Goodwill des Eigentümers dafür Voraussetzung - er muss dann für die nicht veräußerten Flurstücke zunächst die anteiligen Vermessungskosten tragen und bekommt diese erst wieder rein, wenn er die Grundstücke auch tatsächlich verkauft.

MfG
Dirk Grafe
 
Zuletzt aktualisiert 02.06.2025
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