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Bauherrin123
Können wir das nochmals richtig durchgehen? Ich wäre dir sehr dankbar:Auch wenn sich an der Berechnung nichts ändert, eine Korrektur
Nein, es gilt 180qm plus Überschreitung von bis zu 90qm für Garagen, Stellplätze und Auffahrten/Wege.
Die Terrasse selbst ist baurechtlich eine Nebenanlage, gehört aber zu den 180qm, nicht zur Fläche der Überschreitung.
Ob die Terrasse ins Baufenster gehört, sagt Dir der Bebauungsplan.
Also ich hab jetzt gerechnet, wenn ich nach meinem Wunsch baue, wäre ich bei 70m2. Allerdings sind es genauer gesagt
8.5m x 4.20m Terrasse also 34m2 vorne
Plus am Erker 4mal 3m=12m2 sind insgesamt 46m2.
Die Terassenüberdaxhung soll nur 7mal4 also 28m2.
Was das Baufenster angeht, gibt es keine Angaben im Bebauungsplan. Es steht das außerhalb des Baufensters gärnerisch gestaltet werden soll. Da es keine weitere Angaben gibt, gilt laut Baunutzungsverordnung, das Nebenalagen erlaubt sind, dh. auch Terrassen aber ohne Dach.
Vielleicht sollte ich diese angeben erstmal ohne Verbindung der Terrassen. Dh. Bauvoranfrage für Terrassenüberdachung 7mal 4 also 28m2. Plus die 2 Terrassen.
Die Nicht überdachte Terrasse zählt zu den Nebenanlagen, die überdachte Terrasse zu Hauptanlagen.
Das würde bedeuten, wenn ich Haus Erker Terrasse rechne die Überdachte ist, bin ich bei
Haus 70m2
Erker 6m2
Terrasse 28m2
Auch wenn ich das Baufenster nehme:
bei 104m2durch 280 = 0.37
Und die Nebenalagen:
3Stellplätze mit Zugang und kleinerTerasse
40 die Stellplätze und 12m2 die Terrasse am Erker ohne überdachung
40:12 sind 1.85 auch noch drunter.
Bitte beachten, dass ich hier 280 m2 als Gesamtfläche (Baufenster) statt 450m2 (Gesamtgrundstück) genommen habe.