Dachaufbau auf Wintergartenkonstruktion - Rechtsfrage

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Y

ypg

Kann es sein, dass der Wintergarten im EG nicht als Wohnraum deklariert wird und somit auch keine geplante Dachterrasse erlaubt ist? Dachterrassen werden ja einteilig der Wohnfläche zugeordnet.... ich hab keine Ahnung, ist nur so ein Gedanke von mir [emoji848]
 
B

bvbole

Kann es sein, dass der Wintergarten im EG nicht als Wohnraum deklariert wird und somit auch keine geplante Dachterrasse erlaubt ist? Dachterrassen werden ja einteilig der Wohnfläche zugeordnet.... ich hab keine Ahnung, ist nur so ein Gedanke von mir [emoji848]
Genau. Der Wintergarten soll/muss thermisch getrennt werden vom Haus. Demnach wäre die angedachte Wintergartenkonstruktion aus Holz faktisch kein Wohnraum (meine Eltern wollen diesen allerdings als Esszimmer nutzen).
 
Y

ypg

Genau. Der Wintergarten soll/muss thermisch getrennt werden vom Haus. Demnach wäre die angedachte Wintergartenkonstruktion aus Holz faktisch kein Wohnraum (meine Eltern wollen diesen allerdings als Esszimmer nutzen).
Mal abgesehen Deines Problems... außerhalb der thermischen Hülle ist der Wintergarten ohne Heizung. Das wäre beim Essen etwas ungemütlich ;)
 
11ant

11ant

Unser Architekt gab uns nun den Hinweis, dass das Anbringen eines Geländers nach dem Einzug (2-4 Monate später) zulässig wäre,
Für mich liest sich das als Anstiftung, wenn nach der Fertigstellungsanzeige mit keinem Kontrolleur mehr zu rechnen sei, die Geschossfläche der Dachterrasse schwarz zu ergänzen.

Im gestrigen Gespräch sagte der Architekt ebenfalls, dass die Statik, wenn ein Flachdach bei einer Wintergartenkonstruktion verbaut wird, sowieso vonnöten ist.
Der statische Nachweis für den Wintergarten bezieht sich darauf, daß der Wintergarten sein Dach und dessen Schneelast trägt - das Gewicht einer nachgerüsteten Terrasse wird bestimmt nicht Gegenstand dieser Berechnung sein. Da kommen ja mindestens noch z.B. Gehweg- oder Terrassenplatten mit Abstandhaltern drauf - direkt auf eine Dacheindeckung mit für die Entwässerung ausreichendem Gefälle wird man Tisch und Stühle kaum stellen wollen. Ich halte den Architekten für einen Schwätzer. Auf die Terrasse wird man ja wohl austreten wollen: wie gedenkt er bei im Plan noch nicht vorhandenem Geländer bodentiefe Fenster zu diesem Dach zu begründen ?
 
M

Müllerin

naja also bodentiefe Fenster kann man sich ja hinmachen, wo man will - wir haben die auch im 1. Stock ohne Balkon oder so davor.

Allerdings halte ich diesen Rat des Architekten auch für ziemlich fragwürdig - das würde ich so nicht mitmachen.
 
Zuletzt aktualisiert 05.07.2025
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