Bebauungsplan, Baulinie, Baugrenze, Baufenster

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H

habenicht

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich plane einen Anbau für das Grundstück 666/18. Der Anbau soll am Hintergarten T=5m x B=6m x H=9,5m sein. Abstandsflächen zum Nachbar werden eingehalten und sind geregelt.

Frage: Was ist die gelb durchgezogene Linie? Zeigt diese auf, dass mein Baufenster = NULL ist? Welche Möglichkeiten hätte ich um eine Baugenehmigung/Befreiung zu bekommen?

Die Grundflächenzahl ist für die Wohnsiedlung 0,4. Somit ist die Bebaubarefläche 200qm. Die Außenmaße für das Bestandsobjekt l x B = 86 qm. Bundesland: Ba Wü, Rems Murr Kreis.

Herzlichen Dank im Voraus für Eure Rückmeldungen.

Mit freundlichen Grüßen

Antworten
bebauungsplan-baulinie-baugrenze-baufenster-293108-1.jpg
 
E

Escroda

Was ist die gelb durchgezogene Linie?
Leider stellt deine Gemeinde die B-Pläne nicht online zur Verfügung, sonst hätte ich mir mal die Legende angesehen. Sollte es keine Legende geben, hätte man vielleicht aus dem Gesamtzusammenhang die Bedeutung interpretieren können. Dazu ist der Ausschnitt aber zu klein. Ich vermute, dass es aufgehobene Festsetzungen sind.
Welche Möglichkeiten hätte ich um eine Baugenehmigung/Befreiung zu bekommen?
Die Möglichkeiten sind stark vom Einzelfall abhängig. Dazu gibst Du auch zu wenig Infos. Laut Luftbild hat es bisher nur einer der Nachbarn gewagt, die Baugrenze mit einer Überdachung zu überschreiten, aber ob das genehmigt ist ...?
letztendlich entscheidet die zuständige Baurechtsbehörde über mögliche Befreiungen. Da sollte dann ein erfahrener Architekt, der weiß wie die Leute auf dem Amt so ticken, gute Argumente auf der Grundlage des §31 Baugesetzbuch formulieren.
 
H

habenicht

Vielen Dank für Euer Antworten und das Ihr Euch die Mühe gemacht habt die Luftbilder anzuschauen.
Leider habe ich durch meine Recherche festgestellt, dass es sich hier um eine Bauline handeln könnte. Wenn man im Internet googelt sieht man, dass die Bauline wenn überhaupt Max. In der Tiefe um 1,5m überschreitet werden darf, da sonst die vorgeben Fenster in gelb im Bebauungsplan dargestellt breiter werden und somit nicht zum Strassenbild passen.
:-( :-(

§31 Baugesetzbuch muss man sehr genau begründen, selbst dann würde es schwer werden hier eine Baubefreiung zu bekommen.
Vielleicht könnte man im Gespräch mit dem Bauamt argumentieren, dass dieser Bauplan aus den 60er ist und seither die Qualität der Wohnerwartungen sich geändert haben.
 
E

Escroda

Bemerkenswerte Wortwahl bei nur einer Antwort:
... Euer ... Ihr Euch ...
<Spaß>
Endlich jemand, der durch Verwendung des Pluralis Majestatis meiner Genialität die würdige Anerkennung zu Teil werden lässt.
Tatsächlich stelle ich mir von Zeit zu Zeit die Frage
Richard David Precht schrieb:
Wer bin ich ‑ und wenn ja wie viele?
</Spaß>
Wo hast Du denn recherchiert, dass eine gelbe Linie eine Baulinie sein könnte?
Wo hast Du denn gegoogelt, dass Du Baulinien sehen konntest, die überschritten werden dürfen?
Welche vorgegebenen gelben Fenster passen nicht zum Straßenbild?
Und warum beantwortest Du deine eigene Frage mit Mutmaßungen, statt zum Stadtplanungsamt deiner Gemeinde zu gehen und dich ausführlich beraten zu lassen, um hier für alle jetzigen und zukünftigen Mitleser eine hilfreiche Rückmeldung zu geben?
 
Y

ypg

Da @Escroda ja schon bei war...

Auch ich wundere mich über den Begriff Baulinie. Wo die Definition doch die ist, dass man (zwingend) an dieser bauen muss - im Gegensatz zur Baugrenze.
 
H

habenicht

Vielen Dank für deine Rückmeldungen Escroda .
Das beste ist sicherlich zum Bauamt zu gehen und sich vor Ort/Stelle zu erkundigen. Jedoch ist für mich wichtig, bevor man ins Gespräch mit dem Bauamt geht, selber genug Informationen und wissen einzuholen.

Richtig mit Mutmaßungen sollte man im Forum nicht schreiben. Ich will ja auch, das ausser mir alle anderen Leser das richtige erfahren.

Ich habe bei meinem ersten Telefongespräch mit dem Bauamt nur die Informationen zum Bebauungsplan wie im Anhang zu sehen bekommen sowie einen Textteil. Auf Basis dem, hat mein Architekt einen Entwurf fertig gemacht für das Bauamt mit T=5 x B=6 (m). Als Rückmeldung haben wir die Info erhalten, dass keine Baubefreiung möglichst ist, da die Baugrenzen massiv überschritten sind.
Daraus habe ich den Rückschluß gezogen, dass die durchgezogene gelbe Linie im Vorgarten und im Hintergarten im Wohngebiet vielleicht das Baufenster sein könnten.
 
Zuletzt aktualisiert 19.04.2024
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