
Tolentino
Eigentlich eine gute Analogie, nur falsch angewendet.Wenn du den Job wechselst, nimmt du dann auch dasselbe Gehalt wie vorher? Oder verlangst du mehr?
Richtig wäre, es ist der gleiche Arbeitgeber, z.B. Pizzafahrdienst.
AG = Vermieter
Angestellte = Mieter
Stundenlohn = Miete €/m² (aber punktgespiegelt, also Erhöhung des m² Preises entspricht Verringerung des Stundenlohns)
Arbeitsvolumen in h = Größe der Wohnung
Ins Alter kommender Fahrer möchte kürzertreten, bisher in Teilzeit arbeitender Fahrer will Stunden aufstocken. Sie schlagen dem AG vor, einen Kopftausch zu machen.
Beide arbeiten schon länger für den Dienst sodass sie deutlich über Mindestlohn verdienen.
Jetzt wäre es analog zum Wohnungsmarkt so, dass der AG einfach nö sagt, Vertrag ist Vertrag bzw. ja, aber dann kriegt ihr beide jetzt Mindestlohn.
Unser Vorschlag: Nein so ein Kopftausch muss unter gleichem h-Lohn möglich sein. Außer es sprechen wirklich triftige Gründe dagegen. Im Arbeitsbeispiel könnte es sein, dass der eine keinen Führerschein hat, aber die Mehrschichten auch weitere Fahrten mit Auto erfordern. Im Wohnungsbeispiel könnte die kleinere Wohnung für die Omi im 5. Stock ohne Fahrstuhl sein. Dann dürfte der Vermieter ablehnen.
Und dann, wie gesagt, nicht beim kleinen Privatvermieter mit ein bis zwei Wohnungen, sondern erst ab 20 (nach @motorradsilke , Ich würde ja schon ab 10 sagen).
Deine anderen Einlassungen mit den Mieterhöhungen wg. Modernisierung haben doch gar nichts mit unserer Maßnahme zu tun. Hier geht es darum, dass der Vermieter einfach höhere Preise (ohne irgendwas an der Mietsache zu ändern) durchdrücken kann, nur weil der Markt so ist, wie er ist und die Mächtigeren bevorteilt. Hier sollte der Staat einen Ausgleich schaffen.
Interessanterweise, hast du im anderen Thread ja gerade davor gewarnt, was passiert, wenn der Staat zu wenig reguliert und dass dann die "Babos", schalten und walten wie sie wollen.