ᐅ Vorgehensweise Baugenehmigung Ausschachtung Bodenplatte
Erstellt am: 15.06.16 19:50
J
Johann198615.06.16 19:50Hallo liebe Häuslebauer !!
Wir haben jetzt unsere Baugenehmigung erhalten und jetzt wird nächste Woche Ausgeschachtet .
Was wird nach der Ausschachtung gemacht bevor die Bodenplatte gegossen wird ??
Muss ich da noch auf etwas achten damit ich nichts vergesse oder mein Tiefbauer mir vergisst zu sagen .
vielen dank für eure Hilfe !!
Wir haben jetzt unsere Baugenehmigung erhalten und jetzt wird nächste Woche Ausgeschachtet .
Was wird nach der Ausschachtung gemacht bevor die Bodenplatte gegossen wird ??
Muss ich da noch auf etwas achten damit ich nichts vergesse oder mein Tiefbauer mir vergisst zu sagen .
vielen dank für eure Hilfe !!
Entsprechend des Baugrundgutachtens bzw. der Statik sollten fern frostschutzschicht eingebracht und verdichtet werden, dann müssen die grundleitungen und der bodenplatte verlegt werden. Dein Planum sollte vor durchfeuchtung geschützt sein und nicht unnötig aufgelockert werden
wenn du mit einen generalunternehmer arbeitest, macht er die arbeiten alle alleine und eigenverantwortlich. im Kies nicht mehr rumlaufen als nötig (als Bauherr also gar nicht). wenn du einen gutachter hast, wird er sich die ganze geschichte zum richtigen zeitpunkt angucken.
vor den ausschachten kommt erstmal der bodenaustausch. das ausschachten ist doch ganz platt gesagt nur ein graben ziehen. dieser muss tief genug sein, das die frostsicherheit des hauses sichergestellt ist. (80cm tiefe ohne keller)
nach gießen der sohle (also den graben und den innenteil mit "zement" gefüllt) kann man mal die außenmaße prüfen, ob diese mit den vertraglich vereinbarten rahmen übereinstimmen. auch 1x quer messen, das sohlenmaß ist auf der ausführungszeichnung normal mit drauf.
vor den ausschachten kommt erstmal der bodenaustausch. das ausschachten ist doch ganz platt gesagt nur ein graben ziehen. dieser muss tief genug sein, das die frostsicherheit des hauses sichergestellt ist. (80cm tiefe ohne keller)
nach gießen der sohle (also den graben und den innenteil mit "zement" gefüllt) kann man mal die außenmaße prüfen, ob diese mit den vertraglich vereinbarten rahmen übereinstimmen. auch 1x quer messen, das sohlenmaß ist auf der ausführungszeichnung normal mit drauf.
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