Sofern das ein GU-Vertrag und kein BT ist, würde das Grundstück Toni0911 gehören.Diese Mehrkosten ergeben sich nicht ausschließlich aus der Tatsache, dass der neue Nachbar Teile seines Aushubs auf Deinem Grundstück lagert, sondern - vereinfacht ausgedrückt - aus der schlichten Tatsache, dass der Nachbar Teile Deines Grundstückes "abgräbt" und Du damit nicht mehr auf "gewachsenem Boden" gründen kannst.
Freundliche Grüße
Hallo,
Nein, es ist kein Planungsfehler und nein, der BT muß die Kosten nicht übernehmen; wobei ich davon ausgehe, dass Du mit einem GU baust (BT ist eine andere Geschichte)
Du/ihr habt euch für ein Grundstück entschieden, welches mit einem kompletten DH geplant war. Im Regelfall ist es so, dass entweder beide Hälften auf Bodenplatte oder mit Keller geplant werden um gerade die von Dir beschriebenen Gründungsmehrkosten (da ist wieder das ungeliebte Zauberwort) zu vermeiden. Jetzt trifft es sich leider, dass einer der DH-Partner ausschert - das ist ganz sicher nicht das Versäumnis Deines Anbieters - und entgegen der vorgesehenen Planung bauen möchte. Wenn Du/ihr also am Grundstück/am BV festhalten möchtest, mußt Du auch die damit im Zusammenhang stehenden Mehrkosten in Form einer abgetreppten Abfangung tragen. Diese Mehrkosten ergeben sich nicht ausschließlich aus der Tatsache, dass der neue Nachbar Teile seines Aushubs auf Deinem Grundstück lagert, sondern - vereinfacht ausgedrückt - aus der schlichten Tatsache, dass der Nachbar Teile Deines Grundstückes "abgräbt" und Du damit nicht mehr auf "gewachsenem Boden" gründen kannst.
Freundliche Grüße
Das ergibt sich aus dem schlichten Umstand, dass es bei Doppelhaushälfte gar nicht anders geht; auch bei einer Bodenplatte sind die Grundstückshälften wechselseitig betroffen => Arbeitsraum. Wenn beide Parteien parallel bauen, fällt es nur nicht auf.@Bauexperte
warum muss aber er jetzt die Mehrkosten tragen? Ist das nicht Sache des anderen Hauslebauers? Also wir waren auch für alles verantwortlich, als wir das andere Haus "angegraben" haben ...
muss er denn dulden, dass der Nachbar Teile seines Grundstücks abgräbt? So richtig leuchtet mir das nicht ein.
Dein Festhalten daran, dass Du "ja nicht vom Ursprungsplan" abgewichen bist, bringt Dich keinen Schritt weiter. Du kannst den Nachbarn schlichtweg nicht zwingen, die Mehrkosten zu übernehmen; Gleiches gilt für Deinen Anbieter.Wie schon geschrieben war die Ursprungsplanung zwei Doppelhaushälfte ab Bodenplatte. darauf hin haben wir den Bauvertrag geschlossen. Anschließendwurde die andere Hälfte von einer anderen Bauherrschaft übernommen und mit einem Keller geplant. Ergo, ich bin nicht vom Ursprungsplan ausgeschert.
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