Ich weiß nicht, ob du dort, wo du bist das fällen kannst oder nicht. Aber zumindest stört dich dann das
BNatSchG nicht mehr.
§ 39 BNatSchG
(5) Es ist verboten,
2. Bäume, die außerhalb des Waldes, von Kurzumtriebsplantagen oder gärtnerisch genutzten Grundflächen stehen, Hecken, lebende Zäune...