Überschreitung des Baufensters

4,50 Stern(e) 4 Votes
M

Messjogi

Hallo zusammen,
wir haben über einen Bauträger ein Grundstück zusammen mit einem Haus das noch gebaut wird erworben. Die Notariellen Sachen sind erledigt. Es gibt einen Festpreis für Grundstück und Haus. Nun kommt eine Rechnung vom Bauträger, die Stadt hat einen Gebührenbescheid gesendet, Befreiung Überschreitung Grundfläche, Befreiung Dachvorsprünge, Befreiung Lüftungsschächte und Vordächer, Ausnahme Zugänge.
Ich denke mal es gab Probleme bei der Baugenehmigung und die oben genannten Befreiungen sind Genehmigungen wegen Überschreitung des Baufensters.
Muss ich die Kosten Tragen wenn sich der Architekt nicht an Regeln hält ?
 
N

nordanney

Wenn Ihr das Haus doch über einen Bauträger zu einem FESTPREIS gekauft habt, dann habt Ihr doch bestimmt auch einen Zahlungsplan erhalten (gem. Makler- und Bauträgerverordnung) und einen Vertragstext gibt es auch. Steht denn dort irgendetwas zu den Kosten von der Stadt?
 
M

Messjogi

ich habe nichts gefunden, dass wir noch Gebühren für den Bauantrag bzw. Genehmigungen für Überschreitungen zahlen müssen.
 
V

Voki1

Warum sollte das auch so sein? In Eurem Vertrag steht, was im Preis enthalten ist. Fraglich ist, wie denn der Vertrag damit umgeht, dass es Befreiungen und Ausnahmen geben muss. Auch nicht erwähnt ist, ob denn die Planungen die Notwendigkeit der Befreiungen infolge Eurer Vorschläge / Wünsche erforderlich waren.

Sollte dem nicht so sein, so dürft Ihr wohl davon ausgehen, dass diese behördlichen Kosten für die Erstellung des Objektes erforderlich waren und mithin im Kaufpreis enthalten sein dürften.

Aber noch mal, niemand kann es Euch ohne Kenntnis der vertraglichen Bestandteile sagen.
 
M

Messjogi

kann mir der Notar weiterhelfen, ohne gleich Gebühren zu verlangen. Der kann den Vertrag auch richtig lesen.
 
V

Voki1

In der Regel dürfte er hier sicher ohne Berechnung etwas dazu sagen. Meistens stellen die sich da auch nicht so an, die Vergütung für die Beurkundung des Kaufvertrag ist ja auch nicht so ohne.

Sollte das nicht funktionieren, so wäre vielleicht der Blick eines Rechtsanwaltes für Baurecht ganz hilfreich. Dieser wird Dir dann auch weitere "Baustellen" im abgeschlossenen Vertrag erläutern.
 
Zuletzt aktualisiert 07.07.2025
Im Forum Bauland / Baurecht / Baugenehmigung / Verträge gibt es 3143 Themen mit insgesamt 42576 Beiträgen


Ähnliche Themen zu Überschreitung des Baufensters
Nr.ErgebnisBeiträge
1Baufinanzierung und Vertrag mit dem Bauträger - Seite 224
2Bauanzeige wer hat Erfahrung damit - Seite 528
3Bauträger "gliedert" Leistungen mit Festpreis an Subfirmen aus - Seite 212
4Hauskauf, Fertighaus vom Bauträger mit Grundstück - Seite 210
5Neubau mit Bauträger / Bauzeichnungen Unterlagen 23
6Bauträger ändert Grundstücksgröße - Seite 225
7Reihenmittelhaus von Bauträger kaufen - Vertragsinhalt? - Seite 271
8Muss Bauträger auf enorme Böschungshöhe/Kosten hinweisen? 12
9Fertighaus inkl. Grundstück projektiert - Finanzierung - Seite 645
10Verhalten bei drohendem Verzug durch Bauträger 48
11Grundrissänderungen Reihenendhaus von Bauträger - Seite 14133
12Grundstück teilen für Doppelhaus wie am besten 2. Hälfte verkaufen 14
13Preise Hausbau Architekt vs. Bauträger 10
14Bauträger oder Generalunternehmer! Sicherheit? 30
15Bau-Vertrag unter Vorbehalt abschließen? 10
16Fühlen uns zu Vertrag gedrängt, normal? 17
17Wer fiel auch auf Vertrag mit Vorbehaltsklausel rein? -Suche 13
18Fragen/vernachlässigtes Grundstück/Wiese, Baumaßnahmen eruieren - Seite 344
19Erst das Grundstück kaufen, dann in Ruhe planen und bauen...? 11
20Hausvertrag kündigen vor Ablauf Rücktrittsvorbehalt/Grundstück 25

Oben