Zusatzkosten für Wohneinheiten

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Zuletzt aktualisiert 29.03.2024
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Y

ypg

Ist irgendwo festgeschrieben, was man getan haben muss, um subventionsberechtigt für eine Wohneinheit mit KfW40+ zu sein.
Ja, auf den KFW-Seiten
Genügen im Grunde Anschlüsse, Dämmung und Luftfilter (und die sonstigen baulichen Standards)?
Nein, schon gesagt. Keine Meinung, Fakten
Oder muss das Ding komplett fertig sein und ich muss dem ersten Mieter am ersten Tag nach Bauende die Tür öffnen?
Ja, Fakten. Nachzulesen bei den KFW-Seiten
deshalb auch die Voraussetzung der Baufertigstellung!!!
Hier schon geschrieben auf Seite 2
Nach meinen (natürlich laienhaften) Berechnungen, komme ich damit auf ca. 9,70 m Firsthöhe. Bis 10,5 m sollte auf dem Grundstück kein Problem darstellen.
Es wird gewiss höher. Das ist eine Meinung. Begründung: die Treppe muss nach oben im Spitzdach begehbar sein und somit eine lichte Raumhöhe, nicht nur bei der Treppe, sondern auch im Wohnraum (WE) vorhanden sein. Zudem brauchen Aufenthaltsräume, auch in Einliegerwohnung und gerade auch dann, wenn eine Vermietung, also eine genehmigte Wohnung entstehen soll, ein Mindestmaß an Raumhöhe, die aber abhängig der LBO ist. Aber das haben Dir Deine Berater sicherlich schon gesagt.
Den Rest nehm ich Dir gar nicht übel ;)
 
F

Felix85

wir wissen übrigens nicht, ob Du es mit Sparren oder Bindern zu bauen gedenkst
Ich habe mich da eben mal etwas reingelesen. Kann natürlich sein, dass ich es noch nicht ganz blicke, aber auf mich wirkt es so, als wenn ein Binderdach keine Option ist, weil da zig Balken kreuz und quer durch den Dachaufbau gehen. Ausbauen könnte man dann vergessen.
Damit bliebe dann das Sparrendach bzw. das Pfettendach. Zu Zeltdächern findet man da insgesamt relativ wenig, insbesondere mit Steigung von 30-35 Grad.
Ich werde das mal mit meinem Architekten besprechen.
Gibt es von euch Hinweise zur Dachkonstruktion und welche sich prinzipiell am Ehesten für einen Ausbau eignet?

Ja, Fakten. Nachzulesen bei den KFW-Seiten
Ich habe eine Aufzählung, was genau vorhanden sein muss, dort ehrlich gesagt auch nach einiger Suche nicht gefunden. Weder in den Beschreibungen zu den Förderungen, noch in den FAQ. Interessant war, dass förderfähig nur das ist, was andere Personen/Firmen tun, nicht die Eigenleistung. Sagt für mich aber noch nicht, welche Ausbaustufe genau erreicht sein muss, damit das für die KfW als legitime dritte WE gilt.
Ich habe daher einfach mal den Kundenservice der KfW angeschrieben. Mal schauen, was sie konkret erwarten.

