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Erstellt am: 25.11.15 10:27

Tolentino04.12.20 11:40
Das ist ganz schön crazy
Stefan00104.12.20 11:54
evelinoz schrieb:

genauso ist es. Der Architekt hat a) das Haus geplant (seine Idee) und b) hat er einem prof Fotografen Geld bezahlt, um Bilder zu machen für sich und seinen Kunden. Die Bilder sind soz sein Eigentum. Auf den Bildern meiner Tochter war/ist ein Copyright.
Das ist ja nun erst einmal eine Vermutung deinerseits. Mit welchen Rechten die Bilder erstellt wurden ist reine Spekulation.
Climbee04.12.20 11:56
Ist so. Ich habe als Studentin im Olympiadorf in München gewohnt (ein Teil davon war als Studentenwohnheim konzipiert). Die Bauten sind langsam verfallen, weil der Beton Schwächen hatte. Aber jegliche Änderng mußte vom Architekten abgesegenet werden.
Jetzt sind vor Jahren die ursprünglichen Bungalows durch neue ersetzt worden (weil eine Sanierung nicht mehr Sinn machte und die Bungalows, bei uns noch komfortabel, wurden verkleinert und so konnten auf gleicher Fläche mehr davon erstellt werden) - auch das ging nur mit dem Segen des Architekten.

Ich glaube aber, das gilt nicht "ein Leben lang" sondern exakt 70 Jahre - wie auch z.B. für Kompositionen.
11ant04.12.20 12:34
Schimi1791 schrieb:

Die beiden Damen des Hauses haben im OG einen "Ladys Room"
In meiner Kindheit hieß das noch Baumhaus und war auch der Sitz des Detektivbüros, also quasi der streng geheim inoffiziellen Ortsgruppe der "drei Fragezeichen" (bzw. manchmal auch "Clever & Smart"). 007 mit Stützrädern *LOL*
https://www.instagram.com/11antgmxde/
https://www.linkedin.com/company/bauen-jetzt/
Alessandro04.12.20 12:40
Climbee schrieb:

Ich glaube aber, das gilt nicht "ein Leben lang" sondern exakt 70 Jahre - wie auch z.B. für Kompositionen.

es gilt 70 Jahre nach Tod des Urhebers. Danach geht das Recht automatisch an die Erben über!
Geistiges Eigentum wird also nie zum Eigentum der Allgemenheit, wesegen Erben von großen Kompositionen noch immer Geld daran verdienen.
11ant04.12.20 12:58
Alessandro schrieb:

es gilt 70 Jahre nach Tod des Urhebers. Danach geht das Recht automatisch an die Erben über!
Geistiges Eigentum wird also nie zum Eigentum der Allgemenheit, wesegen Erben von großen Kompositionen noch immer Geld daran verdienen.
Ich bin zwar kein Jurist, denke aber, daß Du das falsch wiedergegeben hast: Urheberrecht ist befristet und geht wenn der Inhaber vor Ablauf der Schutzfrist ablebt auf seine Erben über. Einem Dirigenten wird zugestanden, einen schöpferischen Einfluß auf seine Konzerte gehabt zu haben; deshalb liegen auf den Karajan-Konzerten noch Rechte - die Mozartmelodien selbst darf aber jeder Handyhersteller verklingeltonen, ohne dafür Lizenzen einzuholen.
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