Wo stellen wir Haus und Garage hin?

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F

flamingo

Hallo zusammen,
da ich hier schon viele produktive Beiträge gelesen habe, möchte ich mal unser Grundstück zu Diskussion stellen.
Unsere aktuelle Idee ist bereits eingezeichnet. Würde mich freuen, wenn ein paar interessante Ideen dabei sind!

Haus außen: 10,5m x 10,5m
Garage: 6m x 9m

Gruß
Ingo wo-stellen-wir-haus-und-garage-hin-56321-1.jpg
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W

Wanderdüne

Ich würde die Garage um 90 Grad drehen und in die Süd-Ost Ecke verschieben, Zufahrt von Norden.
Dann ein langes, eher schmales Gebäude mit Mindestabstand parallel zur Nordgrenze, evtl. mit Ansatz Richtung Süden an der Westgrenze.

WD
 
W

Wastl

Ich denke nicht, dass du so eine Firstausrichtung genehmigt bekommst. Aus städtebaulicher Sicht ist so ein schiefes Haus nicht gerne gesehen. Bei uns würde sowas nicht genehmigt werden. Schaut vom Süden her komisch aus, wenn dein Haus als einziges quer zur Straße steht. Auch wenn man vom Norden drauf zu fährt sieht es ja komisch aus.
 
B

Bauexperte

Hallo Ingo,

der Geschmack/Rat der User hier wird Dir nichts nutzen ...

Vereinbare einen Termin beim, für Dein BV zuständigen Bauplanungsamt und kläre zunächst die Möglichkeiten. Ich kann mir kaum vorstellen, daß sie Dir freistellen werden, Dein Haus nebst Garage dort zu positionieren, wo es Dir beliebt.

Das Grundstück liegt an einer Ecke - entweder, Du wirst Dich mit der Bestellung des Hauses an die nach oben verlaufende oder unten nach links verlaufende Bestellung der Bestandshäuser halten müssen. Heißt, entweder paßt sich der Hauskörper der einen oder der anderen Firstrichtung/Ausrichtung an. Eine Flucht wirst Du einhalten müssen.

Schau Dir im Weiteren an, wie die Garagen bei beiden Möglichkeiten positioniert sind; ich bin mir relativ sicher, daß nicht das ganz Grundstück als überbaubare Fläche anzusehen ist.

Liebe Grüsse, Bauexperte
 
W

Wanderdüne

Auf dem Plan steht "geplante Grenze". Wird ein größeres Grundstück aufgeteilt?
Wenn dies so ist, könnte es Sinn machen, wenn sich beide Parteien z.B. wegen Abstandsflächen in ihren Planungen abstimmen, um gemeinsam mehr aus den Grundstücken herauszuholen. Die gilt besonders für das dann westliche Grundstück.

WD
 
Zuletzt aktualisiert 01.05.2025
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