ᐅ Haus-Bilder Plauderecke - Zeigt her eure Hausbilder!
Erstellt am: 25.11.15 10:27
Nordlys21.02.19 12:14
Freestyler, das ist Holsteiner Art. Bauten auch vertragslos, nur mit Handschlag.
matte21.02.19 12:32
Zaba12 schrieb:
Und du hast bei dem Passus echt Angebote bekommen? Verrückt. Wäre ich Gewerk hätte ich deinem Architekt den Vogel gezeigt.Zaba12 schrieb:
Spannende Mutmaßung! Wie kommst Du auf die Idee das es nicht so ist?Naja, wie soll ich schon darauf kommen?
Jemand, der sich hier hinstellt und übertrieben gesagt jeden Handwerker als Trottel bezeichnet, der eine Gewährleistungsbürgschaft akzeptiert, macht nicht unbedingt den Anschein, als hätte er überhaupt nen Plan, wozu sowas dient...
Wie gut du dein Bauvorhaben kennst, kann ich nicht beurteilen, tut hier aber auch nichts zur Sache.
Müllerin21.02.19 12:52
Darf das Geld echt 5 Jahre einbehalten werden oder hab ich das falsch gelesen...?
Ich finds wirklich krass.
Wenn angenommen der Estrich zu dünn ist, und man das nach 3 Jahren merkt, nützen einem die 5% (?) Einbehalt aber eher auch nicht so viel, dann wirds richtig teuer.
Ich finde nicht, dass Zaba sich nun groß selber lobt.
Wenn man hier so liest, kriegt man wirklich den Eindruck, bei den meisten Bauvorhaben läuft viel schief. Liegt wohl auch daran, dass sich die meisten Leute erst in Foren umgucken, wenn es eben schief läuft.
Wir hatten da auch Glück - solang nicht in ein paar Jahren noch versteckte Mängel auftreten...
Ich finds wirklich krass.
Wenn angenommen der Estrich zu dünn ist, und man das nach 3 Jahren merkt, nützen einem die 5% (?) Einbehalt aber eher auch nicht so viel, dann wirds richtig teuer.
Ich finde nicht, dass Zaba sich nun groß selber lobt.
Wenn man hier so liest, kriegt man wirklich den Eindruck, bei den meisten Bauvorhaben läuft viel schief. Liegt wohl auch daran, dass sich die meisten Leute erst in Foren umgucken, wenn es eben schief läuft.
Wir hatten da auch Glück - solang nicht in ein paar Jahren noch versteckte Mängel auftreten...
matte21.02.19 13:01
Nein, das darf nicht einbehalten werden.
Der Handwerker richtet eine Bürgschaft auf deinen Namen bei einer Bank ein.
Danach bezahlst du den vollen Betrag.
Nach 5 Jahren bekommt der Handwerker die Bürgschaft wieder ausbezahlt, wenn nichts war.
Der Handwerker richtet eine Bürgschaft auf deinen Namen bei einer Bank ein.
Danach bezahlst du den vollen Betrag.
Nach 5 Jahren bekommt der Handwerker die Bürgschaft wieder ausbezahlt, wenn nichts war.
Bookstar21.02.19 13:33
Was sind schon 5 Prozent, kannst doch total vergessen.
Nordlys21.02.19 13:39
Nun, bei 40tsd Summe sind das 2000,- die meisten Handwerker rühren sich schon für 2000 und bringen ihre Mängel i.O. Ohne diese Bürgschaft kämen sie bei Kleinkram gar nicht. Was der Kunde immer hat, soll sich mal nen Schraubenzieher und das selbst machen!
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