Schenkung - wie richtig behandeln/auflisten

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HaraldHirsch

Hallo zusammen,

aktuell steht im Raum, innerhalb der Familie ein Haus zu kaufen. Dieses wurde letztes Jahr auf ca 440.000 Euro geschätzt und wir könnten es für 350.000 Euro kaufen.

Die Bank mit der wir finanzieren wollen, hat uns nahegelegt, im Kaufvertrag festzuhalten, dass das Haus etwa 500.000 Euro wert ist (laut dem System der Bank ein realistischer Preis) aber die 150.000 Differenz geschenkt werden. Die 500.000 wären wichtig, um eine bessere Quote und bessere Zinsen zu erhalten (da wir für 160.000 Euro an- und umbauen würden, ist der Gesamtkredit höher als der Kaufpreis von 350.000 Euro).

Ein befreundeter Steuerberater hat nun aber davon abgeraten.
Da ich noch einen Bruder habe (mit dem das Vorhaben zwar geklärt und besprochen ist) hält er es für dumm, irgendwo schriftlich festzuhalten, dass uns 150.000 Euro geschenkt werden.
Außerdem sollen meine Freundin und ich beide Eigentümer werden und sie könnte ihren Teil der Schenkung auch nicht steuerfrei erhalten, müssten also Steuern zahlen.

Wie seht ihr das?

Danke!
Gruß
 
P

PhiTh

Wir (Erbengemeinschaft) haben innerhalb der Familie auch ein Haus übertragen. Das war in Summe kein einfaches Unterfangen. Ich würde dir dringend dazu raten dieses Thema mit einem Notar und einem "fest für diesen Fall beauftragten" Steuerberater zu klären.

Die Familiäre Konstellation bei dir ist aus deinem Text nicht ersichtlich. Es ist essentiell wichtig ob das Haus von einer Tante, Opa/Oma, Eltern oder von deinen Kindern kommt. Je nachdem gibt es größere oder kleinere Freibeträge.

Was macht denn der höhere Wert der Immobilie an Prozent Zinsen aus? Spontan, kann ich dir nur empfehlen auf die "besseren" Zinsen zu verzichten und jegliche Gefahr einer Schenkungssteuerzahlung auszuschlagen. Gibt es Möglichkeiten Diese rechtlich einwandfrei zu Umgehen, würde ich mir das, nicht aus einem Forum, sondern fest von Notar und Steuerberater schriftlich bestätigen lassen. Eine mögliche Schenkungssteuerzahlung ist in allen Fällen teurer wie minimal höhere Zinsen.
 
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HaraldHirsch

danke für die antwort!
das haus kommt von meinem vater, der freibetrag müsste also bei 400.000 euro liegen.
 
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nordanney

Die Bank mit der wir finanzieren wollen, hat uns nahegelegt, im Kaufvertrag festzuhalten, dass das Haus etwa 500.000 Euro wert ist (laut dem System der Bank ein realistischer Preis) aber die 150.000 Differenz geschenkt werden.
Dumme Bank, sucht Euch eine andere Bank.

Es ist richtig, dass eine Bank normalerweise den Kaufpreis auch als Verkehrswert (abzgl. Sicherheitsabschläge als Beleihungswert) ansetzt. ABER: Hier handelt es sich nicht um einen regulären Kauf, daher muss auch anders bewertet werden bzw. wird auch (normalerweise) anders bewertet.
 
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DG

Wenn der Steuerberater schon skeptisch ist, würde ich das ernst nehmen. In solchen Fällen ist es ratsam, das Vorhaben mittels Steuerberater dem Finanzamt ggü ganz konkret darzustellen und sich für den kompletten Vorgang eine - kostenpflichtige - rechtsverbindliche Stellungnahme einzuholen. Auf diese kann man sich in den folgenden Stueerklärungen berufen.

Die Aussage, die von dort kommt, ist bares Geld wert.

Die Aussage der Bank ist tatsächlich Mumpitz, weil sich die Beleihung am Verkehrswert orientiert. Zu welchem Preis innerhalb der Familie gehandelt wird, ist davon unberührt. Ergibt sich aus einem Gedankenmodell: nehmen wir an, das Haus würde durch normalen Erbfall an Dich/Euch übertragen - wie käme man dann dazu, den Wert nur mit 350T€ anzusetzen? Das ist in der Tat Humbug und das sollte der Sachbearbeiter bei der Bank zwingend wissen.

MfG
Dirk Grafe
 
Koempy

Koempy

Die grunderwerbsteuer fällt in gerade Linie weg. D.h. du müsstet für deinen Teile keine Zahlen. Falls deine Freundin die andere Hälfte kauft, müsste sie diese Zahlen. Außer ihr heiratet.Und bei 175.000€ sind es bei 5 Prozent grunderwerbsteuer schnell mal eben 8750€, die dann einfach weg wären.
Ich wäre mit dem Schenken auch vorsichtig. Laßt euch auf jeden Fall gut beraten.
 
Zuletzt aktualisiert 26.04.2024
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