Neubau mit Einliegerwohnung - GU schränkt Vermietung und KfW Förderung ein

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Zuletzt aktualisiert 27.04.2024
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H

HilfeHilfe

Verstehe einiges nicht. Zähler für kalt/warmwasser sowie mengenstromzähler in jeder Einheit kostet doch nicht die welt ?!

Dann doppelten Stromzähler beuaftragen und gut ist.

Der GU will sich nur absichern. Ich würde an seiner Stelle auch nichts unterschreiben für Fördermittel wenn die Gegebenheiten nicht gegeben sind. Am Ende haftet er
 
M

Myrna_Loy

Immer wieder charmant, wie der Förderbetrug als geschickter Trick bagatellisiert wird. Bei einer Höchstfördersumme von 48.000 Euro ist das nun wirklich keine Nicklichkeit. Das ist schlicht Betrug, für den alle Steuerzahler belastet werden... Es freut mich zu lesen, dass ein Unternehmen da mal nicht mitspielt.
 
B

borxx

Aus reinem Eigeninteresse habe ich letztes Jahr die Frage bei der KFW (telefonisch) gestellt. Die Antwort war das was in den Merkblättern steht. Demnach bedarf es der Abgeschlossenheit beider Wohneinheiten, einem eigenen Bad sowie einer Kochmöglichkeit. Das sind die Anforderungen der KFW. Eine Vermietung müsse gegenüber der KFW nicht nachgewiesen werden.
Ob es noch Anforderungen an eine Einliegerwohnung bzw. 2 Familienhaus gibt wie Schallschutz, Zählereinrichtung zur Abrechnung oder vorgehaltene Parkplätze gibt, ist von den reinen Anforderungen der Förderung unabhängig zu betrachten bzw. natürlich einzuhalten.
 
tomtom79

tomtom79

Stelle ich erstmal in Frage: Wo steht das? Hast du eine Quelle?
Din1946-6 regelt es zb.

abgesehen davon kann ich bei einer zentralen Kontrollierte-Wohnraumlüftung so viel einstellen, dass ich nicht jedes Mal einen Mieter behelligen muss. Bsp. Abluftfunktion bei dem dringend die Fenster geöffnet werden müssen oder Party Betrieb bei dem die Anlage auf maxmimaler Leistung läuft.
Überlege Mal der Mieter hat vielleicht noch ein Kamin dann machst du ne Räucherwurst aus ihm.
 
B

blubbernase

ha, wir sind grad auch an einer ähnlichen frage.. Finde ich ja irgendwie verrückt, dass man zu den ELWs nichts wirklich findet... Wir versuchen grad rauszufinden, ob bei einer Einliegerwohnung eine richtige abschließbare Wohnungstür in den Flur eines Haupthauses zeigen darf, also die rote Tür, wenn sie sonst auch einen einen eigene Eingang hat. Kann doch nicht sein, dass sowas nirgends beschrieben ist, wir sind . Wir haben viele Varianten gesehen, wo ma einen Durchgang durch einen technikraum oder einen Windfang hatte - ich frag mich wo da der Unterschied ist.
neubau-mit-elw-gu-schraenkt-vermietung-und-kfw-foerderung-ein-494976-1.png
 
Zuletzt aktualisiert 27.04.2024
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