Mit Bauantrag wegen Baukindergeld zuwarten

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H

HansHansen

Steh ich irgendwie auf dem Schlauch?

Hier ist doch die Rede von einer vermieteten Studentenbude oder? Vermietete Objekte sind grundsätzlich vom Baukindergeld ausgeschlossen, auch im Nachhinein. Es gibt entsprechende Meldepflichten.
Richtig. Und es wird versucht die Wohnung temporär zu verschenken, um das BKG trotzdem einsacken zu können.
 
G

guckuck2

Die Schenkung ist ja nur zum Schein, einzig aus dem Grund die Subvention abzugreifen und Förderrichtlinien zu umgehen. Ob das wirklich so sauber ist ... wär ich mir nicht so sicher.

Moralisch jedenfalls voll daneben.
 
R

Rallyestreifen

Es wäre ein leichtes gewesen diese Konstellation auszuschließen in dem man N Jahre gemäß Grundbuch vor Bauantrag keine Immobilie hätte haben dürfe (oder ähnliches). Das wurde offenbar bewusst nicht gemacht.

Zudem berät die KFW hier aktiv und hilft bei der Gestaltung pro Antragsteller.

Die Moralkeule in solchen Angelegenheiten zu schwingen finde ich befremdlich.
 
H

HansHansen

Es wäre ein leichtes gewesen diese Konstellation auszuschließen in dem man N Jahre gemäß Grundbuch vor Bauantrag keine Immobilie hätte haben dürfe (oder ähnliches). Das wurde offenbar bewusst nicht gemacht.

Zudem berät die KFW hier aktiv und hilft bei der Gestaltung pro Antragsteller.

Die Moralkeule in solchen Angelegenheiten zu schwingen finde ich befremdlich.
Ich finde eben jenes Verhalten ziemlich befremdlich.
 
Zuletzt aktualisiert 27.04.2024
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