Zusatzkosten für Wohneinheiten

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Zuletzt aktualisiert 29.03.2024
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Y

ypg

Eine Wohneinheit ist eine Wohneinheit, die man beziehen kann. Das sagt schon der Begriff. Eine Küchenzeile muss man keinem Mieter vorhalten, aber die Anschlüsse- das gilt auch für andere Wohnungen.
Eine separate Wohneinheit unterliegt Voraussetzungen, die man nicht separat nennen muss, denn es gelten Voraussetzungen zu Aufenthaltsräumen, auch hinsichtlich Brandschutz, 2. Rettungsweg, Heizung etc.
Ein Dachboden hält diese Voraussetzungen meist nicht vor.
Für eine Einliegerwohnung braucht man keinen separaten Stromzähler. In den meisten Wohngebieten dürfen max 2 WE in einem „Einfamilienhaus“ gebaut werden.
Ab 3 gelten die Verordnungen von Mehrfamilienhaus -> Fahrradstellplätze, Parkraum (wurde schon genannt), Wäschetrockenfläche etc.
Kosten: geschenkt bekommst Du da nix!
Für genauere Preise musst Du Deinen BU oder Architekt fragen.
Genau: Du bekommst keinen Tilgungszuschiss
 
Zuletzt bearbeitet:
F

Felix85

Eine separate Wohneinheit unterliegt Voraussetzungen, die man nicht separat nennen muss, denn es gelten Voraussetzungen zu Aufenthaltsräumen, auch hinsichtlich Brandschutz, 2. Rettungsweg, Heizung etc.
Ein Dachboden hält diese Voraussetzungen meist nicht vor.
Inwiefern tut das ein Dachboden nicht, aber ein Obergeschoss schon?
Ich wohnte z.B. lange Zeit in einem Mehrfamilienhaus mit insgesamt 8 Parteien auf 4 Stockwerken. Einziger Fluchtweg war das Treppenhaus und die Eingangstür im Erdgeschoss. Das schien problemlos zulässig zu sein.
Inwiefern würde sich das (hinsichtlich des Fluchtweg/Brandschutzes) von einem Neubau mit 3 Wohneinheiten (jeweils eine auf jedem Stockwerk) unterscheiden, bei dem es ein zentrales Treppenhaus gibt, das von allen 3 WE erreicht werden kann? Der Ausgang ist dann eben ganz unten im Erdgeschoss.

Für eine Einliegerwohnung braucht man keinen separaten Stromzähler. In den meisten Wohngebieten dürfen max 2 WE in einem „Einfamilienhaus“ gebaut werden.
Hierhin zielte meine Frage zuvor: Gibt es einen Unterschied zwischen einer Einliegerwohnung und einer WE? Also wäre es z.B. möglich ein Haus mit 1 WE und 2 Einliegerwohnung zu bauen, während 3 WE oft Probleme machen?
Oder anders gefragt: Ist jede Einliegerwohnung automatisch auch eine WE (und es gelten dieselben Voraussetzungen)? Oder ist die Einliegerwohnung so etwas wie eine abgespeckte WE, wo weniger Dinge beachtet werden müssen?
Seltsam fände ich dann, dass die KFW (soweit ich verstanden habe) eine Einliegerwohnung genauso subventioniert wie eine separate WE.
 
Zuletzt bearbeitet:
Y

ypg

Eine Wohnneinheit ist eine Wohnung, wo ein Haushalt leben kann. Dazu zählt ein Einfamilienhaus, eine Wohnung, eine Einliegerwohnung usw.
Seltsam fände ich dann,
Warum? Es wird generierter, also geschaffener Wohnraum subventioniert, deshalb auch die Voraussetzung der Baufertigstellung!!!
Also wäre es z.B. möglich ein Haus mit 1 WE und 2 Einliegerwohnung zu bauen, während 3 WE oft Probleme machen?
1WE + 2 Einliegerwohnung = 3WE
Einziger Fluchtweg war das Treppenhaus
Auch wenn ich nicht weiß, wie das Haus aussieht, so gehe ich mal davon aus, dass Deine Wohnung nicht auf dem Dachboden war, und wenn, dann mit Gauben oder mind. einem Fenster, welches als 2. Fluchtweg diente. Viele geraden Fenster sind 2. RW, ein Dachfenster ist keines.
 
11ant

11ant

Viele Fragen - kurz gesagt: rechne nicht mit "Rabatten", daß irgendwelche Preise oder sonstigen Aufwände degressiv würden; die dritte Wohneinheit "kostet" in jedweder Weise genau so viel pro Quadrat- bzw. Kubikmeter wie die erste. Das gilt bis in die Details wie Stellplätze, und auch drei Wohnungen am selben Fallrohr sind kein Effizienzsprung. Flucht ist nur die Rettung aus eigener Kraft, alternativ bzw. substituierend muß auch fremd gerettet werden können (und dafür muß vereinfacht gesagt ein Feuerwehrmann mitsamt Atemschutzpaket durch ein Fenster passen). Bei alledem wird dazu auch noch nicht differenziert, ob es sich um Familien- oder Singlewohnungen handelt.
 
tomtom79

tomtom79

KfW40+ also getrennte Wohnraum Lüftung.

Bei Parkplätze sind meistens 1.5 Plätze pro We..


Usw.
 
F

Felix85

1WE + 2 Einliegerwohnung = 3WE
Alles klar, also im Grunde gibt es da keine Unterscheidung. Jede Einliegerwohnung wäre auch eine vollwertige Wohneinheit und muss auch deren Voraussetzungen erfüllen.
Dann ist es ja auch sinnvoll, dass die KfW diese genauso subventioniert.

Auch wenn ich nicht weiß, wie das Haus aussieht, so gehe ich mal davon aus, dass Deine Wohnung nicht auf dem Dachboden war, und wenn, dann mit Gauben oder mind. einem Fenster, welches als 2. Fluchtweg diente. Viele geraden Fenster sind 2. RW, ein Dachfenster ist keines.
Okay, darauf wolltest du hinaus. Habe eben mal geschaut, Dachschrägenfenster gelten (auch wenn sie bestimmte Anforderungen erfüllen müssen). Von daher zumindest kein Problem.

Bei Parkplätze sind meistens 1.5 Plätze pro We..
Guter Hinweis! Das muss ich mal vor Ort erfragen. Habe eben gelesen, dass es sehr unterschiedlich ist und manche Gemeinden wohl auch gar keine Mindestzahlen für Stellplätze haben.

Viele Fragen - kurz gesagt: rechne nicht mit "Rabatten", daß irgendwelche Preise oder sonstigen Aufwände degressiv würden; die dritte Wohneinheit "kostet" in jedweder Weise genau so viel pro Quadrat- bzw. Kubikmeter wie die erste. Das gilt bis in die Details wie Stellplätze, und auch drei Wohnungen am selben Fallrohr sind kein Effizienzsprung
"Mengenrabatte" hatte ich nicht erwartet. Ich wollte eher andersherum rangehen: Was kann ich selbst planerisch tun, um mehrere Wohneinheiten möglichst kosteneffizient zu gestalten? Z.B. Badezimmer und Küchen bei allen drei Geschossen übereinander legen. Bringt das etwas? Oder ist das von den Baukosten her komplett irrelevant?
Gibt es sonst Tipps, die man bei 2-3 Wohneinheiten beherzigen sollte, um den Preis zu schonen?
 
Zuletzt aktualisiert 29.03.2024
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