Vertragsergänzung zu Bauvertrag durch Bauträger

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Zuletzt aktualisiert 29.03.2024
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T

Toni0911

Guten Abend zusammen,

ich möchte noch ein paar Punkte zum bessern Verständnis darlegen um die Situation klarer aufzuzeigen.
1.) Die Grundstücke gehören jeweils der beteiligten Bauherrschaften (...meine Seite gehört mir)
2.) Bei Unterzeichnung der Vertrags waren zwei Doppelhaushälfte ab Bodenplatte geplant seitens des BT und Kunden
3.) die andere Doppelhaushälfte wollte ursprünglich der Grundstücksverkäufer als Geldanlage bebauen
4.) Im Zuge des Grundstücksverkauf wurde diese Hälfte dann doch verkauft und mit einer Doppelhaushälfte mit Keller geplant und er Vertrag geschlossen.
5.) Dabei war die geplante Doppelhaushälfte auf meinem Grundstück bekannt
6.) In den Bauverträgen wurde ein Gutschrift vereinbart wenn beide Doppelhaushälfte gleichzeitig bebaut werden (deshalb haben wir gewartet auf unsere neuen Nachbarn)
7.) Beide Bauanträge befinden sich jetzt also zusammen bei der Genehmigung

So weit die Fakten.

Momentan befinden wir uns in intensivem Kontakt zu unserem Verkäufer/BT und unseren Nachbarn. Mit dem Ziel einen Kompromiss zu finden, mit dem jede Partei leben kann. Ohne dabei die Gerichte bemühen zu müssen.
Ich halte euch auf dem Laufenden ....wenn gewünscht.

Grüße
 
W

willi22

Mein letztes Posting zu diesem Thema: Ich bin weiterhin anderer Meinung wie Bauexperte (die ich ihm per PN mitgeteilt habe). In unserem Fall war eine Gründung der Bodenplatte ohne Arbeitsraum möglich- daher war das keine Weisheit, sondern die Praxis.
@ Toni:

Viel Erfolg bei Deinen Verhandlungen!
 
M

Micha&Dany

Hallo Toni

bei uns ist die Situation ähnlich. Auch unser DH-Nachbar baut mit Keller und wir ohne. Auch bei uns liegen die Gründungsmehrkosten im Bereich ~10TEuro (dennoch viel geringeres Invest als ein Keller, den man sowieso nur zurümpelt...).

Unsere Nachbarn waren mit ihrer Planung schon viel weiter als wir - als wir die ersten Angebote von diversen Bauträgern eingeholt haben, haben unsere Nachbarn schon an ihren Antragsunterlagen gebastelt.

Meiner Meinung nach eine klare Sache: Unsere Nachbarn waren halt weiter, wir müssen uns anpassen.

wir bauen auch nicht mit dem gleichen GU wie unsere Nachbarn - aber wir haben von mehreren GUs gehört:
Wenn ein GU beide Hälften zusammen bauen würde, dann hätten wir keine / kaum Mehrkosten, da man in diesem Fall unsere Bodenplatte auf den (verstärkten) Kellerwänden des Nachbarhauses auflagern könnte.

Vielleicht kann Bauexperte hierzu sagen, ob das wirklich machbar ist, und ob man sich dann eine Abtreppung sparen kann...

Wenn in eurem Fall ein GU gleichzeitig beide Doppelhaushälfte baut, dann sollte diese Lösung doch vielleicht auch für euch passen und euch einige tausend Euro sparen...

Allerdings würde ich aus dem Bauch raus auch sagen, dass Ihr die Gründungsmehrkosten tragen müsst...

Noch ein paar Worte an alle, die hier der Meinung sind, der Nachbar darf mein Grundstück nicht durchlöchern:
Völlig unabhängig von der Tragfähigkeit des (ausgehobenen und wiederverfüllten) Bodens:
Ein Haus hat ein Gewicht. Und wenn das Gewicht nicht auf die Gründungsebene des Kellers abgeleitet wird werden Teilkräfte auftreten, die die Kellerwand des Nachbarn eindrücken (können).
- Schaden: Loch im Keller (Statik??)
- Verantwortung: Verursacherprinzip: Besitzer des Hauses ohne Keller
- Kosten: Weit höher als 10.000 Euro

Viele Grüße
Micha
 
B

Bauexperte

Hallo Micha,

... aber wir haben von mehreren GUs gehört:
Wenn ein GU beide Hälften zusammen bauen würde, dann hätten wir keine / kaum Mehrkosten, da man in diesem Fall unsere Bodenplatte auf den (verstärkten) Kellerwänden des Nachbarhauses auflagern könnte.

Vielleicht kann Bauexperte hierzu sagen, ob das wirklich machbar ist, und ob man sich dann eine Abtreppung sparen kann...
Es gibt leider BU/GU, welche das aus Kostengründen so handhaben - wäre es einer unserer BU, wäre es ganz sicher ein Grund für uns, uns von ihm zu trennen.

Bei allem Verständnis für Kosteneinsparung: zum einen wäre - so gebaut - Dein Haus nicht mehr allein standsicher, zum anderen müssten die Eigentumsverhältnisse geklärt sowie eine Baulast eingetragen werden - den Schallschutz noch nicht berücksichtigt. Geht alles nicht mal eben oder so einfach - Dein Haus muß auf Deinem Grundstück gegründet werden! Was geschieht denn, wenn der Nachbar in einigen Jahren verkauft und der neue Besitzer beschießt, die Immobilie abzureißen?

Freundliche Grüße
 
M

Micha&Dany

Hallo Bauexperte

okay, so hatte ich das noch nicht betrachtet...
Vielleicht ist es gut, dass wir mit keinem der Bauträger, die uns das vorgeschlagen haben, bauen
Aber wie auch immer - bei uns war das sowieso nur eine theoretische Überlegung (hätte / könnte / ...), da das Nachbarhaus schon längst geplant war und der Bauantrag fast fertig zur Einreichung war.

Grüße
Micha
 
Zuletzt aktualisiert 29.03.2024
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