Zudem brauchen Aufenthaltsräume, auch in Einliegerwohnung und gerade auch dann, wenn eine Vermietung, also eine genehmigte Wohnung entstehen soll, ein Mindestmaß an Raumhöhe, die aber abhängig der LBO ist.
Die mögliche Raumhöhe im Zeltdach hat mich ehrlichgesagt sehr positiv überrascht. Ich habe das mal mit 35 Grad skizziert. Das Haus hat derzeit 10.5x10.5 Meter Grundfläche und 1 Meter Dachüberstand. Bei 35 Grad Steigung komme ich da innerhalb weniger Meter auf eine Raumhöhe von 1.50 (ab da würde ich die Wände einziehen wollen, also den Raum beginnen lassen). Einen Meter weiter bin ich dann schon bei ca. 2 Meter Raumhöhe. In der Spitze/Mitte sind das dann Raumhöhen von ca. 4 Metern (Dämmung und Boden habe ich da nicht mit drin, ist also alles vorerst nur Pi mal Daumen). Soweit ich das ausgerechnet habe, entsteht also noch mal ein Wohnraum von 8x8 Meter (bzw. ca. 7x7 Meter, wenn man nur den Bereich mit Raumhöhe um die 2 Meter steigend rechnen möchte) im DG.
Kann natürlich sein, dass ich irgendetwas Entscheidendes übersehe. Aber bislang sieht das erst mal ganz gut aus und wäre für mich auch zu viel Raum, um ihn einfach ungenutzt zu verschenken (egal, ob das nun eine subventionierte offizielle WE wird oder ich die einfach ohne Subvention zu einer WE ausbaue).
 
Y

ypg

Raumhöhe von 1.50
Soweit ich das ausgerechnet habe, entsteht also noch mal ein Wohnraum von 8x8 Meter (bzw. ca. 7x7 Meter
Ich hab Deine Daten skizziert, was Du auch machen solltest. Diese Daten fehlten ja noch.
Da ich kein Geo-Dreieck zur Hand habe, habe ich die DN von 30 und 45 Grad vermittelt.
es kommt aber Pi mal Daumen das raus, wie ich es mir auch dachte:
Du macht einen Denkfehler.
Bei 2 Meter Raumhöhe kommst Du ca. auf 20qm. Davon sind dann weniger (ca. 12qm) bei 2,30 Höhe. Hier müsste dann das Treppenloch sein. Und die Dusche. Und der Aufenthaltsraum, wenn ich unbekannterweise von 2,30 Mindesthöhe ausgehe.
Wenn Du also Fallleitungen und Abflüsse von Bäder und Küche übereinander legen willst, dann in jedem Geschoss in diesen mittigen 12qm.
Und die Treppe.
Der Drempel von1,50 ergibt dann wo die Fenster im Dachgeschoss? Wo wäre dann nach Deiner Meinung der Rettungsweg?
Zur untergeordneten Wohnung selbst (die ironischer Weise beide andere Geschosse dominiert): wieviel Miete sollen die anrechenbare 16qm denn so bringen? Wer wäre denn Zielgruppe dieser „Wohnung“?
Meines Wissens muss sie mindestens 25qm aufweisen. Quelle hab ich nicht.
Ist es für Dich „kostenoptimiert“?
Ich wundere mich etwas, dass da schon nach Deiner Aussage etwas in Planung ist, aber das Thema Dach anscheinend überhaupt nicht, noch nicht mal ansatzweise der Schnitt im Kopf existiert.
 
Y

ypg

Ich habe eine Aufzählung, was genau vorhanden sein muss, dort ehrlich gesagt auch nach einiger Suche nicht gefunden. Weder in den Beschreibungen zu den Förderungen, noch in den FAQ.
Weil es schon in anderen Grundsätzen eingebunden ist, dass Förderungen erst nach Baufertigstellung ausgezahlt werden.
Aufenthaltsräume sind auch im LBO definiert. Wohnungen auch. Fast alles ist definiert. Man muss es nur zusammensetzen.
Die KFW geht davon aus, dass ein Architekt seine Kunden aufklärt.

Es gibt halt so viele, die sich ein Haus nur mit diversen theoretischen Förderungen leisten können. Da kommen viele auf Ideen, ganz genau so wie Du, sehen auf einmal ein zu teures Grundstück, fangen an zu googeln nach Förderungen, reden von Kostenoptimierung usw, und merken gar nicht, wie diese Idee der Einliegerwohnung das Haus dominiert. Da drehen sich nicht mehr die Fragen darum, wie denn ein schickes nettes kleines Einfamilienhaus zu bauen, da kreisen die Fragen nur noch darum, wie am besten so ein Einliegerwohnung-Ding (egal, ob man die Butze überhaupt jmd vermieten mag, ganz zu schweigen von den Baukosten und Mietversteuerung) zu verwirklichen.
Dass die eigene Wohnung bzw Haus total verkorkst geplant wird, sehen wir hier nicht unbedingt 3 x die Woche, aber die Tendenz steigt.
 
