Terrassenplanung Reiheneckhaus mit grossem Garten - An was denken?

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B

Bauherrin123

Auch wenn sich an der Berechnung nichts ändert, eine Korrektur

Nein, es gilt 180qm plus Überschreitung von bis zu 90qm für Garagen, Stellplätze und Auffahrten/Wege.
Die Terrasse selbst ist baurechtlich eine Nebenanlage, gehört aber zu den 180qm, nicht zur Fläche der Überschreitung.
Ob die Terrasse ins Baufenster gehört, sagt Dir der Bebauungsplan.
Können wir das nochmals richtig durchgehen? Ich wäre dir sehr dankbar:

Also ich hab jetzt gerechnet, wenn ich nach meinem Wunsch baue, wäre ich bei 70m2. Allerdings sind es genauer gesagt
8.5m x 4.20m Terrasse also 34m2 vorne
Plus am Erker 4mal 3m=12m2 sind insgesamt 46m2.

Die Terassenüberdaxhung soll nur 7mal4 also 28m2.

Was das Baufenster angeht, gibt es keine Angaben im Bebauungsplan. Es steht das außerhalb des Baufensters gärnerisch gestaltet werden soll. Da es keine weitere Angaben gibt, gilt laut Baunutzungsverordnung, das Nebenalagen erlaubt sind, dh. auch Terrassen aber ohne Dach.

Vielleicht sollte ich diese angeben erstmal ohne Verbindung der Terrassen. Dh. Bauvoranfrage für Terrassenüberdachung 7mal 4 also 28m2. Plus die 2 Terrassen.

Die Nicht überdachte Terrasse zählt zu den Nebenanlagen, die überdachte Terrasse zu Hauptanlagen.

Das würde bedeuten, wenn ich Haus Erker Terrasse rechne die Überdachte ist, bin ich bei
Haus 70m2
Erker 6m2
Terrasse 28m2

Auch wenn ich das Baufenster nehme:
bei 104m2durch 280 = 0.37

Und die Nebenalagen:
3Stellplätze mit Zugang und kleinerTerasse
40 die Stellplätze und 12m2 die Terrasse am Erker ohne überdachung

40:12 sind 1.85 auch noch drunter.

Bitte beachten, dass ich hier 280 m2 als Gesamtfläche (Baufenster) statt 450m2 (Gesamtgrundstück) genommen habe.
 
B

Bauherrin123

Auch wenn sich an der Berechnung nichts ändert, eine Korrektur

Nein, es gilt 180qm plus Überschreitung von bis zu 90qm für Garagen, Stellplätze und Auffahrten/Wege.
Die Terrasse selbst ist baurechtlich eine Nebenanlage, gehört aber zu den 180qm, nicht zur Fläche der Überschreitung.
Ob die Terrasse ins Baufenster gehört, sagt Dir der Bebauungsplan.

Achh moment, jetzt verstehe ich was du korrigierr hast.

Selbst bei 180m2 für Hauptanlage, wäre ich mit einer Grundfläche von 450m2, mit einer Terrasse von 70m2 noch locker drunter. Also könnte ich noch Wegen, Gartenhaus usw. 90m2 ausschöpfen, von dem 40m2 für Stellplätze weg sind.

Also kann ich eine 70m2 Terrasse bauen, außerhalb des Baufenstern am Haus.

Es gilt als Nebenalage.
Problem ist nur, wenn ich es überdache außerhalb des Baufenster. Da brauche ich eine Genehmigung für die Überdachung. Kommst du noch mit? So ist es doch richtig oder.


Sorry wollte nicht verwirren, aber oben habe ich trotzdem noch worstCase angenommen, das als Gesamtfläche nur das Baufenster genommen wird, selbst da geht es knapp durch.

In Bebauungsplan steht nichts von Terrassen dann gilt das Baunutzungsverordnung und die besagt, Terrassen sind Genehmigungsfrei wenn ich Abstände Grundflächenzahl usw. einhalten...
 
B

Bauherrin123

Was steht denn in der Landesbauordnung?


Ich muss nicht mitkommen, da mir konkrete Zahlen und Informationen gänzlich unbekannt sind.

Also mir kocht der Kopf. Ich werde eine Bauvoranfrage mit allen meinen Wünschen stellen und es überprüfen lassen.

Jetzt habe ich im Bebauungsplan gelesen, auserhalb des Baufenster "gärtnerisch gestalten" das bedeutet doch keine Terrassen erlaubt? Jeder legt es anders aus. Dann sind Terrassen mal Nebenanlage mal nicht..Ich weis auch nicht mehr weiter...
 
B

Bauherrin123

Ich glaube dass diese Passage "gärterisch gestalten" sazu führt das ich doch keine Terrasse bauen darf. Deshalb wurde mit nur Baufenster als deutlich kleinere Fläche Grundflächenzahl berechnet. Deshalb muss ich aich für die andere Terrasse ekne Genehmigubg holen. Da ich unterschiedliche sachen lese, stekl ich mein Vorhaben in die Bauvoranfragre rein.
 
wiltshire

wiltshire

Leider ist unsee Bauamt sehr langsam und faul, bzw. wollen am liebsten auch kekne Bauanfragen, aber später kommen sie dan abreisen.
Ich finde es bemerkenswert, dass um Dich herum so viele schwierige Menschen sind.
Die Frage nun ist, wie ich strategisch an die Sache gehe.
Das ist im Prinzip nicht sonderlich schwer, wenngleich manche Menschen mit den einzelnen Schritten mal mehr, mal weniger Probleme haben.

Erst mal herausfinden was wirklich wichtig ist und die eigenen Prioritäten sortieren.
Dann eine Lösung skizziert entwerfen, die diesen Anforderungen entspricht und sich an die Regelungen anlehnt und innerhalb des eigenen Budgetrahmens bleibt. Da die Prioritäten klar sind, kannst man zur Lösung eine gute Geschichte erzählen. Dabei immer auch an den Nutzen anderer denken.
Mit dieser Lösung und der Geschichte dazu persönlich zum Amt gehen, diese (gut sortiert) vorstellen und eine Genehmigung einholen.
Anschließend in die Feinplanung der Lösung gehen und umsetzen.

Der Erfolg dabei liegt in großen Teilen in der guten und persönlichen Kommunikation mit dem Amt.
Natürlich hilft mir, dass ich mein Umfeld im Regelfall nicht als schwierig wahrnehme und weder zu Nervosität, zum Zetern oder Druck ausüben neige. Mit etwas Gelassenheit fährt man bei Ämtern sehr selten vor die Wand.
Bislang habe ich bei unterschiedlichen Behörden und an unterschiedlichen Orten immer die Sondergenehmigungen bekommen, die ich haben wollte. Meistens hatte ich eine "Streichposition" dabei. Auf diese Weise konnten sich die Entscheider absichern, dass sie nicht einfach alles freigegeben haben. Wenn es dafür Gebühren gab, hab ich die gezahlt.

So viel zur Strategie.
 
Zuletzt aktualisiert 23.09.2025
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