Neue KfW-Bedingungen ab 04/2016

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T

toxicmolotof

Die Laufzeit besprichst du bei Antragstellung (vor dem Baubeginn) mit deiner finanzierenden Bank.

Also sollte die Laufzeit wohl schon fest stehen, wenn ihr den Antrag bereits gestellt habt.
 
W

Wurmi

Sorry sehe gerade das ich mich verschrieben habe ich meinte natürlich die Zinsbindung des KFW Kredit.

Ja Laufzeiten etc. das haben wir alles besprochen.

LG
Wurmi
 
W

Wurmi

Ich weiß das es nur 10 Jahre aktuell gibt und deshalb meine Frage ob jemand weiß wie es dann in 2016 mit einem bestehenden Kredit aussieht? Wird sich für uns etwas ändern (kann man evtl. von 50k auf 100k aufstocken, kann man die Laufzeit ändern oder bleibt einfach alle so wie unterschrieben und es passiert gar nichts)


Gruß
Wurmi
 
B

boysetsfire

Ab 01.04.2016 wird es noch eine Variante mit 20-jähriger Sollzinsbindung geben. Deinen dann schon bestehenden Kredit wird die KfW aber nicht auf eine längere Sollzinsbindung ändern, zumal die Konditionen hierfür auch anders aussehen werden.
Laut meiner letzten Auskunft kann man den Darlehensbetrag auf Antrag erhöhen lassen. Da nächstes Jahr aber das KfW70-Haus nicht mehr gefördert wird, vermute ich dass auch diese Option dann für euer Haus wegfällt.
 
BauPaar

BauPaar

hmmm... Auf der Seite steht:
Die ab 04/2016 gültigen Merkblätter finden Sie auf dem Reiter "Formulare & Downloads" unter Merkblätter.
, aber da finde ich nichts für den neuen Stand - bin ich jetzt Blindfisch oder ist das entgegen der Ansage noch gar nicht verlinkt?

Apropos verlinkt - auf KfW darf ich aber schon verlinken, oder?

Und zum Thema: Sehe ich das richtig, dass dann die selbst genutzte WE mit 150k KfW-finanziert werden kann, wenn die Programme 153 und 124 kombiniert werden? Also analog dazu in einem Haus mit 3 Wohneinheiten (davon eine eigengenutzt) dann 350k (3x100k in Programm 153 [energieeffizient bauen] und einmal 50k im 124er [Wohneigentum]), und somit fast das ganze Haus?

Und letzte Frage: zählt das ganze dann noch als "freifinanziert", oder ist das schon (habe ich aber nirgends gelesen) als oeff. gefördert, mit den entsprechenden Mietobergrenzen für die vermieteten Wohnungen? Oder ist das nur bei den Förderungen der zB WK Hamburg / IBSH o.ae. der Fall?
 
Zuletzt bearbeitet:
Zuletzt aktualisiert 26.04.2024
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