11ant

11ant

Dass die eigene Wohnung bzw Haus total verkorkst geplant wird, sehen wir hier nicht unbedingt 3 x die Woche, aber die Tendenz steigt.
Egal. Ich kann Deine Unermüdlichkeit nur bewundern und muß für mich selbst leider bekennen, vor der Genialität des TE zu kapitulieren und mehr als ihm alles Gute zu wünschen in diesem Fall wohl nicht tun zu können. (Günni, heute mal keinen Doornkaat, an manchen Tagen bin ich einfach zu alt für diese Welt, darauf einen Dujardin).
 
F

Felix85

Ich hab Deine Daten skizziert, was Du auch machen solltest. Diese Daten fehlten ja noch.
Habe ich doch bereits seit einiger Zeit getan. Bei einem Dach mit einem Überstand von 1 Meter ergeben sich 12,5 x 12,5 m Dachfläche. Bei einer Steigung von 35 Grad erreicht man grob die 1,5 Meter Raumhöhe nach ca. 2 Metern Dachsteigung. Eine Raumhöhe von 2 Metern im Raum werden nach ca. 2,7 Meter Dachsteigung erreicht. Zieht man nun die 2 bzw. 2,7 Meter von den 12,5 Meter von beiden Seiten ab, hat man ein inneres Maß des DG von ca. 8 x 8 (bzw. 7 x 7) Meter.
Das ist natürlich sehr freundlich gerechnet, man muss noch schauen, wie viel die Dämmung zusätzlich an Platz raubt, aber prinzipiell geht es in diese Richtung. Kann sein, dass ich hier etwas ganz Großes übersehe, aber ich wüsste nicht was. In deinen Ausführungen kann ich zumindest nicht ablesen, was genau an meiner Schätzung falsch sein soll.

Da kommen viele auf Ideen, ganz genau so wie Du, sehen auf einmal ein zu teures Grundstück, fangen an zu googeln nach Förderungen, reden von Kostenoptimierung usw, und merken gar nicht, wie diese Idee der Einliegerwohnung das Haus dominiert.
Ehrlich gesagt: Gerne urteile über andere, lass mich aber bitte aus dem Topf heraus. Ich kann selbst gut entscheiden, wann etwas eine Idee dominiert und welche Kröten ich bereit bin zu schlucken. Ich muss sagen, dass mich die 3 WE und auch die übereinander liegenden Küchen/Badezimmer bisher nicht maßgeblich einschränken. Ich konnte das ganz gut mit meinen Vorstellungen übereinbringen. Wenn es nicht so wäre, würde ich diesen Plan nicht weiterverfolgen.

dass Förderungen erst nach Baufertigstellung ausgezahlt werden.
Daran zweifelt niemand. Die Frage ist ja die Definition der Baufertigstellung für die KfW. Ich bin sehr gespannt auf die Antwort von denen. Bis dahin warte ich das einfach mal ab, bevor ich urteile oder in der Sache konkreter plane.
Die Subvention der dritten WE ist mir ehrlich gesagt kein Herzensanliegen. Wenn sie möglich ist, finde ich das gut. Da das DG so genutzt werden soll, würde ich das persönlich auch als gerecht ansehen.
Wenn es nicht möglich sein sollte, weil irgendetwas die Einstufung als WE verhindert, kann ich damit auch leben. Dann baue ich es eben ohne diese Einstufung/Subvention passend aus. Da es innerhalb der Familie genutzt wird, ist eine rechtliche Einteilung als WE nicht zwingend erforderlich.
 
Zuletzt aktualisiert 29.03.2024
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