J
Jerryco
Hallo!
Es geht um ein Grundstück im Berliner Bezirk Neukölln (Rudow). Es handelt sich um eine typisches Einfamilienhausgebiet.
Das Grundstück hat knapp 850 qm, es ist an der Straße 15 m breit und ist trapezförmig.
Auf dem Grundstück steht bereits, mit 5 m Abstand zur Straße, ein Bungalow mit ca. 110 qm Grundfläche.
Ein Bebauungsplan existiert für das Grundstück nicht.
Geplant wäre, auf dem hinteren Teil des Grundstücks ein neues (weiteres) eineinhalbgeschossiges Einfamilienhaus mit ca. 80 qm Grundfläche zu bauen.
Nun meine Fragen:
1. Wie genau kann ich herausfinden, ob das geplante Bauvorhaben durchgeführt werden kann?
Muss ich eine Bauvoranfrage stellen, oder geht es auch einfacher und schneller?
2. Gibt es auch ohne Bebauungsplan eine Geschossflächenzahl (Geschossflächenzahl), eine Grundflächenzahl (Grundflächenzahl), ein
Baufenster usw. die 'allgemeingültig' z.B. für das entsprechende Gebiet sind?
3. Wie komme ich ggf. an die zuvor genannten Informationen (Geschossflächenzahl, Grundflächenzahl usw.)?
4. Wie wäre das übliche Prozedere, wenn kein Bebauungsplan vorliegt? Richtet sich dann alles nach
§ 34 Baugesetzbuch i.V.m. einer (Einzelfall-) Entscheidung des zuständigen Stadtentwicklungs- / Bauamtes?
Für Eure / Ihre Bemühungen möchte ich mich herzlich vorab bedanken!
Es geht um ein Grundstück im Berliner Bezirk Neukölln (Rudow). Es handelt sich um eine typisches Einfamilienhausgebiet.
Das Grundstück hat knapp 850 qm, es ist an der Straße 15 m breit und ist trapezförmig.
Auf dem Grundstück steht bereits, mit 5 m Abstand zur Straße, ein Bungalow mit ca. 110 qm Grundfläche.
Ein Bebauungsplan existiert für das Grundstück nicht.
Geplant wäre, auf dem hinteren Teil des Grundstücks ein neues (weiteres) eineinhalbgeschossiges Einfamilienhaus mit ca. 80 qm Grundfläche zu bauen.
Nun meine Fragen:
1. Wie genau kann ich herausfinden, ob das geplante Bauvorhaben durchgeführt werden kann?
Muss ich eine Bauvoranfrage stellen, oder geht es auch einfacher und schneller?
2. Gibt es auch ohne Bebauungsplan eine Geschossflächenzahl (Geschossflächenzahl), eine Grundflächenzahl (Grundflächenzahl), ein
Baufenster usw. die 'allgemeingültig' z.B. für das entsprechende Gebiet sind?
3. Wie komme ich ggf. an die zuvor genannten Informationen (Geschossflächenzahl, Grundflächenzahl usw.)?
4. Wie wäre das übliche Prozedere, wenn kein Bebauungsplan vorliegt? Richtet sich dann alles nach
§ 34 Baugesetzbuch i.V.m. einer (Einzelfall-) Entscheidung des zuständigen Stadtentwicklungs- / Bauamtes?
Für Eure / Ihre Bemühungen möchte ich mich herzlich vorab bedanken!