Erste Schritte Hausbau, Termin beim Bauamt

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N

neuling2016

Wir haben am Dienstag einen Termin beim Bauamt. Da wir ja noch Neulinge in diesem Gebiet sind, könnt ihr uns eventuell helfen welche Fragen auf jeden Fall von uns gestellt werden sollten/müssten..
Wären euch dafür sehr dankbar

Schönen Guten Tag an alle.
Wir 33 & 35 noch keine KInder, haben vor, ein Haus zu bauen im Postleitzahl Gebiet 63150 Heusenstamm. Wir denken aber schon für die Zukunft das wir natürlich auch Kinder möchten ( Max 2 ) und das mit einplanen müssen.
Die Eltern meiner Freundin besitzen ein eigenes Haus mit einem sehr großem Grundstück. Und auf dem Grundstück ist bisher ein Garten. Da haben wir vor zu bauen. Es geht um 2 Reihenhäuser, da der Sohn auch mit bauen möchte wir aber getrennte Häuser/Eingänge usw haben möchte also jeder für sich.
Daher haben wir uns schon mal entschieden 2 Reihenhäuser/Doppelhaushälfte jeder für sich zu bauen mit Keller.

Nun wollten wir uns mal genauer informieren welche denn die ersten Schritte sind.
Wem muss man zuerst aufsuchen der sich das anschaut der uns sagt wie breit und wie hoch wir bauen dürfen. Was wir alles zu beachten haben usw.


Daher würden wir uns sehr freuen, wenn ihr uns helfen könntet bei den ersten Schritten wie wir nun vorgehen müssen und wen wir nun als erstes kontaktieren müssen.

Wir danken euch vielmals
 
Y

ypg

Grundsätzlich ist wichtig, ob das Grundstück überhaupt bebaubar ist.

Ist Bauen in zweiter Reihe erlaubt?
Das Gartengrundstück: ist das Bauland?
Wo liegt das Baufenster?
Bietet das Baufenster Platz für ein (zusätzliches) Doppelhaus?
Kann man das Grundstück real teilen?
Muss man es real teilen?
Wie sieht die Grundflächenzahl aus? Gibt es noch Kapazitäten für weitere Bebauung?
Wie viel Grundfläche wurde mit dem alten Haus schon überbaut?
Wie wird das hintere Grundstück angefahren? Erschliessung?
Was sagt der Bebauungsplan zur Bebauung?
Darf ein Doppelhaus oder nur ein Einzelhaus gebaut werden?
Wie viel Stellplätze müssen pro Einheit gebaut werden?

Bsp 1:
Grundstück von 25 x 60 Meter (1500qm), Baufenster liegt ab 5 Meter und ist 35 Meter tief. Bestandshaus liegt an der Baugrenze und hat 12 Meter Tiefe, dahinter 3 Meter Terrasse, dann müsste 3 Meter Abstand zur Grundstücks-Trennung erfolgen. Baufenster bietet dann noch 17 Meter in der Tiefe zur Bebauung, davon fällt 3 Meter raus zur Grenze des vorderen Restgrundstück. Würde funktionieren
Dem Bestandshaus verbleiben abzüglich 3 Meter Zuwegung auf 23 Meter 506qm.

Aber wenn der Bebauungsplan eine Grundflächenzahl von 0,2 vorsieht, das Bestandshaus 180qm hat, dann sind 180qm für 506qm Grundstück weit aus zu viel.
Das wäre eine wichtige Frage, die zu klären ist, wenn es sich bei Euch ähnlich abspielt.

Malt Euch mal auf, was ihr wisst und skizziert Euch das, damit Ihr Euch auf Eure Situation einstellen könnt. erste-schritte-hausbau-termin-beim-bauamt-150377-1.jpg
 
Y

ypg

Bsp2
Ihr einigt Euch wegen dieses Problems auf eine ideelle Teilung, das Grundstück wird nach 30 Metern "geteilt".
Wir gehen jetzt mal davon aus, dass nach hinten keine Baugrenze existiert.
Wegen der schon verbauten 180qm im Bestand verbleiben dem neuen Objekt 120qm zu überbauende Fläche bei Grundflächenzahl 0,2. Das reicht für ein adäquates DH hinten und vorn nicht, gerade mal 100 qm Wohnfläche im Erdgeschoss.
Eventuell könnte man ein 2-Familienhaus hinsetzen, im EG die einen, im OG die anderen...
 
Zuletzt bearbeitet:
Zuletzt aktualisiert 30.05.2025
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